Die Kommission ruft dazu auf, bis zum Jahr 2012 ein rauchfreies Europa zu schaffen

Brüssel, 30. Juni 2009 – Die Europäische Kommission hat nach ausführlichen Konsultationen heute einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates angenommen, in der alle Mitgliedstaaten dazu aufgerufen werden, bis zum Jahr 2012 Gesetze zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Tabakrauch zu erlassen. Rauchen verursacht nach wie vor die meisten vorzeitigen Todesfälle und Krankheiten in der Europäischen Union. Konservativen Schätzungen zufolge starben 2002 in der EU-25 79’000 Erwachsene, darunter 19’000 Nichtraucher, aufgrund der Belastung durch Tabakrauch zu Hause (72’000) oder am Arbeitsplatz (7300).

Die für Gesundheitsfragen zuständige EU-Kommissarin Androulla Vassiliou erklärte: „Ich bin fest davon überzeugt, dass jede Europäerin und jeder Europäer umfassend vor Tabakrauch geschützt werden muss. Es gibt massive Unterstützung durch die Öffentlichkeit, und wir werden mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um dies Wirklichkeit werden zu lassen.“

In zehn EU-Ländern gelten derzeit bereits umfassende Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen. Das UK und Irland verfügen über die strengsten Bestimmungen über rauchfreie Zonen, mit denen das Rauchen in geschlossenen öffentlichen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz verboten wird. Bulgarien wird 2010 entsprechende Vorschriften erlassen. Eine vor kurzem durchgeführte Eurobarometer-Umfrage deutet darauf hin, dass die Popularität von Maßnahmen gegen das Rauchen zunimmt: 84% der Europäerinnen und Europäer sind gegen das Rauchen im Büro und an anderen Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen; 77% sind für rauchfreie Restaurants und 61% unterstützen rauchfreie Bars und Kneipen.

Die Empfehlung

Die Empfehlung ruft die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen in drei wichtigen Bereichen auf:

-       Annahme und Durchführung von Gesetzen zum vollen Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Tabakrauch in geschlossenen öffentlichen Räumen, am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln gemäß Artikel 8 des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums, binnen drei Jahren nach Verabschiedung der Empfehlung;

-       Unterstützung von Gesetzen zur Schaffung rauchfreier Zonen durch Maßnahmen wie Schutz von Kindern, Unterstützung von  Strategien zur Raucherentwöhnung und Warnbilder auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen;

-       Stärkung der Zusammenarbeit auf EU-Ebene durch Errichtung eines Netzwerks nationaler Anlaufstellen für die Eindämmung des Tabakgebrauchs.

Wie viele Länder haben bereits Maßnahmen für rauchfreie Zonen eingeführt?

In allen Mitgliedstaaten existieren einschlägige Vorschriften, die darauf abzielen, die Tabakrauchbelastung der Umwelt und ihre gesundheitsschädlichen Auswirkungen einzuschränken. Dabei sind Erfassungsbereich und Art der Vorschriften unterschiedlich. Bisher gibt es in zehn EU-Mitgliedstaaten einen umfassenden Schutz vor dem Passivrauchen. In Irland und im UK gilt ein Totalverbot für das Rauchen in allen geschlossenen öffentlichen Räumen, einschließlich Kneipen und Restaurants. Im Juni 2010 soll auch in Bulgarien ein solches Verbot in Kraft treten. Italien, Malta, Schweden, Lettland, Finnland, Slowenien, Frankreich und die Niederlande haben Rechtsvorschriften zur Schaffung rauchfreier Zonen eingeführt, wobei abgetrennte Raucherräume zugelassen sind. Aber in den übrigen Mitgliedstaaten werden Bürger und Arbeitnehmer noch immer nicht umfassend vor dem Passivrauchen an Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen und an öffentlichen Orten geschützt.

Hintergrund der EU-Maßnahmen zur Schaffung rauchfreier Zonen

Zu Beginn der neunziger Jahre wurden durch Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien bestimmte Einschränkungen des Tabakkonsums am Arbeitsplatz festgelegt. Diese sind durch die Entschließung des Rates von 1989 und die Empfehlung zur Prävention des Rauchens von 2002 ergänzt worden. Darin wurden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Schutzmaßnahmen gegen die Exposition gegenüber Tabakrauch an Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen, geschlossenen öffentlichen Bereichen und öffentlichen Verkehrsmitteln zu ergreifen. Neben den legislativen Maßnahmen wurde in Anti-Tabak-Kampagnen in den Medien, nämlich „Fühl Dich frei, Nein zu sagen" und „HELP: Für ein rauchfreies Leben“ unter anderem auf die Risiken des Passivrauchens hingewiesen.

2007 leitete die Kommission mit ihrem Weißbuch: „Für ein rauchfreies Europa:  Strategieoptionen auf EU-Ebene“ eine öffentliche Debatte darüber ein, wie  rauchfreie Zonen in der EU am besten zu fördern sind.

Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums

Das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums (FCTC) – der allererste Vertrag über öffentliche Gesundheit – wurde von allen Mitgliedern der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterzeichnet und bisher von 164 Partnern einschließlich der Gemeinschaft und 26 Mitgliedstaaten ratifiziert. Die EG leitet die Verhandlungen über das FCTC-Protokoll über den illegalen Tabakhandel und spielt eine aktive Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens.

Im Juli 2007 verabschiedete die zweite Konferenz der Partner des Rahmenübereinkommens umfassende Leitlinien betreffend den Schutz vor Passivrauchen, die für die Partner einen „Goldstandard“ festlegten. Die Gemeinschaft war an der Erarbeitung der Leitlinien beteiligt.

 

Weitere Informationen:

Überblick über die Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung des Tabakkonsums:

http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/life_style/Tobacco/tobacco_de.htm

Flash Eurobarometer zum Thema Tabak (Flash Nr. 253):

http://ec.europa.eu/health/ph_publication/eurobarometers_en.htm

Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums:

http://www.who.int/fctc/en/     http://www.aerzteinitiative.at/Rahmenkonvention.html 

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen:

http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/life_style/Tobacco/smoke_free_de.htm

 

Ansprechpartner:

Nina Papadoulaki – +32 229-86378

Antonie Kerwien – +32 229-72686

in Österreich: Prim. Dr. Kurt Aigner, Linz <kurt.aigner@elisabethinen.or.at>, Univ.-Prof. Dr. Manfred Neuberger, Wien <manfred.neuberger@meduniwien.ac.at>