Politische Meinungsmanipulation durch Werbung ist strafbar
Laut Medientransparenzgesetz (in Kraft seit 1.7.2012) müssen Bund,
Länder, Gemeinden > 10.000 Einwohner, Unternehmen mit
Beteiligung von Bund, Land oder einer Gemeinde, Sozialversicherungen,
Stiftungen unter Verwaltung von öffentlichen Organen, u.a.
Werbeaufträge, Medienkooperationen und -förderungen
vierteljährlich an die KommAustria melden. Die KommAustria wird
als Verwaltungsstrafbehörde aktiv, wenn der Rechnungshof eine
Übertretung des Medientransparenzgesetzes feststellt und meldet.
Dieser wacht darüber, dass Werbeeinschaltungen ein konkretes
Informationsbedürfnis decken und in inhaltlichem Zusammenhang mit
dem jeweiligen Wirkungsbereich stehen. Öffentliche Organe
können sich also der Medien bedienen, um Informationen zur
Rechtslage,
Handlungs- und Verhaltensempfehlungen sowie Sachinformationen zu geben,
nicht aber zur Manipulation der öffentlichen Meinung.