Im ENVI-Komitee des Europäischen Parlamentes
(EP), das u.a.
für Gesundheitsfragen zuständig ist, sind 2
österreichische MEPs vertreten:
Frau Karin SCHEELE (SPÖ)
und Herr Richard SEEBER (ÖVP).
Dieses Komitee
beschloss am 12. September 2007 u.a. folgendes:
"renews
its call to the Commission, as issued in
its resolution of 23 February 2005 on the European Environment and
Health
Action Plan 2004-2010(1), to classify environmental tobacco smoke in
the
Dangerous Substances Directive (67/548/EEC) a class 1 carcinogen as
soon as
possible so as to bring environmental tobacco smoke under the scope of
the
Carcinogens and Mutagens Directive (2004/37/EC)" ;
"Calls
on the Member States, within two years, to introduce an
unrestricted smoking ban in all enclosed workplaces, including catering
establishments, and in all enclosed public buildings and transport in
the
European Union;" und
"Calls
on the Commission to submit a proposal for an amendment of
the Framework Directive on Workplace Safety and Health
(89/391//EEC)
requiring all employers to ensure that the workplace is free from
tobacco
smoke;"
Diese "Motion
for a European Parliament Resolution on the Green
Paper 'Towards a Europe free from
tobacco smoke: policy options at EU level' wurde im ENVI-Kommitee mit
überwältigender Mehrheit (41 pro, 2 contra, 3 Enthaltung)
unter Anwesenheit der
beiden österreichischen MEPS angenommen und an das Plenum des EP
weitergeleitet, wo es am 24. Oktober 2007 zur Abstimmung darüber
kam und etwa
90% der MEPs dafür stimmten (561 Pro-Stimmen, 63 Contra-Stimmen,
36
Enthaltungen). Unter den wenigen Gegenstimmen im Plenum waren Mölzer
(FPÖ)
und Voggenhuber (Grüne), die gegen den verstärkten
Nichtraucherschutz
stimmten. Das EP verabschiedete eine Entschließung,
in der
es u.a. heißt:
"3. erneuert die bereits in seiner Entschließung vom 23. Februar 2005 zu dem Europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004-2010(2) an die Kommission gerichtete Forderung, Tabakrauch in der Umwelt gemäß der Richtlinie über gefährliche Stoffe(3) so schnell wie möglich als krebserregendes Stoffgemisch der Kategorie I einzustufen, um Tabakrauch in der Umwelt in den Geltungsbereich der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene(4) einzubeziehen;
"7.
fordert
die Kommission auf, einen Vorschlag zur Änderung der
Rahmenrichtlinie über
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz(5) vorzulegen, wonach
alle
Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass der Arbeitsplatz frei von
Tabakrauch
ist;"
"8.
fordert
die Mitgliedstaaten auf, innerhalb von zwei Jahren ein
uneingeschränktes
Rauchverbot in sämtlichen geschlossenen Arbeitsstätten,
einschließlich der
Gastronomie sowie in sämtlichen geschlossenen öffentlichen
Einrichtungen und
Verkehrsmitteln in der Europäischen Union einzuführen;
fordert die Kommission
auf, für den Fall, dass die
genannten Ziele nicht von allen Mitgliedstaaten erreicht werden, dem
Europäischen Parlament und dem Rat bis 2011 einen Vorschlag
für Regelungen für
den Nichtraucherschutz im Bereich des Arbeitsschutzes vorzulegen und
dabei die
bereits bestehenden nationalen Bestimmungen der Mitgliedstaaten
anzuerkennen;"
"9. fordert die
Mitgliedstaaten, die ein
völliges Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, Bars und
Restaurants
eingeführt haben, auf, eine Charta auf freiwilliger Basis zur
Verkündung einer
"europäischen rauchfreien Zone" zu entwickeln und zu unterzeichnen
und damit eine Speerspitze von Mitgliedstaaten zu bilden, die bereits
ein
völliges Rauchverbot auf freiwilliger Basis erlassen haben, und
fordert die
Unterzeichner der Charta auf, die Möglichkeit zu prüfen,
dieser freiwilligen
Charta eines Tages durch das Verfahren der verstärkten
Zusammenarbeit Rechtsstatus
zu verleihen;"
"10. fordert
die Mitgliedstaaten auf, das
Rauchen auf öffentlichen Spielplätzen innerhalb von zwei
Jahren zu
verbieten;"
"32. beauftragt
seinen Präsidenten, diese
Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln."
Interessant
ist auch die
Tatsache, das bereits ein EU-Staat Lungenkrebs als Berufskrankheit in
der
Gastronomie inklusive aller damit zusammenhängender
versicherungstechnischen
Implikationen anerkannt hat (Dänemark) und voriges Jahr in Kanada
einer
nichtrauchenden Gastronomieangestellten die Lungenkrebserkrankung
ebenfalls als
Berufskrankheit anerkannt wurde.