Rauchverbot vor Eingängen
U.S.A.: Die Federal Management Regulation (Bundesmanagement-Verordnung) sieht in § 102-74.330 Rauchverbotsbeschränkungen für Außenbereiche eines Gebäudes vor. Danach ist das Rauchen in Innenhöfen und im Umkreis von 25 Fuß (umgerechnet 7,62 Meter) von Türen und Luftansaugkanälen, die unter der Gerichtsbarkeit, der Fürsorge oder der Kontrolle der General Services Administration(GSA) stehen,verboten.
Australien hat schon seit 2015
das „4-Meter-Gesetz“. Danach ist das Rauchen in einem
Umkreis von 4 Metern von einem Fußgängerzugang zu einem
öffentlichen Gebäude verboten. Zu den Gebäuden
zählen u.a. Einkaufszentren, Schulen, Hochschulen und
Universitäten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Gemeindezentren,
Hallen und Kultstätten, Theater, Kinos, Bibliotheken und Galerien,
Hotels und Motels, Gewerbe-, Handels- und
Geschäftsräume, Fitnesscenter, Kegelbahnen und andere
Sport-und Freizeiteinrichtungen sowie lizenzierte Räumlichkeiten,
Restaurants und Cafés.Die Regelung fußt auf dem Gesetz
über rauchfreie Umwelt aus dem Jahr 2000. Ein Verstoß kann
mit 300 US-$ geahndet werden.