Österreichische
Schutzgemeinschaft für
Nichtraucher (Aktiv
seit 1975!)
Bundesleiter Robert Rockenbauer
Thomas-Riss-Weg
10, 6020 Innsbruck
p e r s ö n l i c h e r r e i c h b a r:
Beratungszentrum für Nichtraucher und Raucher
Haller Straße 3, 6020 Innsbruck
Mo - Fr 9.30 - 12.30, 15 - 18.30 Uhr
Telefon und Fax 0512 / 268025
Neu: 0664/9302958
Kto.Nr. 0000-075960 Tiroler Sparkasse (20503)
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nichtraucherschutz@aon.at
Pressemeldung
Raucherschutz muss beendet werden!
Utl: Tabakgesetz muss leicht administrierbar sein
Umständliche und langwierige Verwaltungsstrafverfahren haben das
Tabakgesetz in seiner Wirkung fast lahm gelegt, klagt Bundesleiter
Robert Rockenbauer von der Österreichischen Schutzgemeinschaft für
Nichtraucher. Österreich dürfe nicht länger der Aschenbecher Europas
sein, mahnt der 59-jährige "Nichtraucherschutzanwalt" aus Innsbruck.
Der
Kampf der Raucher gegen das Tabakgesetz gehe in die Verlängerung. Denn
seit Inkrafttreten des Tabakgesetzes 2009 habe sich nichts Wesentliches
zum Schutze der Nichtraucher verändert. Ein Beweis für die
Untauglichkeit des Gesetzes, das dringend in Richtung eines generellen
Rauchverbotes geändert werden müsse. Nach Aussagen Rockenbauers
verstoßen in öffentlichen Orten wie Einkaufszentren, Supermärkten,
Möbelhäusern, Einraum-Tankstellen usw. die Verantwortlichen zu 90
Prozent gegen
das Tabakgesetz. Auch in den übrigen Lokalen außerhalb von öffentlichen
Orten halten sich mindestens 60 Prozent der Wirte nicht an die
gesetzlichen Vorschriften. Dass es dort zu weniger Meldungen bzw.
Anzeigen komme, habe damit zu tun, dass der Bürger Verstöße durch die
wettbewerbsverzerrende Übergangslösung für Ein-Gastraum-Lokale nicht so
leicht erkennen könne. Gebe es eine Aushangspflicht für angesuchte
Raumtrennungen, dann wäre es leichter und auch den Behörden würde man
viel Arbeit ersparen. Die Handschrift der Wirtschaftskammer, ein Gesetz
ohne staatliche Kontrollen zu schaffen, fördere die Untätigkeit der
Wirte. Laut Gesetz können nur die Bürger Verstöße an die Behörden
melden.
Ohne Meldung keine Kontrolle. Ohne Kontrolle kein funktionierendes
Gesetz. Wer jedoch kontrolliert und meldet, wird
von der Wirtschaftskammer als Denunziant abgestempelt. Eine üble
Taktik, die nur den Konflikt weiter anheizt und die Eskalation
fördert.
Der Bundesleiter warnt vor Kompromissen im Gesundheitsschutz, denn die
gehen immer zu Lasten der Gesundheit, sowohl der Nichtraucher als auch
der Raucher. Ausnahmeregelungen gehen immer zu Lasten derer, die sie
nicht haben. "Gerechtigkeit für alle" könne es nur mit einem
einheitlichen Rauchverbot in der Gastronomie geben. Vor 35 Jahren hat
Robert Rockenbauer angefangen, die ersten Nichtraucher-Ecken in den
Innsbrucker SB-Restaurants zu schaffen. Nun sei die Politik gefordert,
durch staatliche Kontrollen, sei es durch die Polizei und alle anderen
Verwaltungsorgane (z.B. Erhebungsbeamte, Parksheriffs, mobile
Überwachungsgruppe der Stadt usw.), mit sofortiger Abstrafung
für die Einhaltung des Tabakgesetzes zu sorgen. Wer in
Rauchverbotszonen raucht, solle nach Vorstellung Rockenbauers 50 Euro
Bußgeld bezahlen und der Wirt, der ihn nicht daran hindert, das
Zehnfache. Nach fünfmaligen Verstößen dann die Höchststrafe von 10.000
Euro.
Vorsatz
verlange Höchststrafen, sonst folge Chaos und Anarchie. Erst mit
der sofortigen Abstrafung bekomme das Tabakgesetz seine Wirksamkeit und
entlaste die Verwaltungsbehörden. Wer im Kanton Zürich ab 1.5.2010
in einem Café, einer Bar oder Kneipe beim Rauchen erwischt wird, wird
von der Polizei mit 80 Franken bestraft. Im Wiederholungsfall sogar bis
1000 Franken. Was in anderen Ländern möglich ist, muss auch in
Österreich möglich sein. Rockenbauer: "Ein leicht administrierbares
Tabakgesetz ohne Ausnahmen fördert die Akzeptanz und die Einhaltung."
Erfreulich sei für Rockenbauer, dass der Gesundheitsminister
klar zu
erkennen gegeben habe, dass auch er mit dem derzeitigen Zustand der
Missachtung des Tabakgesetzes durch die Wirte verärgert sei und eine
Verschärfung des Tabakgesetzes angekündigt habe. Auch die
Volksanwaltschaft ist tätig geworden und überprüft nun einige
Fälle, wo
es zu einem Amtsmissbrauch gekommen sein könnte. Behörden haben
unverzüglich einer Anzeige oder Meldung nachzugehen, was aber nicht
immer geschehe. Die Unterschiedlichkeit im Vollzug stößt Rockenbauer
sauer auf. Bei den einen geht es schnell, bei
den anderen sehr langsam. Die einen sehen einen Verstoß richtigerweise
als Einzeldelikt (jede Meldung, soweit sie berechtigt ist, führt zu
einer Strafverfügung mit ansteigender Höhe), die anderen sehen ein
Fortsetzungsdelikt (zwischen Erhebung und Strafzustellung, die meist 3
- 4 Monate dauert, längstens 6 Monate, werden alle bis dahin
einlangenden Beschwerden als
ein Delikt gesehen). Die einen behandeln auch anonyme Meldungen, die
anderen weigern sich, solchen Informationen nachzugehen, obwohl sie
dazu verpflichtet sind.
Bundesleiter Robert Rockenbauer fordert, dass es für jene, die eine
Meldung oder Anzeige tätigen, eine Auskunftspflicht geben müsse, damit
man kontrollieren könne, ob und was die Behörde im einzelnen Fall
unternommen habe. Umgekehrt müsse es einen Datenschutz für den Anzeiger
gegenüber dem Angezeigten geben. Rockenbauer sind Fälle bekannt, wo der
Wirt plakativ im Lokal verkündet, wer ihn angezeigt hat. Solche
Personen können sich dann gerade in kleineren Gemeinden nicht mehr im
Lokal blicken lassen. Sie werden mit üblen Beschimpfungen und
Bedrohungen von Wirten und Gästen überhäuft. Der Gesetzgeber hätte
wissen müssen, dass eine nicht staatliche Kontrolle den Konflikt
zwischen Raucher und Nichtraucher verschärft.
Der Widerstand in der Bevölkerung gegenüber einer halbherzigen Lösung
wächst. "Wenn uneinsichtige Wirte uns herausfordern", so Rockenbauer,
"können wir mit mehr Kontrolle antworten. Wir
sind keine Feinde der Wirte und wollen dem angeschlagenen Gastgewerbe,
das seit den 90er Jahren mit Umsatzeinbußen zu kämpfen hat, nicht weiter
durch Strafen schaden, sondern mit einem 'Tabakgesetz ohne
Ausnahmen' helfen. 96 Prozent der Wirte wollen eine einheitliche
Regelung (ausgenommen Wirte bis 50 qm)." Der Nichtraucherschutz
habe absoluten Vorrang vor
allen anderen
Interessen. Das Grundrecht auf rauchfreie Atemluft gelte auch in der
Gastronomie. Es sei traurig, so Rockenbauer weiter, dass es der
"Nikotin-Drogenindustrie" immer wieder gelänge, durch geschickte
Lobbyarbeit Emotionen und Kontroversen zu erzeugen und mit
Horrorszenarien von Umsatzrückgängen die Regierungen von einem
generellen Rauchverbot abzuhalten. Man müsse sich immer wieder fragen:
"Wem nützt es". Rauchfreiheit nütze nur der Tabakindustrie, sehr
zum
Schaden der Wirte, der Nichtraucher und der Raucher. Die
Tabakindustrie
beeinflusse die nationale und europäische Gesetzgebung.
British-American Tobacco (BAT) sei es gelungen, zusammen mit einer
Gruppe anderer Hersteller gesundheitsschädlicher Produkte, in die
Ausgestaltung des “impact assessment” (Einschätzungseffekt)
einzugreifen. Für die Österreichische Schutzgemeinschaft für
Nichtraucher eine bereits 35-jährige schmerzvolle Erfahrung:
"Nichtraucherschutz ist Gesundheitsschutz, doch dieser wird meistens
den Wirtschaftsinteressen einzelner geopfert. Beweis: Von der
Sachlichkeit her müssten heute Tabakwaren verboten werden. Von der
Vernunft
her müsste es schon längst ein Rauchverbot überall im geschlossenen
Raum geben. Von den Emotionen her ist es bis heute nicht gelungen,
Politiker zu diesem längst überfälligen Schritt zu bewegen." Das Volk
brauche Politiker, die sich von einer Industrie distanziere,
deren Produkte jährlich in Österreich allein über 11.000 ihrer
Konsumenten
umbringe und als "Nebeneffekt" auch noch über 1.000 Passivraucher in
den Tod schicke!
Alles taktieren, hinauszögern und schüren von Kontroversen müsse nun
ein Ende haben. Die wissenschaftlichen Beweise für die Wirksamkeit
eines konsequenten Nichtraucherschutzes könne nicht mehr geleugnet
werden. Daher fordert die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher von der
Bundesregierung einen "umfassenden und ausnahmslosen Schutz aller
Menschen vor Tabakrauch in geschlossenen Räumen." Das bedeute auf
jeden Fall auch, dass Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr
keine Raucherräume betreten dürfen und auch zu Hause geschützt werden
müssten. Rockenbauer: "Rauchen muss sich auf jene Personen beschränken,
die sich in ihrem gesundheitsschädigenden Tun einig sind und dabei
nicht andere Personen mit Tabakrauch belästigen und gefährden. Da kann
es keine Toleranz geben, denn Gesundheitsschädigung ist nicht
toleranzfähig." Wirte seien gut beraten, sich für ein
einheitliches,
einfach exekutierbares Tabakgesetz mit einem generellen Rauchverbot
einzusetzen, weil nur dann - nach einer ca. dreimonatigen Durststrecke
- auch die Nichtraucher, die bisher Jahrzehnte von der Gastronomie
ausgesperrt waren, wieder in die Lokale kommen würden. "Wirte sehen nur
die Gäste, die schon bisher gekommen sind. Die größere Gruppe sind die
Fernbleibenden, die sich nicht mit Tabakrauchgiften schädigen,
gefährden, nötigen, vollstinken, krankmachen und umbringen lassen
wollen", so Bundesleiter Robert Rockenbauer von der Österreichischen
Schutzgemeinschaft für Nichtraucher (www.alpha2000.at/nichtraucher).
Auch Dietmar Erlacher, Bundesobmann des Vereins "Krebspatienten für
Krebspatienten", fordert von der Politik ein generelles Rauchverbot in
allen Lokalen, weil nur so ein wirksamer Nichtraucherschutz erreicht
werden könne. "Warum zeigen die tausenden Anzeigen bisher keine
Wirkung? Ein Beweis dafür, dass das Tabakgesetz vollständig versagt
hat." Auf www.sis.info können Bürger Verstöße
gegen das Tabakgesetz
melden.