Im ENVI-Komitee des Europäischen Parlamentes (EP), das u.a. für Gesundheitsfragen zuständig ist, sind 2 österreichische MEPs vertreten: Frau Karin SCHEELE (SPÖ) und Herr Richard SEEBER (ÖVP). Dieses Komitee beschloss am 12. September 2007 u.a. folgendes:

"renews its call to the Commission, as issued in its resolution of 23 February 2005 on the European Environment and Health Action Plan 2004-2010(1), to classify environmental tobacco smoke in the Dangerous Substances Directive (67/548/EEC) a class 1 carcinogen as soon as possible so as to bring environmental tobacco smoke under the scope of the Carcinogens and Mutagens Directive (2004/37/EC)" ;

"Calls on the Member States, within two years, to introduce an unrestricted smoking ban in all enclosed workplaces, including catering establishments, and in all enclosed public buildings and transport in the European Union;" und

"Calls on the Commission to submit a proposal for an amendment of the Framework Directive on Workplace Safety and Health (89/391//EEC) requiring all employers to ensure that the workplace is free from tobacco smoke;"

Diese "Motion for a European Parliament Resolution on the Green Paper 'Towards a Europe free from tobacco smoke: policy options at EU level' wurde im ENVI-Kommitee mit überwältigender Mehrheit (41 pro, 2 contra, 3 Enthaltung) unter Anwesenheit der beiden österreichischen MEPS angenommen und an das Plenum des EP weitergeleitet, wo es am 24. Oktober 2007 zur Abstimmung darüber kam und etwa 90% der MEPs dafür stimmten (561 Pro-Stimmen, 63 Contra-Stimmen, 36 Enthaltungen). Unter den wenigen Gegenstimmen im Plenum waren Mölzer (FPÖ) und Voggenhuber (Grüne), die gegen den verstärkten Nichtraucherschutz stimmten. Das EP verabschiedete eine Entschließung, in der es u.a. heißt: 

"3. erneuert die bereits in seiner Entschließung vom 23. Februar 2005 zu dem Europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004-2010(2) an die Kommission gerichtete Forderung, Tabakrauch in der Umwelt gemäß der Richtlinie über gefährliche Stoffe(3) so schnell wie möglich als krebserregendes Stoffgemisch der Kategorie I einzustufen, um Tabakrauch in der Umwelt in den Geltungsbereich der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene(4) einzubeziehen;

"7.   fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Änderung der Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz(5) vorzulegen, wonach alle Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass der Arbeitsplatz frei von Tabakrauch ist;"

"8.   fordert die Mitgliedstaaten auf, innerhalb von zwei Jahren ein uneingeschränktes Rauchverbot in sämtlichen geschlossenen Arbeitsstätten, einschließlich der Gastronomie sowie in sämtlichen geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln in der Europäischen Union einzuführen;

fordert die Kommission auf, für den Fall, dass die genannten Ziele nicht von allen Mitgliedstaaten erreicht werden, dem Europäischen Parlament und dem Rat bis 2011 einen Vorschlag für Regelungen für den Nichtraucherschutz im Bereich des Arbeitsschutzes vorzulegen und dabei die bereits bestehenden nationalen Bestimmungen der Mitgliedstaaten anzuerkennen;"

"9.   fordert die Mitgliedstaaten, die ein völliges Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, Bars und Restaurants eingeführt haben, auf, eine Charta auf freiwilliger Basis zur Verkündung einer "europäischen rauchfreien Zone" zu entwickeln und zu unterzeichnen und damit eine Speerspitze von Mitgliedstaaten zu bilden, die bereits ein völliges Rauchverbot auf freiwilliger Basis erlassen haben, und fordert die Unterzeichner der Charta auf, die Möglichkeit zu prüfen, dieser freiwilligen Charta eines Tages durch das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit Rechtsstatus zu verleihen;"

"10.   fordert die Mitgliedstaaten auf, das Rauchen auf öffentlichen Spielplätzen innerhalb von zwei Jahren zu verbieten;"

"32.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln."

 

Interessant ist auch die Tatsache, das bereits ein EU-Staat Lungenkrebs als Berufskrankheit in der Gastronomie inklusive aller damit zusammenhängender versicherungstechnischen Implikationen anerkannt hat (Dänemark) und voriges Jahr in Kanada einer nichtrauchenden Gastronomieangestellten die Lungenkrebserkrankung ebenfalls als Berufskrankheit anerkannt wurde.