Diese Novellierung
des Tabakgesetzes
entsprach längst nicht mehr dem Stand
der Wissenschaft
und war durch die vielen Ausnahmen kaum überwachbar. Als nicht
zuständig erklärte sich bereits die Arbeitsinspektion.
Die Erläuterungen
täuschten darüber hinweg, dass der Schutz von Kindern und
Jugendlichen sowie der Gesundheitsschutz von Angestellten den
Geschäftsinteressen der Tabakindustrie geopfert wurde. Sogar in
Deutschland waren Kinder
und Jugendliche besser geschützt als in Österreich. Ärzte
kritisierten, dass durch Abtrennung von Raucherräumen das Risiko für Krebs
und Herzinfarkt
nicht beseitigt
wird. Auf Rat von Reinhart Waneck nahm sich Kdolsky
Spanien
zum Vorbild statt das übrige Westeuropa. Sie brach mit diesem
Gesetz
sowohl
die Koalitionsvereinbarung wie die der Gewerkschaft
zugesagte Anerkennung von Bronchitis und Lungenkrebs als
Berufskrankheit im Gastgewerbe. Nur das
Kündigungsrecht
in Raucherlokalen wurde eingehalten. Sogar der Schutz von Schwangeren
blieb lückenhaft. Ein Schutz von Lehrlingen war überhaupt nicht gewährleistet. Gegen die Kontrolle durch die betroffenen Bürger gab es auch verfassungsrechtliche Bedenken.
Die Aufrechterhaltung der Schmutzkonkurrenz von Raucherlokalen und
Raucherzimmern führte zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrung,
Bürokratie, Willkür und Ungleichbehandlung des Personals.
Das veraltete Tabakgesetz war eine Schande und die halbherzige Novelle
wurde von Gesundheitsexperten
und Umweltwissenschaft
ebenso abgelehnt
wie von Bürgern,
Patienten,
Arbeitsmedizinern,
Kardiologen,
Pädiatern,
Toxikologen,
Arbeiterkammer,
Ärztekammer,
Apothekern,
mehreren
Landes-Regierungen,
Bundeskanzler
Dr. Gusenbauer
und sogar dem Wirtschaftsministerium.
Erläuterungen
und Vergleiche waren irreführend und die Lüftung ungenügend.
Nur ein Rauchverbot in allen Lokalen ist medizinisch und verfassungsrechtlich
vertretbar. Niedrige Tabaksteuern und schlechte Gesetze
waren ausschlaggebend, dass
Österreich bei der Tabakkontrolle
unter 30 EU-Staaten auf den letzten
Platz gereiht wurde! Kdolsky -nach kostspieligen aber
erfolglosen Kampagnen damit konfrontiert- sprach noch immer
von einer Vorreiterrolle Österreichs beim Tabakgesetz:
völliger Realitätsverlust oder Hörigkeit gegenüber
der
Wirtschaftskammer, die den Nichtraucherschutz
auf die lange Bank schieben und durch die "Lüftungslüge" entbehrlich machen wollte. In Lokalen bis 50m² (mit Segen der
Baupolizei sogar bis 80m²) war es überhaupt
dem Wirt überlassen, ob er
Gäste und Personal freiwillig schützt! Bevor er seine
rauchenden Gäste an die nächste Raucherkneipe verlor, hat
er sich selbst für ein Raucherlokal entschieden, auch wenn er das
mit seiner Gesundheit bezahlte. Trotzdem gab es mehr Aufregung über
die Strafen
(für
Inhaber von Gaststätten zwischen 2.000 und 10.000 Euro und für Gäste zwischen
100 und 1.000 Euro), wie es sie schon
lange in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt und die in Italien 2005
problemlos in Gaststätten eingeführt wurden. In ganz Nord-
und Westeuropa
war dazu
kein höherer Polizeieinsatz
nötig als bei Einführung der Gurtenpflicht
im Auto. Die Zustimmungsraten
stiegen nach Einführung der
Rauchverbote auf über 90% und auch die Mehrzahl der Raucher war
zufrieden. Vielen Rauchern erleichterte das Rauchverbot den Ausstieg,
was nur die Tabakindustrie schmerzt. Dagegen sind im Gastgewerbe
keine Geschäftsverluste zu befürchten. Der unselige Einfluss
eines ausländischen Tabakkonzerns auf unsere Wirtschaftskammer und
Politiker ließ bisher kaum einen Fortschritt zu, zum Leidwesen
der Wirte und ihrer Angestellten und Gäste. Die Tabaklobby
erreichte sogar eine Verdrehung der Kennzeichnungspflicht: Statt die
Stop- und Warnfarbe Rot für Raucherlokale vorzuschreiben, wurde
sie den Nichtraucherlokalen verordnet, während die Raucherlokale
ein einladendes Grün erhielten.
Ein Nichtraucherschutzgesetz sollte aus zwei Kernsätzen bestehen:
1. Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch ausgesetzt werden.
2. Kinder, Jugendliche oder Personen, die sich nicht selbstbestimmt
äußern können oder in einem
Abhängigkeitsverhältnis stehen, dürfen in keinem Fall
und an keinem Ort Tabakrauch ausgesetzt werden.
Das bis 1.11.2019 geltende Gesetz war ungerecht, kompliziert (brauchte seitenlange Erläuterungen) und beschäftigte die Behörden, Volksanwalt und Gerichte bis zum Vwgh.