Zusammenfassung wichtiger Punkte zu JEFTA vom Europaabgeordneten Prof.
Klaus Buchner (ÖDP=Ökologisch Demokratische Partei):
„1.
JEFTA bezieht sich auf alle Unternehmen im Bereich von
Dienstleistungen, Investitionen und Elektronischem Handel, insbesondere
auf solche in öffentlicher Hand (staatlich, städtisch, gemeindlich usw.)
(Art. 8.1 und Art. 8.12.1 JEFTA). Ein Problem von JEFTA ist, dass alle
„liberalisiert“ werden sollen, außer denen, die in JEFTA explizit in
einer Liste aufgeführt werden (sog. negative Liste, Art. 8.12.1 JEFTA).
Diese Liste steht in Anhang 8-B. Dabei heißt „liberalisieren“, dass die
gesetzlichen Regeln dafür gelockert werden (mit dem Ziel „unnötige“
Gesetze abzuschaffen, d.h. Gesetze, die der Wirtschaft nicht passen und
die nicht eine Begründung durch tatsächlich aufgetretene, eindeutig
zuordenbare und ernsthafte Schäden haben: siehe Art. 8.1.2 JEFTA zur
erlaubten Gesetzgebung) bzw. dass Betriebe, die in öffentlicher Hand
sind, privatisiert werden (können). Einmal privatisierte Betriebe können
von der öffentlichen Hand nicht mehr zurückgekauft werden. Letzteres
steht in Art. 8.12.1 (c) JEFTA und wird manchmal als „Stand-Still“ bzw.
„Ratchet-Clause“ bezeichnet. Die oft formulierte Behauptung, dass wegen
der negativen Liste auch künftige Bereiche liberalisiert werden, an die
man jetzt noch nicht denken kann, stimmt nicht, denn alles, was nicht in
der "United Nations Provisional Central Product Classification" (CPC)
erfasst ist, wird von der Liberalisierung ausdrücklich ausgenommen
(Anhang 8-B-2 Vorbehalt 23 (c) JEFTA) Dabei spielt eine Rolle, dass in
Japan das Vorsorgeprinzip nicht gilt, das im deutschen Grundgesetz eine
zentrale Rolle spielt. Das Vorsorgeprinzip wird nach dem oben über
„unnötige“ Gesetze Gesagten deutlich eingeschränkt.
2. Dies alles
betrifft insbesondere das Finanzwesen (siehe Anhang 8-A JEFTA; zur
erlaubten Gesetzgebung dort die Ziff. 2 und 11, wobei das oben zu
„unnötigen Gesetzen Gesagte beachtet werden muss). Als explizit
genanntes Beispiel (in Art. 8.59 (a ii J) JEFTA) dienen hier die „asset
backed securities“, ein „Finanzinstrument“, das wesentlich zur
Bankenkrise 2008/09 beigetragen hat. Man kann also sagen, dass JEFTA
eine neue Bankenkrise wahrscheinlicher macht.
3. Ein weiteres
Beispiel ist die Atomenergie. Der deutsche Atomausstieg findet in diesem
Abkommen keine Berücksichtigung. Lediglich Produktion, Verarbeitung und
Transport von Nuklearmaterial sind in Deutschland von der
Liberalisierung ausgenommen (Anhang 8-B-2 Vorbehalt 22 (d) JEFTA)
4.
Beim Umweltschutz gibt es erhebliche Probleme. So werden z.B. der in
Japan immer noch praktizierte Walfang (getarnt als wissenschaftliches
Projekt) und der Handel mit seltenen Hölzern nicht eingeschränkt.
Letzteres spielt vor allem in Rumänien eine Rolle, wo japanische Firmen
geschützte Wälder abholzen. (Dies alles müsste in Anhang 8-B als
Ausnahme in der Vorschrift zur Liberalisierung aufgeführt werden, wird
es aber nicht.)
5. Die Freiheit Gesetze zu erlassen, wird
besonders beim Umweltschutz und im sozialen Bereich deutlich
eingeschränkt – siehe oben 1.
6. Der Datenschutz im Finanzwesen
wird nicht erwähnt. Er soll wegen einer „Review Clause“ später
diskutiert werden. Bis dahin ist der Datenverkehr im Bankwesen von der
EU nach Japan ungehindert. Die Daten werden in Japan nach den dortigen
Gesetzen behandelt, d.h. ohne etwas wie die Datenschutz-Grundverordnung.
7. Öffentliche Dienste sind VON DER LIBERALISIERUNG AUSGENOMMEN (Anhang 8-B-2 Vorbehalt 1 JEFTA)
8.
Frischwasser wird NICHT LIBERALISIERT (Anhang 8-B-2 Vorbehalt 21 (c)
JEFTA) Aber in Deutschland werden im Gegensatz zur übrigen EU die
Dienstleistungen im sanitären Bereich liberalisiert. Das geht aus dem
deutschen Zusatz zu Anhang 8-B-2 Vorbehalt 15 hervor, der bei der
Abfallwirtschaft nur die Abfallentsorgung, nicht aber die
Sanitärdienstleistungen von der Liberalisierung ausgenommen werden.
9.
Schiedsgerichte wurden in JEFTA nicht vereinbart. Dazu soll bald ein
eigenes Abkommen mit Japan geschlossen werden. Der Grund dafür ist
einerseits die Tatsache, dass Abkommen mit Schiedsgerichten von allen
EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden müssen. Das will die
EU-Kommission vermeiden, weil das lange dauert und die „Gefahr“ besteht,
dass wie bei CETA einige Staaten Schwierigkeiten machen. Der zweite
Grund ist, dass die EU-Kommission nicht zuletzt wegen der Massenproteste
eine andere Art von Schiedsgerichten (MIC) einführen will, die von
Japan nicht akzeptiert wird. Hier will man sich noch einigen.“
Weitere kritische Artikel zu JEFTA:
https://www.deutschlandfunk.de/sven-giegold-gruene-zu-jefta-dieser-vertrag-mit-japan-ist.694.de.html?dram:article_id=423104
https://www.lobbycontrol.de/2018/07/reisebericht-wie-jefta-in-japan-gesehen-wird/#pk_campaign=20180718&pk_source=nl
https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/JEFTA_Analye.pdf
http://www.fr.de/wirtschaft/gastwirtschaft/handelsabkommen-jefta-ist-schlecht-a-1539731
https://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/kreis-kassel-ort306256/trinkwasser-globalisierungskritiker-bemaengeln-jefta-abkommen-10032118.html
https://www.merkur.de/wirtschaft/jefta-gefahr-fuer-wasser-eu-staaten-stimmen-handelsabkommen-mit-japan-zu-zr-10015074.html