Österreich, Bundesrecht; Beispiele für Altersgrenzen bis 18 und darüber:
Allgemeines
bürgerliches Gesetzbuch (ABGB): Personen, die das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, sind mündige Minderjährige und daher nur
beschränkt geschäftsfähig
Arbeitsverfassungsgesetz: Aktiv und passiv wahlberechtigt bei Betriebsratswahlen: Ab 18
Ehegesetz: Ehemündigkeit erst ab 18 (nur in besonderen Ausnahmefällen ab 16)
Passives Wahlrecht Nationalrat, Landtagswahl, Gemeinderatswahl: ab 18
Lastwagenführerschein: ab 21 oder 24 (nur klein ab 18)
Busführerschein: ab 21 oder 24
Motorradführerschein: ab 20 oder 24 (nur kleine Maschinen abgestuft ab 16 oder 18)
Kinder-
und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz gilt bis 18 (also zB
Nachtarbeitsverbot ab 20 Uhr, in Ausnahmen ab 23 Uhr, Verbot der
Sonntagsarbeit [mit Ausnahmen]).
Waffenpass und Waffenbesitzkarte: ab 21, in Ausnahmefällen ab 18
Wehrpflicht und Stellungpflicht: ab 18
Besuch von Spielautomatensalons und Spielbanken: ab 18
Besuch von Solarien: ab 18
Ausübung der Prostitution: ab 18
Salzburger Jugendschutzgesetz:
bis 18 verboten ist:
- Besuch von Nachtlokalen aller Art und von Branntweinschenken
-
Besuch von Betriebsanlagen, von denen wegen ihrer Art, Lage oder
Betriebsweise oder wegen ihres ständigen Besucherkreises eine Gefährdung
ihrer körperlichen, geistigen, sittlichen, charakterlichen oder
sozialen Entwicklung ausgehen kann (zB Sexshops, bestimmte Spielhallen
udgl).
-
Beteiligung an Glücksspielen oder Geschicklichkeitsspielen um Geld oder
Geldeswert sowie an öffentlichen Wetten; Betreten von Räumen mit
Geldspielapparaten oder von Wettbüros etc
- Erwerb, der Besitz und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken
- Telefonsex und bestimmte jugendgefährdende Schriften
bis 18 verboten werden kann der Besuch bestimmter Theater- oder Filmaufführungen