Österreich, Bundesrecht; Beispiele für Altersgrenzen bis 18 und darüber:

 

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB): Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind mündige Minderjährige und daher nur beschränkt geschäftsfähig

Arbeitsverfassungsgesetz: Aktiv und passiv wahlberechtigt bei Betriebsratswahlen: Ab 18

Ehegesetz: Ehemündigkeit erst ab 18 (nur in besonderen Ausnahmefällen ab 16)

Passives Wahlrecht Nationalrat, Landtagswahl, Gemeinderatswahl: ab 18

Lastwagenführerschein: ab 21 oder 24 (nur klein ab 18)

Busführerschein: ab 21 oder 24

Motorradführerschein: ab 20 oder 24 (nur kleine Maschinen abgestuft ab 16 oder 18)

Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz gilt bis 18 (also zB Nachtarbeitsverbot ab 20 Uhr, in Ausnahmen ab 23 Uhr, Verbot der Sonntagsarbeit [mit Ausnahmen]).

Waffenpass und Waffenbesitzkarte: ab 21, in Ausnahmefällen ab 18

Wehrpflicht und Stellungpflicht: ab 18

Besuch von Spielautomatensalons und Spielbanken: ab 18

Besuch von Solarien: ab 18

Ausübung der Prostitution: ab 18

 

 
Salzburger Jugendschutzgesetz:

bis 18 verboten ist:

- Besuch von Nachtlokalen aller Art und von Branntweinschenken

- Besuch von Betriebsanlagen, von denen wegen ihrer Art, Lage oder Betriebsweise oder wegen ihres ständigen Besucherkreises eine Gefährdung ihrer körperlichen, geistigen, sittlichen, charakterlichen oder sozialen Entwicklung ausgehen kann (zB Sexshops, bestimmte Spielhallen udgl).

- Beteiligung an Glücksspielen oder Geschicklichkeitsspielen um Geld oder Geldeswert sowie an öffentlichen Wetten; Betreten von Räumen mit Geldspielapparaten oder von Wettbüros etc

- Erwerb, der Besitz und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken

- Telefonsex und bestimmte jugendgefährdende Schriften

bis 18 verboten werden kann der Besuch bestimmter Theater- oder Filmaufführungen