Folgendes Mail erhielten Studenten und Bedienstete der Uni Salzburg am 5.2.2015:
"Sehr geehrte Angehörige der PLUS!
Wie vielleicht einige von Ihnen mitbekommen haben, war am 4. Februar
"Weltkrebstag". Rauchen ist für mehr als 100 Krebsarten eine der
Hauptursachen. Erwiesenermaßen schadet das Rauchen aber nicht nur den
Raucher/innen selbst, sondern birgt auch das Passivrauchen
Gesundheitsrisiken. Das österreichische Tabakgesetz normiert daher einen
Nichtraucher/innen/schutz in umschlossenen öffentlich zugänglichen
Räumen.
Zuletzt sind vereinzelt Beschwerden über das Eindringen von
Tabakrauch in die Nichtraucher/innen/bereiche vorgebracht worden, weil
z.B. im Nachbarbüro geraucht wird oder vor den Bürofenstern. Ich darf
dazu die Rechtslage in Erinnerung rufen: In Räumen für Unterrichts- und
Fortbildungszwecke (also z.B. Hörsälen) gilt ein generelles Rauchverbot
(§ 12 Tabakgesetz), ebenso aber in "Räumen öffentlicher Orte" (§ 13
Tabakgesetz). Das Tabakgesetz sieht Universitäten als "öffentliche
Orte", an denen das Nichtrauchen das einzuhaltende Prinzip ist.
Definitionsgemäß sind "Räume öffentlicher Orte" jene Räume, die von
einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis betreten werden
können (§ 1 Z 11 Tabakgesetz), also eigentlich alle Büroräume der
Universität, aber auch die Toiletten, Aufenthaltsräume oder Gänge. Denn
"nicht-öffentlich" wäre z.B. ein zugangskontrolliertes Bürogebäude ohne
Parteienverkehr - das wir aber nicht haben. Darüber hinaus normiert § 5
der PLUS-Brandschutzordnung ein Rauchverbot "in allen Räumlichkeiten der
Universität". Kurzum: "indoor" ist das Rauchen in den Gebäuden der
Universität Salzburg untersagt.
Das Tabakgesetz und das
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verlangen aber auch, dass
Nichtraucher/innen vor dem Eindringen des Tabakrauchs in deren Büros
oder in die Stiegenhäuser und Gänge geschützt werden. Das Rauchen auf
Balkonen oder Terrassen oder vor dem Eingangsbereich ist daher so zu
gestalten, dass Nichtraucher/innen möglichst nicht beeinträchtigt
werden. Die Raucher/innen werden daher um entsprechende Rücksichtnahme
bzw. Abstandhalten ersucht, unter Umständen sind auch organisatorische
Maßnahmen durch den/die Fachbereichsleiter/in zu treffen (z.B. Zuweisung
von "Fremdrauch-beeinträchtigten Büros" an Raucher/innen, die sich
dadurch weniger gefährdet fühlen). Dass die Stummel in Aschenbechern
entsorgt werden (und nicht am Boden oder in der Wiese) versteht sich von
selbst....
Vizerektor Qualitätsmanagement und Personalentwicklung"