Kristina Barnekow
Nr.288 WISSENSCHAFT UND TECHNIK
Frankfurter Rundschau Seite 13
Im Sinne des Lebensmittelrechts müßte die Zigarette längst verboten sein
Die erstaunliche Umkehr der Beweislast bei der Schädlichkeit /
Stillschweigende Hinnahme der tödlichen Nebenwirkungen
Seit man weiß, daß Kälbern gewisse „Masthilfen“ injiziert worden sind,
ist Kalbfleisch zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland nahezu
unverkäuflich. Obwohl bisher keine Todes-fälle durch Genuß „gespritzten“
KaIbfleischs dokumentiert sind, wurden ganze Kälber-bestände nur wegen
des Verdachts vernichtet, Gesundheitsgefahren seien nicht
auszu-schließen. Auch der Fischverkauf war schlagartig um 60 Prozent
zurückgegangen, nachdem im Fernsehen Fische mit Würmern gezeigt und zwei
oder drei Fälle erwähnt worden waren, in denen Menschen nach dem
Verzehr wurmverseuchter Fische erkrankt waren.
Die Tatsache jedoch, daß in der Bundesrepublik Deutschland nach Aussagen
der Bundesregierung Jahr für Jahr rund 140 000 Menschen durch
Zigarettenrauchen zu Tode kommen (und daß „unfreiwillig eingeatmeter
Tabakrauch weit mehr Todesopfer fordert als alle Umweltschadstoffe
zusammengenommen“ (Professor Remmer in „Deutsche Medizinische
Wochenschrift“. Heft 26 / 1987), läßt die Raucher unbeeindruckt. Die
Zahl von weltweit 2 bis 2,5 Millionen Zigarettentoten pro Jahr (Studie
des „Worldwatch Institute“ von 1986) veranlaßte das britische Royal
College of Physicians vom „Holocaust unserer Tage“ zu sprechen.
Jahr für Jahr 140 000 Tote: Das sind mehr, als wenn tagtäglich über der
Bundesrepublik Deutschland ein vollbesetzter Jumbo abstürzt und kein
Passagier überlebt. Wie würde die Öffentlichkeit reagieren, wenn - gegen
den erbitterten Widerstand der Flugzeugindustrie und der von ihr
bezahlten Gutachter – als einzige Maßnahme jeder Flugschein mit dem
Hinweis „Fliegen kann gefährlich sein“ bedruckt werden müßte?
Wenn jemand einen Ertrinkenden aus dem Wasser zieht oder einen
verunglücken Bergsteiger in Sicherheit bringt, zeichnet man ihn mit
einer Rettungsmedaille aus. Verantwortungsbewußte Ärzte aber, die - um
Menschen vor Krankheit und Tod zu bewahren - vor den verheerenden Folgen
des Zigarettenrauchens warnen, werden als militant, aggressiv und
intolerant verunglimpft.
An der Einstellung zum Rauchen zeigt sich nicht nur eine Spaltung des
öffentlichen Bewußtseins, sondern auch eine widersprüchliche Politik. In
welchem Umfang hier mit zweierlei Maß gemessen und die
Zigarettenindustrie begünstigt wird, läßt sich an sechs Beispielen
aufzeigen.
Nach dem Lebensmittelrecht, dem Genußmittel einschließlich Tabakprodukte
zugeordnet sind. dürfen nur solche Produkte in Verkehr gebracht werden,
deren gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen ist. Obwohl von den
rund 6000 (!) im Zigarettenrauch enthaltenen Substanzen eine ganze
Reihe als krebserzeugend identifiziert worden sind, wird akzeptiert, daß
die Tabakindustrie die Krebs und Herzinfarkt erzeugenden Wirkungen des
Rauchens für unbewiesen halten darf.
Weiter schreibt das Lebensmittelgesetz vor, daß Zusatzstoffe deklariert
werden müssen. Auch von dieser Pflicht ist die Zigarettenindustrie
befreit, obwohl einige ihrer Geschmackszusätze im Verdacht stehen,
krebserzeugend zu sein.
Pharmazeutische Firmen können für Medikamente ohne die Mitwirkung von
Ärzten keine Zulassung erwirken. Die Zigarettenindustrie jedoch, die
ihre mit einer Vielzahl geheimgehaltener, möglicherweise
krebserzeugender Zusatzstoffe präparierten Produkte unbehindert auf den
Markt bringt, darf sich ihrer gesundheitspolitischen Verantwortung mit
dem Hinweis „Wir sind keine Ärzte“ oder „Wir mischen uns nicht in
medizinische Diskussionen ein“ entziehen.
Wegen Nitrosamin - Spuren, die tausendfach geringer als die im
Tabakrauch enthaltenen Nitrosamin - Mengen waren, wurden zum Beispiel
der Farbstoff Buttergelb, der Süßstoff Zyklamat und das Arzneimittel
Aminophenazon verboten. Medikamente, denen man - und sei es nur in
wenigen Einzelfällen – schwere Nebenwirkungen anlastet, werden aus dem
Markt genommen. Die tödlichen „Nebenwirkungen“ von Zigaretten auf Lunge,
Kehlkopf, Speiseröhre, Magen, Herz, Gefäße usw. aber werden
stillschweigend hingenommen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat das Passivrauchen am
Arbeitsplatz in die Liste der potentiell krebserzeugenden Arbeitsstoffe
aufgenommen. Nach den Arbeitsschutz-bestimmungen müßte Zigarettenrauch
an Arbeitsplätzen ebenso wie zum Beispiel Kohlenmonoxid überwacht
werden. Die Bundesregierung hatte schon 1974 festgestellt, daß die im
Zigarettenrauch enthaltenen Schadstoffe eigentlich - bei strikter
Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften - das Anlegen von
Atemschutzmasken zur Folge haben müßten. Wäre im Brustkorb eines
Rauchers ein Meßgerät eingebaut, das bei gefährlichen CO-Konzentrationen
Alarm auslöst, würde es bei jedem Lungenzug klingeln.
Ganz allgemein gilt der präventivmedizinische Grundsatz, unter keinen
Umständen Schaden zu stiften und schon bei begründetem Verdacht
Gegenmaßnahmen zu treffen. Bei einem so hoch anzusetzenden Schutzgut wie
der menschlichen Gesundheit müßte - wie zum Beispiel bei Buttergelb -
schon ein möglicher, wenn auch nicht besonders wahrscheinlicher
Schadenseintritt ausreichen. Der Philosoph Hans Jonas spricht von der
ethischen Vorschrift, der Unheilsprophezeiung mehr Gehör zu geben als
der Heilsprophezeiung. Daß man sich bei einem angenommenen
Gefahrenpotential für die sichere und nicht - wie bei der Zigarette -
für die unsichere Option entscheidet, gilt als selbstverständlich.
Ginge es nach dem Wortlaut des Lebensmittelgesetzes, müßten die
Zigarettenhersteller die Unschädlichkeit ihrer Produkte beweisen. Statt
dessen hat man den Medizinern die Beweislast für d ie Schädlichkeit der
Zigarette zugeschoben und damit alle aus der epidemiologischen
Ursachenforschung gewonnenen Erkenntnisse beiseitegewischt: Daß man die
Ursache einer Seuche aufspürt, indem man die Lebensumstände kranker und
gesunder Menschen miteinander vergleicht. Und daß man Menschen rettet,
wenn man ihnen die offensichtlich krankmachenden Verhaltensweisen
abgewöhnt.
Als 1854 im Londoner Stadtteil Soho innerhalb von zehn Tagen etwa 500
Menschen an der Cholera starben, empfahl Dr. Snow den Behörden, von der
dortigen Pumpe den Schwengel abzumontieren. Da alle Erkrankten aus
derselben Pumpe ihr Wasser bezogen hatten, war ihm der Verdacht
gekommen, die Cholera könne durch verseuchtes Wasser verbreitet werden.
Als ohne Pumpenschwengel kein Wasser mehr entnommen werden konnte,
verschwand die Cholera. Hätte man einen Kausalbeweise gefordert, hätte
man noch 29 Jahre - bis zur Entdeckung des Cholera - Bazillus - warten
müssen.
Aber die Erkenntnisse, mit denen man Cholera und Pest so gut wie
ausgerottet hat., haben bei einem bestimmten Krankheitserreger keine
Gültigkeit. Nachdem man beobachtet hat, daß die meisten Lungenkrebstoten
jahrzehntelang Zigarettenrauch eingeatmet haben, scheinen Tabakfirmen
nicht auf den Gedanken zu kommen, hier könne ein Zusammenhang bestehen.
Zu irgendwelchen Aktivitäten sehen sie keinen Anlaß.
Aktiv wurden die Zigarettenmanager jedoch, als im Hamburger
„Forschungsinstitut der deutschen Cigarettenindustrie" passivrauchende
Goldhamster an Kehlkopfkrebs und zwangsrauchende Schweine an
Arteriosklerose erkrankten. Allerdings nahmen sie nicht ihr
offensichtlich gesundheitsschädliches Produkt aus dem Markt, sondern
brachen die Forschungen ab und schlossen das Institut. Nach wie vor
bestreiten sie ursächliche Zusammenhänge zwischen Rauchen und Lungen-,
Herz- und Gefäßkrankheiten, während die Bundesregierung 30 Prozent aller
Krebstodesfälle dem Rauchen anlastet.
Seltsamerweise läßt man die Zigarettenindustrie darüber bestimmen, mit
welcher Art von Beweisen die Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens
nachgewiesen werden muß. Man akzeptiert, daß Zigarettenmanager die
erdrückenden und keinen Zweifel lassenden epidemiologischen
Korrelations- und Wahrscheinlichkeitsergebnisse angesehener
Wissenschaftler als falsch zurückweisen, ignorieren oder verharmlosen.
Den von der Zigarettenindustrie geforderten Ursachenbeweis könnte man
„Billardkugel - Beweis“ nennen, da bei ihm Ursache und Wirkung so
offenbar sein müssen wie bei einer Billardkugel, die eine andere Kugel
anstößt und in Bewegung setzt. Die vom „British Medical Journal“ als
„Verkäufer des Todes“ und „Massenmörder“ bezeichneten Tabak - Bosse aber
wissen, daß selbst bei dem Medikament Contergan ein objektiver
Ursachenzusammenhang mit embryonalen Schädigungen nicht erbracht werden
konnte und daß die Krankheit und Tod bringenden Wirkungen der Zigarette
nur von KZ - Ärzten an „menschlichen Versuchskaninchen“ bewiesen werden
könnten.
Aus Sicht der Forschung ist ein solcher „Billardkugel - Beweis“, der dem
wissenschaftlichen Standard des 19. Jahrhunderts entspricht, völlig
überflüssig. Weil lgnaz Semmelweis einen solchen Beweis für seine
Vermutung, Kindbettfieber werde durch Ärzte und Hebammen übertragen,
nicht führen konnte, lehnte die damalige Schulmedizin seine Lehre und
seine Hygienemaßnahmen ab.
Wenn - wie bei der Cholera, dem Kindbettfieber und dem Zigarettenrauchen
- viele Anzeichen auf eine bestimmte Ursache hindeuten, ohne daß es
plausible Gegenargumente gibt, ist eine Art „Stinktier - Beweis" völlig
ausreichend („Wenn ich ein Tier sehe, das wie ein Stinktier aussieht,
sich wie ein Stinktier bewegt und wie ein Stinktier stinkt, dann kann es
nur ein Stinktier sein.“). In diesem Sinne hat zum Beispiel das
Bundessozialgericht Asbestose als Berufskrankheit anerkannt, obwohl ein
Ursachenzusammenhang zwischen dem Einatmen von Asbeststaub und der
Krankheit nicht n achgewiesen ist, sondern nur als wahrscheinlich
angesehen wird.
Einer der Hauptstreitpunkte ist die Wirkung der Zigarettenwerbung, und
zwar insbesondere auf Jugendliche. Die Zigarettenindustrie behauptet,
sie habe „noch nie heranwachsende Menschen zum Rauchen veranlassen
wollen“. Anders klang die Aussage des früheren Reemtsma -
Vorstandsvorsitzenden Wiethüchter vor der Hauptversammlung im Jahre
1981: Kein Zigarettenmanager könne ruhig schlafen, der nicht sicher ist,
daß seine Werbung bei der künftigen Rauchergeneration ankommt.
Die angeblich wissenschaftlich gesicherte Erkenntnis, die an erwachsene
Raucher gerichtete Werbung bleibe bei Jugendlichen „praktisch
unbeachtet“, wird in der Broschüre „Fakten ohne Filter“ mit einem
verkürzt wiedergegebenen Zitat belegt, In der Originalveröffentlichung
nimmt dieses Zitat jedoch nur Bezug auf Kinder, die noch nicht lesen
können. Man sollte es nicht für möglich halten: Bei einem der
wichtigsten gesundheitspolitischen Probleme werden die Ergebnisse von
rund 50000 wissenschaftlichen Arbeiten einfach vom Tisch gewischt,
während man sich bei der anfechtbaren These, Zigarettenwerbung sei bei
Jugendlichen unwirksam, mit einer einzigen äußerst dubiosen Quelle
begnügt.
So selbstbewußt die Werbewirtschaft ihre Fähigkeit herausstreicht,
Umsätze steigern und die Konjunktur ankurbeln zu können, so bescheiden
gibt sie sich bei Zigaretten: Hier könne sie den Verbrauch nicht
erhöhen, sondern nur Marktanteile verschieben. Der amerikanische
Werbemanager Emerson Foote hat jedoch bei einem Hearing in Toronto
(„Journal of American Medical Association”, Heft 16 / 1981) die Karten
aufgedeckt: Die Behauptung, Zigarettenwerbung habe nichts mit Verkäufen
zu tun, sei ausgesprochener Unsinn, und die Tabakindustrie wisse, daß es
Unsinn ist Ihn amüsiere der Hinweis, daß die Werbung, die bei praktisch
jedem anderen Produkt ihre konsumsteigernde Wirkung erwiesen hat, wie
durch ein Wunder bei Tabakprodukten versagen soll. Diese Behauptung
solle nur die Beschränkung von Verkaufsförderungsmaßnahmen verhindern.
Tatsächlich wurde die Tabakwerbung in Kanada verboten.
Zigarettenwerbung wirkt jedoch noch in anderer Weise. Durch ihre
Allgegenwart - an Bushaltestellen, Kiosken und Plakatwänden, auf
Sonnenschirmen, Gasthausschildern und Speisekarten usw. oder an Formel
-1 - Rennwagen und Rennfahrermonturen auch im Fernsehen auftauchend und
so das Werbeverbot unterlaufend - erscheint die Zigarette als ein
Produkt, das zum täglichen Leben gehört. Durch Abbildung von unbeschwert
rauchenden jungen Menschen („Ich rauche gern“) oder Cowboys sollen die
Betrachter emotional so konditioniert werden, daß sie das Rauchen mit
Lebensfreude, Spaß, Freiheit, Abenteuer, weiter Welt und Glarnour
assoziieren und die hinter dieser Kulisse verborgene Welt der
Intensivstationen, Herzschrittmacher, Krücken Rollstühle und Grabsteine
nicht wahrnehmen.
Da ein generelles Vertriebsverbot für Zigaretten politisch nicht
durchsetzbar ist und die zu einem großen Teil nikotinsüchtigen Raucher
ihren Bedarf sonst auf Illegale Weise decken (und kriminell werden)
wurden, läßt man die problematische und widersprüchliche Situation
unangetastet, Die Hersteller betonen, die Zigarette sei ein legales
Produkt, was jedoch nur teilweise zutrifft: Zum Beispiel ist es
Jugendlichen verboten, in der Öffentlichkeit zu rauchen; verboten ist
die Zigarettenwerbung im Fernsehen und Hörfunk; verboten ist auch das
Rauchen in der Nähe feuergefährlicher Anlagen und von Lebensmitteln.
Schon vor etlichen Jahren wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein
Fleischer zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er neben aufgehängtem
Schweinefleisch geraucht hatte. Eines solchen gesetzlichen Schutzes und
der Gleichbehandlung mit totem Schweinefleisch können sich Passivraucher
noch nicht erfreuen. Erst allmählich beginnt sich in der Rechtsprechung
die Auffassung durchzusetzen, daß das Recht des Nichtrauchers auf
körperliche Unversehrtheit höher einzustufen ist als der Anspruch, durch
Rauchen in Gegenwart anderer „seine Persönlichkeit frei zu entfalten.“
Auf die Frage nach der Ursache für diese vielen Widersprüche bleibt nur
eine Antwort: Die Zigarettenindustrie ist Bestandteil einer
weitverzweigten, wohlorganisierten, durch geschäftliche Interessen
zusammengehaltenen, in Medien und Politik festverwurzelten
Infrastruktur. Sie trägt zum Bruttosozialprodukt bei, stellt (wenn auch
immer weniger) Arbeitsplätze zur Verfügung, bietet Händlern und
Automatenherstellern Verdienstmöglichkeiten, importiert und exportiert,
ist spendabel gegenüber Parteien und ihrer Lobby, sponsert Kunst und
Autorennen, weiß auch Mediziner und Juristen zu gewinnen und mit deren
Gutachten geschickt zu operieren. In dieser Infrastruktur verkörpert
sich viel Macht, die es versteht, Einfluß auszuüben und ihre Interessen
durchzusetzen.
Nicht in den medizinischen Forschungslaboratorien und auch nicht in den
politischen Gremien wird das Zigarettenproblem gelöst. Nur die
öffentliche Meinung entscheidet, ob Rauchen nachahmenswertes Verhalten
oder Ärgernis und der Raucher Leitbild oder Negativ - Figur ist. Ein
deutliches Zeichen für die Furcht der Zigarettenindustrie vor der
öffentlichen Meinung ist die Werbekampagne, die Rauchen als Bürgerrecht
propagiert und die Toleranz von Nichtrauchern auszubeuten versucht Der
überraschende Sieg einer Nichtraucherliste bei der letzten Siemens –
Betriebsratswahl ist ein unübersehbares Signal dafür, daß der Raucher
mehr und mehr auf Widerstand stößt.
Auch Politiker und die von der Zigarettenwerbung profitierenden Medien
können diesen Trend nicht ignorieren. Bundestagskandidaten müssen sich
fragen lassen. was sie für den Nichtraucherschutz tun wollen. Und früher
oder später wird auch die Bundesregierung – wenn nicht aus Überzeugung,
dann aus Opportunismus - um Entscheidungen nicht herumkommen.
Quelle: http://www.ioff.de/showthread.php?t=142324&page=45