Hygiene in Gaststätten
ist oberstes Gebot
Die Raumluft darf
davon doch nicht ausgenommen werden. Atmen müssen alle!
Hierzu ein
kleines
Beispiel, das auch den uneinsichtgsten Raucher / Kneipier
überzeugen muss:
Es ist wie mit
der
privaten Badewanne / dem privaten Swimmingpool und einer öffentlich
zugänglich geführten Badeanstalt:
In die
Badewanne/Swimmingpool
darf der Besitzer hineinbieseln, so viel er will - auch darf er dies
seinen
Familienangehörigen, Freunden und Gästen erlauben. - In seine
öffentlich
zugänglich geführte Badeanstalt darf er dies selbst nicht und
auch anderen
nicht erlauben - weder seinen Familienangehörigen, Freunden oder
Gästen/
Besuchern/ Kunden.
Auch die Gefahr,
dass bieselfreudige Gäste bei entsprechendem Verbot wegblieben,
ändert
nichts an der Hygienevorschrift.
Genauso ist es
doch
mit öffentlich geführten Gaststättenräumen.
Schließlich ist Tabakrauch
wissenschaftlich anerkannt das schädlichste Raumgift
überhaupt.
Vielen Dank
für Ihren
Einsatz für tabakqualmfreie Atemluft.
Mit freundlichem
Gruß
KyRa Golden