Information des Personals mit der Anweisung, rauchenden Gästen das
Rauchen zu verbieten, ausreichender Hinweise auf das Rauchverbot
sowie die dauerhafte Entfernung von Aschenbechern aus dem
Nichtraucherbereich. Dieser hat vom Gästebereich der Hauptraum zu
sein und darf nicht erst durch den Raucherraum erreichbar sein (http://vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/07-4-rauchverbot-zugang.html).
Das Gesetz blieb aber bisher totes Recht, weil es nicht (wie in anderen
Ländern) durch Behörde und Exekutive implementiert wurde.
Auch ein Erlass des Gesundheitsministeriums an die Landeshauptleute wurde bisher großteils ignoriert.