*Kann die mächtige Tabakindustrie überhaupt besiegt werden? -Ja, der Sieg über diese skrupellosen Konzerne wird schon mit verschiedenen Strategien geplant. So möchte z.B. Finnland erwachsene Nikotinkonsumenten bis 2030 auf 5% reduzieren und die Jugend völlig nikotinfrei machen. Ähnliche Ziele verfolgen Staaten von Canada bis Neuseeland. Inzwischen befürwortet schon die Mehrheit der U.S. Bürger ein Verkaufsverbot für Tabakprodukte. E-Zigaretten gefährden allerdings das Ziel, das sich z.B. Irland bis 2025 gesetzt hat, tabakfrei zu werden. Der Erfolg der FCTC war bei Tabaksteuererhöhungen ungenügend, weil dafür Finanzministerien zuständig sind, die mehr am Geschäft (auch der Tabakindustrie) als an der Gesundheit der Bevölkerung interessiert sind und die den volkswirtschaftlichen Schaden des Nikotins noch nicht erkannt haben. Deshalb verstehen sie nicht, dass unser Endziel die Abschaffung aller Zigaretten und die Beschränkung von Nikotinprodukten auf rezeptpflichtige Arzneimittel ist. Doch die Bevölkerung lässt sich nicht länger manipulieren und hat deshalb auch in der Schweiz für ein Tabak-Werbeverbot gestimmt. In Austria an update of the tobacco law and youth protection from nicotine pouches was undermined until 2024 by the chamber of commerce and its allies of the tobacco industry.
*Wie gefährlich ist Passivrauchen? Luftverschmutzung durch Tabakrauch ist nicht nur Belästigung, sondern eine tödliche Gefahr: Durch unfreiwilliges Einatmen von Tabakrauch erkranken weltweit Millionen und es sterben daran jährlich 1,2 Millionen (mehr als durch Verkehrsunfälle); in Österreich jährlich ca. 500 Menschen an Herzinfarkt und ischämischen Herzkrankheiten, fast ebensoviele an Schlaganfall und anderen kardiovaskulären Erkrankungen (dosisabhängig und ohne Hinweis auf eine Schwelle), ca. 90 an Lungenkrebs und weitere an anderen Krebserkrankungen wie Brust-, Blasen-, Cervix-, Magen-, Pankreas-, Mundhöhlen- und Nasopharynx-Krebs sowie an COPD und Diabetes. Insgesamt sterben in Österreich täglich drei Menschen, weil andere rauchen! Dazu kommen jährlich tausende Erkrankungsfälle, besonders der Lunge, des Herzens und der Arterien. Krankheitsfälle infolge der Aufschiebung der Tabakgesetzänderung in Österreich wurden 2018 abgeschätzt. Passivrauch schädigt zuerst vor allem die kleinen, peripheren Atemwege, wo die COPD beginnt und ist durch einen Lungenfunktionstest zu erkennen. Die Studie des IHS hat Gesundheitsfolgen des Passivrauchens unterschätzt, aber auch diese konservative Schätzung beziffert die jährlichen Kosten mit rund 120 Millionen Euro. Allein durch das Passivrauchen am Arbeitsplatz kann es zu einer Verdoppelung von Lungenkrebs und koronaren Herzerkrankungen kommen. Passivrauch am Arbeitsplatz oder zu Hause fördert Bluthochdruck (besonders bei Frauen) und hat oft bleibende respiratorische Symptome zur Folge. Metaanalysen fanden mit Lungen- und Cerxixkarzinom gesicherte Zusammenhänge. Insgesamt sind mehr Sterbefälle durch Herzkreislauferkrankungen als durch Krebserkrankungen auf Passivrauchen zurückzuführen, aber für beide Krankheitsgruppen sind die Zusammenhänge gesichert, und zwar auch bei Nichtrauchern, die gar nicht bemerken, dass sie Passivraucher sind, aber erhöhte Serumwerte von Kotinin haben. ÖAW-Fachbuch "Gesunde Raumluft": Tabakrauch in der Wohnung macht Partner und Kinder krank, zum Teil mit tödlichem Ausgang (SIDS, Pneumonie, Asthma; Infarkt, Insult). Die Tabakindustrie versuchte diese Zusammenhänge zu leugnen und Journalisten systematisch zu beeinflussen. Schon 1982 fand ein Deutsches Labor im Auftrag eines Tabakkonzerns, dass der Nebenstromrauch, den der Passivraucher inhalieren muss, gefährlicher ist als der Hauptstromrauch, den der Aktivraucher freiwillig einatmet, durfte diese Ergebnisse aber nicht veröffentlichen. Erst 2005/6 wurde das wahre Ausmaß der Gefährdung für Herz und Gefäße bekannt. Schon kurzes Passivrauchen (z.B. während des Essens im Gasthaus) beeinträchtigt die Durchblutung und Herzfunktionen und kann bei Kranken einen Herzinfarkt auslösen, u.a. weil die Herzkranzgefäße ihre Fähigkeit verlieren, sich (mittels NO, das aus Endothelzellen freigesetzt wird) selbstständig zu erweitern und damit die Blut- und Sauerstoffversorgung des Herzens abrupt abnimmt und auch die Regenerationsfähigkeit der Gefäße abnimmt während im Blut Gerinnungsfaktoren rasch zunehmen. Entzündungsfaktoren und Sauerstoffradikale sind bei der Wirkung auf das Vegetativum und der Entwicklung von Herz- und Gefäßschäden durch Passivrauchen beteiligt. Freie Radikale reduzieren auch die Vitamin-C-Spiegel, schädigen die DNA und fördern Krebs. Arterien werden durch Radikale und Gifte im Passivrauch geschädigt, wobei auch Wechselwirkungen mit anderen Umweltgiften auftreten. Vaskuläre Funktionsstörungen,Versteifung und Wandverdickungen durch Passivrauchen sind schon in den Arterien von Kindern und Jugendlichen nachweisbar. Dazu kommen Sympathicus-Aktivierung, Erhöhungen des Blutdrucks und Störungen des Herzrhythmus. Später entwickelt sich durch Passivrauchen eine Koronarsklerose. Patienten mit bestehender Koronarerkrankung sind schon bei einem Anstieg der Feinstaubbelastung in der Außenluft über 25 µg/m³ gefährdet, einen Herzinfarkt zu bekommen und in einem verrauchten Lokal sind die Belastungen mehr als 10mal so hoch. Asthmaanfälle können akut ausgelöst werden und COPD verschlechtert sich (besonders bei gleichzeitigem Vitamin D Mangel). Nach unfreiwilligem Einatmen des Aerosols von erhitztem Tabak (IQOS) wurde gleich häufig über Asthma berichtet wie nach Passivrauchen. Bei gesunden Passivrauchern kann schon ein Elastizitätsverlust der Lunge nachgewiesen werden. Chronisches Passivrauchen führt selbst bei Gesunden zu Lungen-, Nasennebenhöhlen-, Herzkreislauf- und Krebserkrankungen, Metabolischem Syndrom, Fett- und Zuckerstoffwechselstörung, Typ 2 - Diabetes (besonders bei Frauen und auch dann, wenn zu Hause niemand rauchte), Fettleber, Netzhautschäden (87% höheres Risiko einer Maculadegeneration mit Erblindungsgefahr), chronischer Niereninsuffizienz und vermutlich auch zu anderen Krankheiten wie Multipler Sklerose oder Osteoporose. Außerdem beeinträchtigt die hohe Feinstaubbelastung beim Passivrauchen die Durchblutung und Funktion des Gehirns, Passivrauchen fördert Schlafstörungen und Depression (auch in der Schwangerschaft) sowie Panikattacken und kann z.B. bei jahrelanger Arbeit in verrauchten Lokalen zu einem Verlust geistiger Fähigkeiten und bei genetischer Veranlagung bis zu schwerer Demenz führen. Passivrauchen fördert (postoperative) Schmerzen und beeinträchtigt nachhaltig kognitive Funktionen wie Verstehen, Rechnen und Erinnern. Durchblutungsstörungen im Innenohr durch Passivrauchen können schon bei Teenagern zu irreversiblem Hörverlust führen. Im Alter zeigten Passivraucher einen früheren Zahnverlust. Bei Frauen führt Passivrauchen zu verminderter Fruchtbarkeit und zu einer früheren Menopause. Die Haut, Nasenschleimhaut und Spermien werden durch Rauch aus dritter Hand (THS) geschädigt. Passivraucher entwickeln ein höheres Risiko für Schlafstörungen und für Krankheiten, die zu einer Spitalsaufnahme mit einer psychiatrischen Diagnose führen, was durch Kotinin und Einwirkungsdauer prognostizierbar ist. Im Tierversuch führt Passivrauchen zur Nikotinsucht. Bei Kindern und Jugendlichen fördert Passivrauch den Beginn des Aktivrauchens und bei Rauchern erschwert Passivrauch den Rauchstopp. Der rasche Rückgang der Herzinfarkte nach Einführung von Rauchverboten (ohne Ausnahmen für Gaststätten) ist vor allem auf den Wegfall des Passivrauchens zurückzuführen. Der stärkste Rückgang fand sich bei jüngeren Nichtrauchern, die häufig Lokale aufsuchten. Auch Schlaganfall, Asthma und COPD nahmen nach Rauchverboten ab und der Blutdruck sinkt. Eine Übersicht zu akuten und chronischen Wirkungen von Tabakrauch gaben die U.S. Gesundheitsbehörde und die IARC (Band 83). Die WHO fasste die wichtigsten Maßnahmen zum Nichtraucherschutz zusammen. Auch Passivrauch von Cannabis (Haschisch, Marihuana) schadet. Die Dosis-Wirkungsbeziehung von Tabakrauch und Herzkreislauferkrankungen verläuft nicht linear, sondern das Risiko durch eine einzige Zigarette pro Tag erreicht bei Männern 53% des Herzinfarktrisikos und 64% des Schlaganfallrisikos von 20 Zigaretten pro Tag, bei Frauen 38% bzw. 36%. Wenn sich Kinder eine Stunde in einem Raucherraum aufhalten, nehmen sie etwa die gleiche Dosis auf wie beim Rauchen einer Zigarette.
*Wie lässt sich die Qualität der Tabakkontrolle (Tabakprävention und Raucherberatung) messen? -In Europa gibt es dafür die Tobacco Control Scale TCS (2006, 2007, 2010, 2013, 2016, 2019, 2021) im Mittleren Osten EMRO, in Fernost SEATCA. Alle basieren im Wesentlichen auf Empfehlungen der WHO und der Weltbank. Allerdings müssten die Durchsetzung des Kinder- und Nichtraucherschutzes und die mit Kotinin verifizierte Abnahme der Raucherprävalenz bei Jugendlichen noch stärker gewichtet werden. Nicht nur der Bedarf, sondern auch das Anbot von Nikotinprodukten muss reduziert und unsere Jugend vor Tabakhändlern geschützt werden. Hilfe gegen Aktionen der Tabakindustrie und internationale Beispiele für erfolgreiche Implementierung von Maßnahmen der Tabakkontrolle bietet STOP.
*Hat sich die Tabakkontrolle
in Europa
verbessert? -Ja, nach der Implementierung von FCTC sank die Raucherrate
in Europa, ist aber immer noch höher als in Australien oder
Nordamerika. Westeuropa, Skandinavien und Italien machten
2004-1012 Fortschritte,
während andere den Gipfel von Tabakkrankheiten
noch vor sich haben. Keynotes der ECToH
2017 zeigten die Entwicklung in Finnland, Frankreich, Holland,
Österreich
und seinen Nachbarländern wie Ungarn. Auch in Osteuropa
sank die Raucherprävalenz, wo die Tabakkontrolle gemäß FCTC
verbessert wurde. In Schottland
stieg der Anteil der Nichtraucher, die keinen messbaren
Kotiningehalt in ihrem Speichel aufwiesen, von 12,5% auf 81,6%. In
England,
das gegenüber e-Zigaretten weniger kritisch war, ist Nichtrauchen
als gesellschaftliche Norm weniger stark ausgeprägt als in
Australien und Nordamerika. Laut Eurobarometer haben Länder wie
Irland und Italien, die schon 2004-2005 einen guten gesetzlichen
Nichtraucherschutz bekamen, auch die größten Fortschritte bei der
Tabakprävention gemacht und wiesen daher
2017 hohe Anteile von Niemalsrauchern auf. In Irland,
Finnland und Holland wird Art. 5.3 FCTC befolgt und es werden
keine Verhandlungen
des Gesundheitsministeriums mit der Tabakindustrie zum
Nichtraucherschutz geführt. Dagegen verhandeln bei uns
Finanz-und Wirtschaftsministerium erfolreich mit der
Tabakindustrie und das Gesundheitsministerium spielt auch in
Italien und Deutschland nur eine untergeordnete Rolle und in
Art. 5.3 FCTC sieht man nur eine Verpflichtung zur Transparenz.
In Österreich bemühte man sich bisher nicht einmal um diese
Transparenz bei Verhandlungen von Ministerien mit der
Tabakindustrie. Laut OECD
(2017) haben die täglichen Raucher seit den 1970er Jahren nur in
Österreich (von 22,9% auf 24,3%) zugenommen und seit 2000 nur in
Österreich und der Slowakei nicht abgenommen. Aber auch in
Österreich sind Raucher eine Minderheit. Die meisten
Raucher sind außerdem mit ihrer Abhängigkeit unzufrieden
und möchten aufhören. Das wurde aber in Österreich
bis 2018 durch den Einfluss der Tabakindustrie auf die Politik erschwert.
Fortschritte werden auch durch Mythen gehemmt, welche
die Tabakindustrie in Umlauf bringt, insbesondere über angebliche
Schäden von Rauchverboten für die Wirtschaft. Der Einfluss der Tabakindustrie
ist in deutschsprachigen Ländern besonders stark, weshalb die Schweiz
die FCTC nicht ratifiziert hat und Österreich
(bis 1.11. 2019) und Deutschland
an letzter Stelle bei der Tabakkontrolle
rangierten. Grotesk war, dass "Kaktusbar" (Wien 1),
"Prater Dome" (Wien 2), "Musikpark A1" (Linz) und "Club
Kottulinsky" (Graz) gegen das Rauchverbot beim VfGH klagten und
ihr Rechtsanwalt den erbärmlichen letzten Platz Österreichs bei
der Tabakkontrolle als Argument dafür vorbrachte, doch zuerst
andere Defizite zu beseitigen und die "Nachtgastronomie" weiter
rauchen zu lassen, ohne Rücksicht auf den Schutz von
Angestellten und Gästen wie jugendliche Diskothekenbesucher.
Dabei können Gesetze für rauchfreie Atemluft den Weg ebnen, um die
durch Bildungsmangel
verursachten Gesundheitsdefizite zu verringern. Vorbildberufe
sollten beim Nichtrauchen mit gutem Beispiel vorangehen, besonders
Journalisten, Lehr- und Gesundheitsberufe.
Ein Lichtblick für Österreich
ist aber die rauchfreie Gastronomie seit Nov. 2019, die auch Mehrzweckräume,
Casinos,
Vereinslokale
und Zelte umfasst, ebenso Wasserpfeifen, erhitzten Tabak und
E-Zigaretten. Auch das Aufstellen von Aschenbechern und
-dosen ist strafbar. Nur in Hotels sind noch Raucherräume zulässig,
die aber nur von Übernachtungsgästen als solche genützt werden
dürfen. Der Jugendschutz
lässt dagegen noch zu wünschen übrig, weil das Alterslimit in
einigen Bundesländern nicht wirksam kontrolliert wird. Eine
Befragung 13- bis 16-jähriger Schüler
in 5 Bundesländern Österreichs ergab 2019, dass rauchende
Jugendliche ihre Zigaretten meist von Freunden, aber auch noch
immer aus der Trafik (25%), von den angeblich 'kindersicheren'
Zigarettenautomaten (18%) und zunehmend auch aus dem Internet
(5%) beziehen.
*Wo kann ich meine Meinung posten? -Fragen können Laien direkt an ein Forum in Deutschland, der Schweiz oder Österreich bzw. an die Nichtraucher-Zeitung senden. Als Fachbeiträge für diese Webseite sind Ärzte und Wissenschaftler eingeladen, evidenzbasierte Aussagen an den Webmaster, den Schriftleiter oder ein anderes Vorstandsmitglied zu senden. Beschwerden über Missstände in der EU senden Sie an den Bürgerbeauftragten, in Österreich an den Volksanwalt und bei Verdacht auf Korruption an die Staatsanwaltschaft (auch anonym), in Deutschland und der Schweiz an die Ombudsleute der Länder bzw. Kantone und an NGOs. Jeder kann auch selbst an Regionalpolitiker und Medien schreiben. Bitte senden Sie uns eine Kopie (Beispiel). Anleitung für junge Kollegen, die initiativ werden möchten. Initiativen gibt es in der EU, Deutschland, Schweiz und weltweit.
*Wer schützt Nichtraucher? -Rauchfreie Atemluft ist ein Menschenrecht. Erfolgreiche Methoden der Tabakkontrolle haben sich mit FCTC weltweit verbreitet und wurden u.a. in Nordamerika, Australien und Westeuropa veröffentlicht. In der EU ist der deutschsprachige Bereich besonders rückständig. Die Schweiz ist die Zentrale des Zigarettenhandels. In Österreich vertraten noch in der Debatte 2015 im Parlament FPÖ & Team Stronach Geschäftsinteressen von Tabakindustrie und -handel sowie rücksichtsloser Raucher. Der Einfluss der Tabakindustrie war verheerend. Die Volksanwältin und alle Experten bemühten sich um ein besseres Tabakgesetz (TNRSG). Auch beim Volksanwalt beschwerten sich Bürger über Verletzungen des Tabakgesetzes und mangelnde Kontrolle. Die alte Regelung für die Gastronomie war in der Praxis gescheitert und z.T. auch verfassungswidrig. Österreich hielt sich nicht an Punkt 44 der EU-Empfehlung. Der Magistrat Linz strafte nicht und das Verwaltungsgericht Wien verhängte lächerlich geringe Strafen. In der Novelle 2015 beschloss die Bundesregierung dann endlich eine rauchfreie Gastronomie, aber keine Kontrolle durch die Exekutive (Placebo-Gesetz für Wirte?) und bevor das Gesetz in Kraft trat, wurde es durch die Regierung Kurz/Strache wieder aufgehoben. Erst ein Bestechungsskandal (Strache) und der Rücktritt der Regierung erlaubte 2019 wieder eine rauchfreie Gastronomie. Davor zeigten die Parlamentsdebatten am 28.2. und 22.3.2018, welche Parteien Nichtraucher schützen und welche ihre Macht für Interessen der Tabakindustrie einsetzten sodass Österreich Europas Aschenbecher genannt wurde. In Westeuropa profitiertie die Gastronomie von Rauchverboten und ihr Personal wurde gesünder. Italien führte das Rauchverbot schon 2005 erfolgreich ein und 2016 trat ein Rauchverbot um Spitäler und in Autos in Kraft, zum Schutz von Kranken, Schwangeren und Kindern. Fraglich ist, ob das in Österreich seit 2018 geltende Rauchverbot im Auto beim Mitführen Minderjähriger durch die Polizei auch kontrolliert wird. Dass Österreicher ihre Kinder weniger lieben, ist nicht anzunehmen, aber sie scheinen sich von Demagogen leichter in die Irre führen zu lassen, die Rücksichtslosigkeit gegen andere (beim Passivrauch auch gegen ihre eigenen Kinder) als Freiheit mündiger Bürger bezeichnen, Bestechlichkeit als Wirtschaftskompetenz und Fremdenhass als Heimatliebe. Die Trafikantenzeitung zitierte Norbert Hofer: "Ich verspreche den Trafikanten, dass eine Regierungsbeteiligung der FPÖ dafür sorgt, dass dieses allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie mit Sicherheit nicht umgesetzt wird." Hofer-Wähler kamen in Österreich v.a. aus bildungsfernen Schichten oder dem ländlichen Bereich, so wie in USA die Trump-Wähler. Strache und Kickl gaben vor, Raucherinteressen zu vertreten, schaden aber auch den Rauchern, denn durch Verhetzung kommt man schwerer von der Sucht los. Am häufigsten rauchen in Österreich Personen mit geringer Bildung: Hilfsarbeiter, Arbeitslose und Migranten.
*Lässt sich meine Tabakrauch-Belastung messen? In der Luft wird von den vielen Giften meist nur gasförmiges Nikotin gemessen, für das es tragbare Sensoren gibt, sowie Feinstaub (Rauch, an den die meisten Gifte und Karzinogene angelagert sind), die hoch korrelieren. Auch Haarnikotin und Metabolite von Nikotin, PAK, Acrolein, Acrylnitril, Toluidin, und verschiedene Bioindikatoren sind geeignet, auch zur Abschätzung des Krebsrisikos durch Luftschadstoffe. Im Harn von Nikotin-Konsumenten und von Personen, die passiv nikotinhältige Aerosole einatmen, findet sich Kotinin, während NNAL eher den aktiven oder passiven Konsum von verbranntem Tabak anzeigt. In Schulen wurden Detektoren für E-Zigaretten installiert. Nikotinmessungen zeigten das Eindringen von Passivrauch aus Nachbarwohnungen, das mit gesundheitlichen Beschwerden assoziiert war. Die Feinstaubbelastung beim Zusammenleben mit einem Raucher in derselben Wohnung entspricht etwa der in einer stark verschmutzten Stadt wie Peking. Das beste Maß für Ihre Tabakrauchbelastung ist ein Personendosimeter für Nikotin und das Kotinin im Harn, Blut, Speichel, Atemkondensat oder Haar (auch daheim, beim Kind schon bei Geburt). In den USA konnte die Abnahme des Passivrauchens durch Serumkotinin verlässlich nachgewiesen werden, bei Schwangeren in Südkorea durch Harnkotinin. Das Harnkotinin unterschätzt die Karzinogenbelastung des Passivrauchers. In den USA schieden trotz Verbesserungen noch immer 44% der Nichtraucher Karzinogene im Harn aus, die sie beim Passivrauchen aufgenommen haben und 94% in der Stadt unter Jugendlichen, besonders Afroamerikanern. In Österreich sind die Belastungen noch häufiger und höher, doch wurde bisher vermieden, sie in Harn oder Blut zu messen. Auch wenn Sie die Belastung mit Tabakrauch selbst gar nicht merken, sterben Sie dadurch häufiger an Krebs- und Herzkreislauferkrankungen und leben um etwa 6 Jahre kürzer: Je höher das Kotinin, desto höher das Risiko des Nichtrauchers, am Passivrauchen zu sterben. Neue Indikatoren im Blut sind bestimmte methylierte Gene , im Harn Metabolite des karzinogenen Acrylnitril und in der Raumluft Ce (CeO2-Nanopartikel sind Additive, auch für Diesel), La und das kurzlebige Nikotellin. Der Nebenstromrauch von der Zigarettenspitze ist viel gefährlicher als der Hauptstromrauch, den der Raucher über sein Filter inhaliert, länger schwebefähig, dringt tiefer in die Atemwege und z.T. über die Lunge bis ins Blut vor und enthält deutlich mehr Karzinogene wie Nitrosamine, Polonium, etc. Passivraucher zeigen oxidativen Stress. Nichtrauchende Koronarpatienten, die man bei der Spitalsaufnahme nach rezentem Passivrauchen fragte, erinnerten sich in 15% daran, aber bei 40% ließen sich die Schadstoffe fremder Zigaretten im Speichel nachweisen. Die Metaboliten des Nikotins, die im Harn ausgeschieden werden, sind im Abwasser nachweisbar. Auch nachdem Tabakrauch weggelüftet wurde, bleiben an Oberflächen adsorbierte Gifte aus der Zigarette über Monate bestehen und können wieder in die Raumluft gelangen. Zwar wird die Raumluftqualität unmittelbar nach einem Rauchverbot besser, aber Nikotin ist auf Oberflächen, im Hausstaub und auf Fingern nichtrauchender Besucher noch nach 6 Monaten nachweisbar und andere Schadstoffe des niedergeschlagenen, kalten Rauches jahrelang. Es genügt ein einmaliger Besuch des vor 3 Monaten kontaminierten Bereiches über 2 Stunden und 40 Minuten, um Kotinin im Harn von Nichtrauchern um 5-10% ansteigen zu lassen. Ein Monat nach der Kontamination stieg nach einem solchen Besuch das tabakspezifische Karzinogen NNAL im Harn um 20-40% an. Das zeigt, dass nach einem Rauchverbot Teppiche, Tapeten, Polstermöbel, etc. gereinigt bzw. ausgetauscht werden sollten, um auch gefährliche Reste des kalten Rauches (THS) zu beseitigen. Auch in Kinos schleppen Raucher mit ihrer Kleidung Gifte ein. Ein bestimmtes Muster an Mutationen verrät auch beim Lungenkrebs, ob er durch Tabakrauch (Aktiv- oder Passivrauch) oder andere Einflüsse verursacht wurde.*Bin ich in einem Shisha-Lokal krebsfördernden Stoffen ausgesetzt? -Ja, auch die Wasserpfeife gibt krebsfördernde Stoffe, Lungen- und Herzgifte an die Umgebungsluft ab, durch die Passivraucher gefährdet sind. Das Verbot von Wasserpfeifenlokalen wurde vom VfGH als verfassungskonform bestätigt.
*Ist der "Dampf" von E-Zigaretten für Nebenstehende schädlich? -Ja, denn der "Dampfer" atmet keinen Wasserdampf aus, sondern ein Aerosol mit Nikotin, Lösungsmittel und Feinstaub, wobei die Belastung des Nichtrauchers im selben Raum mit Nikotin, Feinstaub und Ultrafeinstaub gesundheitsgefährdend ist, auf der großen Oberfläche ultrafeiner Aerosole viele Schadstoffe tiefer in die Lunge transportiert werden und Kotinin bei Passivdampfern zunimmt. Im Harn von Passivdampfern fanden sich Metalle wie Cobalt aus E-Zigaretten. Mit dem Aerosol wird die Raumluft mit Karzinogenen wie Formaldehyd, Nitrosaminen und toxischen Metallen (Cr, Ni, Pb, Zn, Ag, Al) kontaminiert, wobei sogar noch im Nachbarraum eine Exposition aus zweiter und dritter Hand möglich ist. Deshalb müssen Rauchverbote zum Schutz von Nichtrauchern auch für E-Zigaretten gelten (Dampfverbot). Zwar scheint Passivdampfen nicht so schädlich zu sein wie Passivrauchen, aber es führt sofort zur Belastung der Raumluft mit Nikotin und kleinen Aerosolen sowie zur Schleimhautreizung, auch an den Augen. Beurteilungen des Risikos durch aktive und passive Inhalation des Aerosols von E-Zigaretten gaben u.a. SCHEER (EC), BfR (D), AHA (US) oder das australische Zentum für Epidemiologie. Passivdampfen fördert bronchitische Symptome und Kurzatmigkeit. Aktivdampfen fördert auch bei Nierauchern chronische Lungen- und Herzkreislauferkrankungen wie Herzinfarkt. Zunehmend mehr Länder regulieren E-Zigaretten ähnlich wie Tabakprodukte oder haben sie wegen ihrer Schadwirkungen auf Atmungsorgane, Herz & Arterien, Immunsystem und Gehirn verboten. Auch HTPs (erhitzter Tabak) produziert gesundheitsgefährdenden Rauch. Die Industrie hat E-Zigaretten zum abwechselnden Gebrauch mit echten Zigaretten erfunden, um den Ausstieg aus Nikotinsucht und Rauchritual zu erschweren, Rauchverbote und Werbeverbote zu umgehen, neue Käuferschichten nikotinabhängig und die Zigarette wieder sozial akzeptabel zu machen und für Kinder wieder zum normalen (und erstrebenswerten) Erscheinungsbild der Erwachsenenwelt (Renormalisierung der Zigarette). Schädlich sind auch Reizstoffe nikotinfreier E-Zigaretten wie Acrolein, Propylenglykol und vor allem PM2.5 und Ultrafeinstaub, die auch Nebenstehende mit dem Dampf aller E-Zigaretten einatmen. E-Zigaretten können sogar mehr Ultrafeinstaub produzieren als konventionelle Zigaretten (Aerosole mit reaktiven Sauerstoffradikalen) und durch den oxidativen Stress zu einer Entzündungsreaktion in den Atemwegen und Arterien führen, ähnlich wie PM2.5 der Außenluft. Das Aerosol mag durch Verdunstung weniger beständig sein und seine wasserlöslichen Komponenten mögen von der Schleimhaut rascher resorbiert werden als Passivrauch, aber auch "Passivdampf" ist schädlich, keinesfalls mit Wasserdampf vergleichbar und kann bei Asthmapatienten einen Anfall auslösen und bei Koronarpatienten wahrscheinlich auch einen Herzinfarkt. Besonders vielen Schadstoffen ist man neben einem Dampfer ausgesetzt, der das Aerosol nicht tief in seine Lunge inhaliert, sondern nur pafft und das Gemisch aus seinem Mund gleich wieder in die Umgebung bläst. Experimentell wurde nachgewiesen, dass sogar nikotinfreie E-Zigaretten die Lunge schädigen, die Sauerstoffaufnahme über die Lunge reduzieren und in Arterien eine endotheliale Dysfunktion auslösen. Arteriensteifigkeit und endotheliale Dysfunktion durch E-Zigaretten ist der durch Tabakzigaretten vergleichbar. Im Auto verursachen Tabakzigaretten die höchste PM2.5-Belastung, gefolgt von E-Zigaretten, während IQOS vor allem die Belastung mit Nanopartikeln erhöhte und bei 37% der passiv Exponierten zu Symptomen führte. Von Nanopartikeln in der Atmosphäre weiß man, dass sie in der Schwangerschaft das Risiko für ein späteres Asthma der Kinder erhöhen. Viele der angeblich nikotinfreien E-Zigaretten enthalten Nikotin (gefährlich für Kinder, auch bei Hautresorption), manche toxische Lösungsmittel wie Äthylenglykol und Additive, die in konventionellen Zigaretten schon verboten wurden. Alle geben Nanopartikel und viele Spuren von Karzinogenen (Formaldehyd, u.a.) ab. Experimentelle, klinische und epidemiologische Befunde bringen den aktiven Konsum von E-Zigaretten mit einem erhöhten Herzinfarkt- und Asthmarisiko in Zusammenhang. Weitere mögliche Spätfolgen wie Krebs oder Lungenemphysem werden dzt. erforscht. Nikotin scheint COPD zu fördern, auch wenn es aus E-Zigaretten stammt. Für Tabakzigaretten sind Spätfolgen wie COPD auch bei passiver Belastung gesichert, wobei Tabakrauch (besonders im Nebenstromrauch von der Zigarettenspitze) wesentlich mehr Schadstoffe enthält als das Aerosol, das Verwender von E-Zigaretten ausatmen. Trotzdem ist auch dieses Aerosol gefährlich und die Einführung von E-Zigaretten auf dem freien Markt hat bisher mehr Schaden als Nutzen gestiftet. Eine Gefahr, die nur von E-Zigaretten ausgeht, sind Explosionen des Akku sowie der Missbrauch der Nachfüllungen zur Herstellung von Explosivstoffen. Der Onlinehandel mit E-Zigaretten bleibt verboten wegen des "auch bei E-Zigaretten gegebenen Sucht- und Gesundheitsgefährdungspotentials sowie deren besonderer Attraktivität für Einsteiger". Dort wo Rauchen verboten ist, dürfen auch keine E-Zigaretten verwendet werden. Österreich und andere Länder folgten damit einer Empfehlung der WHO. Das war bereits 2018 dringend nötig, da nur 77% der Österreicher noch nie eine E-Zigarette oder E-Shisha probiert hatten (84% der EU-Bürger) und sich nur 47% der Österreicher einer Gesundheitsgefährdung bewusst waren (55% in der EU). Daher war auch das Verständnis für die Notwendigkeit einer Regulierung damals geringer und England wurde noch als Vorbild genannt, obwohl schon 30% Passivdampfer das Versagen der E-Zigarettenpolitik im U.K. anzeigten. In U.S.A. war schon 2018 klar nachgewiesen, dass E-Zigaretten der Bevölkerung schaden. E-Zigaretten sind Einstiegsdrogen und können die Wahrscheinlichkeit binnen eines Jahres Raucher zu werden auf das 7-fache erhöhen. Offene Systeme, denen man illegale Drogen beimischen kann, sollten komplett verboten werden (siehe Punkt 29 einer WHO-Empfehlung). Am besten wäre, alle Nikotinprodukte nur auf Verschreibung und nach Arzneimittelgesetzen abzugeben. Auf dem freien Markt sollten sie zumindest besteuert, nur in Standardverpackung mit Warnung an Erwachsene abgegeben und mit dem Verbot von Werbung, Promotion und Sponsoring belegt werden. Für Kinder attraktive Aromen und Zusatzstoffe wie Menthol, die Inhalation und Nikotinaufnahme erleichtern, sollten in allen Zigaretten (auch E-Zigaretten) verboten werden. Raffinierte Werbung verführt jetzt auch junge Erwachsene zu E-Zigaretten, die nie zu rauchen begonnen hätten. Die meisten dieser neuen Kunden enden als Mischkonsumenten mit noch höherem Gesundheitsrisiko.*Wie gefährlich sind Coronaviren?
-Das Infektionsrisiko
mit SARS-CoV-2 ist hoch,
auch für Kinder, aber schwere Erkrankungen erleiden meist ältere
Menschen mit Vorerkrankungen wie COPD, Hochdruck, Herz- oder
Nierenkrankheiten, Diabetes oder Immunschwäche (wie z.B. während
einer Krebsbehandlung). Hüten Sie sich vor allem vor Ansteckung
durch Tröpfchen beim Husten
(oder auch dem Ausblasen von Zigarettenrauch
oder E-Zigarettendampf) sowie vor den
beim Sprechen und Singen ausgeatmeten Aerosolen von Personen in ihrer Nähe. In Innenräumen
können schwebefähige Aerosole
zur Ansteckung führen. Bleiben Sie vorsichtig, aber denken Sie positiv.
Die Corona-Krise machte den Menschen bewusst, dass der Markt nicht
alles regeln kann, dass Hilfe für und von Mitmenschen wichtiger
ist als materieller Konsum, dass wir nur gemeinsam globale,
lebensbedrohende Gefahren abwehren können, dass Gesundheitsschutz
wichtiger ist als Datenschutz
und dass es gesunde Menschen nur auf einem gesunden
Planeten gibt. Am Arbeitsplatz waren Lüftung und Masken für den
Schutz entscheidend, doch die Sicherheit, die das Tragen von "Schutzmasken"
vermittelt, konnte am Höhepunkt der Pandemie trügerisch sein.
Ärzte und Pfleger von Infizierten sowie alle Menschen, die den
Abstand von 2 m nicht einhalten konnten oder sich mit Infizierten
im selben Raum aufhielten, brauchten dichtsitzende Masken
mit kleinen Poren (FFP2-3),
auch noch 2022.
Das Versprühen größerer infektiöser Tröpfchen beim Reden,
Husten
und Niesen kann sogar durch chirurgische oder Tuchmasken reduziert
werden, ersetzt aber nicht das Einhalten eines Schutzabstandes von
2 m, wie das Bild
mit und ohne Maske zeigt. Die Maske ersetzte auch nicht die Quarantäne
nach Infektion. Von MERS
wussten wir, dass auch die Luft eines Krankenzimmers und seine
Oberflächen mit Coronaviren kontaminiert sein können und wie bei SARS
kann auch COVID-19 durch Aerosole
übertragen werden, vorwiegend aber durch unsichtbar kleine Sprech-
und Hustentröpfchen. Kälte,
urbane
Feinstäube
und das damit korrelierte Stickstoffdioxid
(aus Dieselabgas, etc.) sowie PM2.5 wirken sich ungünstig auf Infektionsraten,
Verlauf und Letalität von COVID-19 aus, ebenso
Tabakrauch,
weshalb es unverständlich war, warum Trafiken
in der Krise nicht geschlossen und Raucher
nicht gewarnt wurden. Schutzmaßnahmen
(Abstand, Maske,
Lüftung) waren erfolgreich und die Impfung
schützte vor schwerer Erkrankung (auch Schwangere). Raucher verbreiten
Virusinfektionen stärker, weil sie beim Rauchen und "Dampfen"
keine Maske tragen können und auch wegen ihres chronisch
geschwächten Immunsystems, das wahrscheinlich Virusmutationen
fördert. Die britische Variante war ansteckender und tödlicher.
Auch Varianten aus Südafrika (Beta), Brasilien und die noch
ansteckendere Variante aus Indien (Delta) wurden weltweit zur
Gefahr für Ungeimpfte. Auch Omicron darf wegen sehr hoher Infektiosität,
höherer Mortalität als Influenza und der möglichen
Entwicklung von Fluchtmutationen nicht unterschätzt werden. Twitter (X) verbreitete Fake-News. Im Sommer
2022 wurde Contact Tracing und Quarantäne abgeschafft und danach
sind die Sterbefälle wieder gestiegen, allerdings nicht
mehr so stark wie bei Delta. Auch Long-Covid trat bei Geimpften nach
Omicron-Infektion nur mehr selten auf. Aber Rehabilitation ist nach jeder
COVID-19-Erkrankung empfehlenswert, sowie Patienteninformation zu
Long- und Post-Covid gemäß S1-Leitlinie. Antigen-Schnelltests
waren zu wenig empfindlich. Aber klassische Hygienemaßnahmen wie
FFP2-Masken, Raumlüftung (Luftfilter) und Schutzimpfung konnten
die Übertragung in Schulklassen verhindern, wenn Kontakte von
Infizierten konsequent ermittelt wurden. Der Schutz vor schwerer
Erkrankung scheint für vollständig Geimpfte länger anzuhalten als
für Genesene, aber 4-6 Monate nach der 3.
Covid-Impfung wurde schon eine 4. Impfung empfohlen (und vor dem Winter
zusätzlich eine Grippeimpfung) und 2023 eine 5. Impfung.
Leider nahm der Zigarettenkonsum
während der Pandemie zu, der Zigarettenabsatz in den 5150 Trafiken
Österreichs stieg 2020 um rund 500 Mio Stück auf 12,2 Mia. Dadurch
ist längerfristig eine Beeinträchtigung der Lebenserwartung zu erwarten als während der
Virusepidemie in Österreich.
*Haben Rauchverbote
die Gesundheit
verbessert? -Ja, schon 2009 gab es dazu 50 Studien, die
nach Einführung der Rauchverbote in Innenräumen eine zunehmenden
Unterstützung in der Bevölkerung, eine starke Verbesserung der
Luftqualität in diesen Räumen und in der Folge die Abnahme
negativer Folgen des Passivrauchens nachwiesen. Bis Anfang 2015
lagen bereits 44 Studien zu Herzinfarkten vor, von denen 33 eine
signifikante Abnahme in der Bevölkerung mit dem gesetzlichen
Rauchverbot in Zusammenhang brachten, weiters mit der Abnahme
von Schlaganfällen
(5 von 6 Studien), von tabakassoziierten Sterbefällen (8 von 11
Studien), von Spitalsaufnahmen wegen Asthma (7 von 12 Studien)
und von Spitalsaufnahmen wegen COPD
(in 6 von 11 Studien signifikant). Später wurde auch eine
leichte, aber signifikante Senkung des Blutdrucks
nachgewiesen und großräumige Abnahmen von Insulten. Weiters zeigten Studien in
Entwicklungsländern gleichfalls eine rasche Abnahme der Herzinfarkte,
sobald alle Lokale rauchfrei wurden. Auch die tödlichen
Herzinfarkte nahmen in der Bevölkerung durch die Rauchverbote um
8% ab. Somit sind Verbesserungen der Gesundheit durch nationale
Rauchverbote in Innenräumen bereits in vielen Ländern zweifelsfrei
nachgewiesen. Besonders rasch waren die Verbesserungen der
Gesundheit in der Gastronomie. Beim Bar-Personal
kam es schon 2 Monate nach Einführung des Rauchverbots zur Abnahme
von Augenreizungen und Husten mit Auswurf bei Nichtrauchern.
Innerhalb eines Jahres besserten sich auch die Symptome der
Raucher und Augenreizungen, Giemen und Atemnot nahmen signifikant
ab.
*Wer profitiert von Rauchverboten?
-Nicht nur die Nichtraucher (Passivraucher), sondern auch die Raucher
und vor allem die Jugend. Verlierer sind nur die Tabakindustrie
und ihre Schergen.
In der Gesamtbevölkerung
nahmen nach Rauchverboten (an allen Arbeitsplätzen inklusive
Gastronomie) die Spitalsaufnahmen und Todesfälle ab:
durchschnittlich um 15% beim Herzinfarkt/Koronarsyndrom, um 39%
bei anderen Herzerkrankungen, um 16% beim Schlaganfall und um 24%
bei Atemwegs- und Lungenerkrankungen. Asthmasymptome
und Notfallseinsätze von Bronchodilatatoren
nahmen ab. Rauchverbote helfen bei der Eindämmung der
Tabakepidemie und davon profitiert die gesamte Wirtschaft:
Selbst konservative Schätzungen ergaben in Österreich
jährliche volkswirtschaftliche Schäden durch Tabakrauch von 2,4
Milliarden Euro. Darin sind die Verluste
durch frühzeitige Sterbefälle noch nicht enthalten, die erst
nach 2014 als tabakverursacht erkannt wurden, ganz zu schweigen
von den Verlusten durch Krankheiten und Interaktionen von
Tabakrauch mit anderen Krankheitsursachen, die herausgerechnet
statt als (zum Teil überadditive) Kombinationswirkungen
berücksichtigt zu werden. Es wurde also für "Störfaktoren"
überadjustiert und daher das Gesundheitsrisiko unterschätzt.
Beim Passivrauchen zeigten Vergleiche
von Anamnese und Kotinin, dass außerdem die Häufigkeit der
Exposition unterschätzt wird. Daraus resultiert nicht nur eine
Unterschätzung des Risikos durch Passivrauchen, sondern auch
eine Unterschätzung des Risikos durch Aktivrauchen. Denn das
Risiko von Aktivrauchern ist beim Vergleich mit Nichtexponierten
(weder aktiv noch passiv) höher aus als beim üblichen Vergleich
mit Nichtrauchern. Auch E-Zigaretten belasten das Gesundheitssystem
und seine Finanzierung.
*Wie kann das Rauchen eingeschränkt werden?
-Durch Steuern,
Marktbeschränkung
(weniger Trafiken
und keine Automaten), Verbot von Werbung
& Sponsoring, Bekämpfung der Korruption und des Einflusses der Tabakindustrie (auf Tabaksteuern,
Welthandelsverträge, etc.), wie z.B. in Australien
oder die von Neuseeland,
Kalifornien
oder Finnland
verfolgten Strategien,
die auf eine völlige Eliminierung
des Tabakkonsums abzielen. Die soziale Akzeptanz des Rauchens
kann reduziert werden, indem angstauslösende Kampagnen mit
empfindlichen Tabaksteuererhöhungen kombiniert werden. Jedes
Land sollte eine Agentur
für Tabakkontrolle
haben, so wie z.B. Australien,
Irland, Südafrika, Thailand.
Die informierte
Wahlmöglichkeit
und die rationale Entscheidung des erwachsenen Rauchers sind
Fiktionen, die von der Tabakindustrie aufrecht erhalten werden,
während ihre Werbung auf Kinder und Jugendliche zielt. Erfahrungen
eines australischen Experten und Anleitung zur Schaffung einer
gesetzlichen Einheitsverpackung
(plain
packaging), die bereits von vielen
Ländern übernommen
wurden. Der Schwarzmarkt
nimmt durch Einheitsverpackungen nicht zu. Vor Wahlen
steigen die "Spenden" der Alkohol-, Glücksspiel- und
Tabakindustrie an politische Parteien. In der EU gab die neue Tabakproduktrichtlinie
im ersten Entwurf Hoffnung, aber die Tabakindustrie verbreitete
darüber Lügen und ihr gelang
es, den Kommissionsentwurf im Parlament zu verwässern.
In Italien
war das Rauchverbot ein nachhaltiger Erfolg, ebenso in Ungarn. In Deutschland
hat das Passivrauchen
abgenommen, aber noch immer sind fast drei Viertel der
Nichtraucher im Alter von 18-29 Jahren davon regelmäßig
betroffen, ein Fünftel sogar täglich. In Österreich wurden
bis 2019 nicht einmal Kinder geschützt und der
"Strukturfonds" der Tabakindustrie unterstützt rund 6800 Trafiken,
die nach Abzug der Steuern ohnedies schon 53% des
Zigarettenpreises behalten. Trafikanten und andere Tabakverkäufer
dürfen mit Waren für Kinder Minderjährige anlocken und verkaufen ihnen
ungestraft Zigaretten, weil die Monopolverwaltung primär das
Geschäftsinteresse der Verkäufer vertritt. Gleichzeitig
beherrschen Trafikanten den Zeitungsvertrieb. Trotz EU-Verbot wird
bis heute in Zeitungen
für Tabak geworben, ebenso in und um Trafiken und vor Kindern
geraucht. Passivrauchen
müssen 29% der Frauen und 36% der Männer im Alter von 15 bis 29
Jahren. Die 1.Regierung Kurz stoppte die Tabaksteuererhöhung,
obwohl Weltbank
und WHO
das als wirksamste Maßnahme bezeichnen, um den Tabakkonsum (über
den Preis)
einzuschränken, besonders bei Jugendlichen und
niedrigen Bildungsschichten, während z.B. die Ukraine 2019 im
Jänner die Tabaksteuer um 20% und im Juli um 30% erhöhte. In
Australien und NW-Europa kosten Zigaretten schon ein Vielfaches
von dem Preis in Österreich, der mit der Kaufkraft gewichtet
wurde. Schweizer
Kantone zeigten, wie man die Situation der Passivraucher mit
basisdemokratischen Mitteln verbessern kann. Wenn eine Senkung der
Raucherrate (z.B. durch Tabaksteuererhöhung
und Rauchverbote) gelingt, steigt auch bei den verbleibenden
Rauchern der Wunsch
aufzuhören. Der von der Tabakindustrie propagierte
"tolerante Nichtraucher" ist in Wahrheit ein Passivraucher,
der seine Gefährdung nicht kennt. Ein Tabakwerbeverbot am Verkaufsort
wäre dringend nötig. Schon allein das Verbot der Zur-Schau-Stellung
von Zigaretten könnte die Raucherquote um 7% senken. Die
WKO informierte einseitig zum Nichtraucherschutz
und leugnete, dass Österreich
der Europäischen Entwicklung hinterherhinkt. Dabei ist Europa
(wo noch jeder dritte ab 18 Jahren täglich raucht) weniger
fortschrittlich als andere Erdteile: In Australien
raucht nur mehr jeder sechste und als Ziel wurde eine
tabakdrogenfreie Gesellschaft anerkannt. In Australien und
Neuseeland wurde auch das Anbot
reduziert, die Lizenzgebühr
für Tabakhandel erhöht und Werbung durch Präsentation
von Tabakprodukten eingestellt, wie in Irland, United Kingdom,
Norwegen, Finnland, Frankreich und Ungarn. Das
Ziel sollte sein, Tabakwaren nicht mehr zusammen mit anderen
Waren in profitorientierten Geschäften zu verkaufen, sondern in
staatlichen Verkaufsstellen,
um die heute noch Nikotinsüchtigen zu versorgen. Eine tabakfreie
Umwelt ist ein Menschenrecht.
Kaufen Sie keine Wertpapiere,
hinter denen die Tabakindustrie
steht, wählen Sie eine Bank,
die nicht in die Tabakindustrie
investiert oder ein Gemeinwohlkonto.
Die Befolgung der FCTC
und der MPOWER-Strategie
sagen die Raucherprävalenz voraus; in Europa auch der Index der Tabakkontrolle,
bei dem Österreich 2007-2017 auf dem letzten Platz
rangierte und seit 2019 Deutschland,
das aber auch bis 2040 rauchfrei werden könnte. Die
Tabakepidemie ließe sich völlig beenden, indem es Tabakindustrie
und -handel verboten würde, Zigaretten an Menschen zu verkaufen,
die in diesem Jahrtausend geboren sind. Auf
jeden Fall sollten Tabakverkaufsstellen reduziert
und Trafiken
verboten werden, für Tabak zu werben, Zigaretten zur Schau zu
stellen, Warnbilder mit Vorsteckkarten und Lichtleisten
zu verdecken und Kinder mit Spielwaren, Süßigkeiten, etc.
anzulocken. In Australien sank nach der Einführung von Einheitspackungen
für Zigaretten (plain
packaging) die Raucherprävalenz
auf 15,8% und die Prävalenz täglicher Raucher ab 14 Jahren auf
12,8%. Im U.K.
wurde 2017 der Verkauf von Tabakzigaretten erfolgreich gesenkt
durch die gleichzeitige Einführung von Plain Packaging und einer
zusätzlichen Tabaksteuer, die durch Stützungen der billigsten
Zigarettensorte nicht umgangen werden konnte. In der Türkei wurde schon 1996
beschlossen, monatlich 90 Minuten Fernseh-Zeit
den Gefahren des Tabaks zu widmen, weil sich diese Art der
Kampagne international am besten bewährte. Entscheidend für den
Erfolg von Tabakgesetzen ist die Phase der Implementierung, wie
das Beispiel Costa
Rica zeigte. Dringend nötig wären Novellierungen von TNRSG,
TabStG und
TabMG mit
transparenten Beziehungen zwischen Finanzministerium, Monopolverwaltung
und Tabakindustrie sowie zwischen Wirtschaftsministerium,
Tabakhandel
und Trafikanten.
Innovationen (zur "Harm Reduction", die Geschäftsinteressen
dient) und "Bekämpfung" des Schmuggels (den sie selbst beliefern) dienen
PMI, BAT, JTI, Imperial, etc. dzt. noch als Vorwand, um Minister
zu beeinflussen.
*Lässt sich auch verhindern, dass E-Zigaretten zu einer neuen Epidemie der Nikotinsucht führen? - Ja, durch Aufklärung der Jugend, dass E-Zigaretten nikotinsüchtig machen bzw. Rauchern den Ausstieg aus der Sucht erschweren und dass ihre akuten und chronischen Folgen Gesundheit und Wohlbefinden gefährden. Bei Erwachsenen ließ sich der Konsum von E-Zigaretten in den USA reduzieren durch die Verwendungsverbote in Innenräumen, Verkaufsverbote bis zum Alter von 21 Jahren, Zigarettenautomatenverbote und Besteuerung. Noch wirksamer waren Import- und Verkaufsverbote wie in Australien.
*In Österreich nahm die Korruption
zu, warum wird dagegen nichts unternommen? -Seit 2013 gibt es ein
Gesetz, das die Offenlegung von Parteispenden und ein Lobbyistenregister
verlangt. Leider gibt es noch Gesetzeslücken (parteinahe
Organisationen, Anwälte) und damit unveröffentlichtes Lobbying.
Dazu kommen die Personalrochaden zwischen Politik und Witschaft. So
wurde z.B. Karin Holdhaus, die Pressesprecherin von
Ex-Innenminister Strasser, 2006 Geschäftsführerin von British
American Tobacco, 2011 Wiener Gemeinderätin und Präsidentin des
Vereins Wiener Stadtfeste, der Daten
sammelt - für wen ist noch unklar. Sie können etwas gegen die
Korruption unternehmen, indem Sie Ihre Stimme bei der nächsten
Wahl einer Partei geben, die saubere Hände hat. Sehr gefährlich
ist auch Korruption im Journalismus.
In Ländern, in denen die Korruption
bekämpft wird, sind auch Rauchverbote problemlos durchsetzbar.
*Wird das Tabakgesetz in Lokalen eingehalten? -In
Bayern war das Gesetz ein voller Erfolg.
In Österreich
waren erste Pflichten
zwar seit 2009 geregelt, aber das Gesetz
hatte zunächst viele Ausnahmen und seine Einhaltung war sehr
lückenhaft. Laut
Gesundheitsministerium waren 2010
nur in 84 % der Gaststätten, in denen mehr als ein Gastraum zur
Verfügung steht, sowohl Raucher- als auch Nichtraucherräume
vorhanden (16%
Gesetzesverletzungen). In Lokalen, deren Inhaber eine
Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherraum vorzunehmen
hatten, waren diese Räume nur zu 60 % baulich vollkommen
getrennt (40 %
Gesetzesverletzungen), nur zu 15 % war die Erfordernis
der Hauptraumfunktion als Nichtraucherraum
erfüllt (85 %
Gesetzesverletzungen) und nur in 25 % der Fälle
entfielen mehr als die Hälfte der Verabreichungsplätze auf den
Nichtraucherraum (75 %
Gesetzesverletzungen). Auf parlamentarische Anfragen antwortete
Min. Stöger ausweichend. Bezirksämter waren
mit Strafen
überfordert. Bei Berufungen gegen Strafen wurden Wirte von der
WKO unterstützt, gingen kein Risiko ein und erzielten meist eine
Strafminderung
oder überhaupt eine Verjährung. Während ein Verfahren lief,
wurden von vielen Behörden keine weiteren Anzeigen gegen dieses
Lokal behandelt und das konnte viele Monate dauern. Aber in OÖ
hatte der UVS entschieden, dass die Wiederholung eines Deliktes
schon am nächsten Tag eine neue Bestrafung erfordert, weil ja
wieder andere Menschen betroffen sind, ähnlich wie bei Einzeldelikten
im Straßenverkehr. Die Gesetzesnovelle 2015 hatte wieder
versäumt, Verstöße als Einzeldelikte zu definieren und der
Exekutive die Sanktionen zu übertragen, obwohl das in Art. 78
(2) vom Bundesverfassungsgesetz
verlangt wird. Allerdings stellte das Verwaltungsgericht Wien
klar, dass wiederholte Verletzungen des Rauchverbots im selben
Lokal keine "fortgesetzten Delikte"
und daher jedesmal zu bestrafen sind. In Lokalen in Wien,
Graz
und NÖ
wurden akut gesundheitsbedrohende Feinstaubbelastungen gemessen und in benachbarten
Nichtraucherräumen
z.T. höhere Werte als in der Außenluft zulässig. In Wien hielten
sich 2010 48%
der untersuchten Lokale nicht an das Tabakgesetz, 2011 waren es 61%,
2013 86%
und 2018 in Wien-15 93%.
In Österreich beobachteten Gäste von Okt. 2016 bis März 2017,
dass 57% der Lokale noch nicht rauchfrei waren (im EU-Schnitt
waren es nur 20%). Speiselokale waren im EU-Schnitt nur in 9% noch
nicht rauchfrei, in Österreich aber in 32%. Gästen konnte man nur
raten, bei unseren Nachbarn in Bayern,
Südtirol,
Slowenien,
Ungarn
oder dem Tessin zu bleiben, wenn sie im Urlaub saubere Luft
atmen wollten. Auch in der Türkei,
in Malta, Spanien
oder Zypern
war die Luft bis 2019 besser als in Wien. Nur rauchfreie
Lokale,
ausgezeichnet durch die Ärztekammer konnte man bis 2019 empfehlen
und z.B. Lokale,
deren Besitzer den Mut hatten, die 2015
beschlossene und 2018
von Strache wieder abgeschaffte rauchfreie Gastronomie
einzuführen, bevor sie das Gesetz am 1.11.2019 dazu zwang. Meiden
Sie jedenfalls Lokale, in denen sie noch Aschenbecher sehen oder
Rauch riechen, ob in Österreich
oder anderswo in
der EU.
Sogar in früheren Raucherräumen ist man noch durch kontaminierte
Oberflächen schadstoffbelastet.
*Wo kann ich melden, dass der Nichtraucherschutz nicht eingehalten wird? - In Deutschland z.B. über ProRauchfrei. In Österreich gilt das Rauchverbot für alle öffentlich zugänglichen Räume, also z.B. auch beim Friseur und Sie können Verstöße der AK melden. Ausnahmen gibt es leider für Trafiken. Die der Gastronomie wurden endlich abgeschafft, als der österreichische Gesetzgeber aus dem Versagen partieller Rauchverbote, die von der Tabakindustrie als "spanische Lösung" propagiert wurden, endlich gelernt hatte. Spanien hatte schon ein Jahrzehnt vor Österreich daraus gelernt und 2010 die Konsequenz gezogen, das Rauchen in allen Gaststätten zu verbieten und damit Atemgifte, Nikotin und Passivrauchen zu reduzieren, ohne Geschäftsverlust für die Gastronomie. Das österr. Tabakgesetz (TNRSG) war bis 2019 eines der schwächsten in der EU und wurde noch schwächer umgesetzt. Verstöße melden Sie an die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistratische Bezirksamt, aber senden Sie unbedingt auch eine Kopie an das Gesundheitsministerium und vor allem an parteifreie, unabhängige Internetforen, weil die Meldungen sonst nirgends gesammelt werden, damit die Tabaklobby behaupten kann, nur einzelne Querulanten wären unzufrieden. Als Lokalbesitzer können Sie mit Hilfe eines Vereins gegen unlauteren Wettbewerb klagen (was schneller erfolgreich ist als Meldungen an die Bezirksverwaltungsbehörde) auch gegen Shisha-Lokale. Denn auch Wasserpfeifen und E-Zigaretten sind verboten, wo ein Rauchverbot gilt. Bis 2019 führte unser Tabakgesetz zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrung, Bürokratie, Behördenwillkür und einer Ungleichbehandlung des Personals. Beschwerden von Wirten beim Verfassungsgericht wurden abgewiesen. Anspruch auf Wochengeld für werdende Mütter wurde endlich durchgesetzt. Aber insgesamt war Österreich beim Nichtraucherschutz bis 2019 noch ein Entwicklungsland. Der Erlass des Gesundheitsministerium, der nachgeordneten Dienststellen eine Kontrolle des Rauchverbotes nur im Beschwerdefall erlaubte, sprach für sich. Aber das BMG, die Volksanwaltschaft oder der UVS Ihres Bundeslandes muss gegen Gesetzesverstöße aktiv werden. Bei wiederholter Verletzung des Tabakgesetzes muss die Strafhöhe steigen und letztlich zum Konzessionsentzug nach §87 i.V.m. §361 Gewerbeordnung führen. Laut Eurobarometer 2017 wurde in Österreich noch in 57% der (Getränke-)Lokale geraucht; im EU-Schnitt waren es nur 20%. Die Gesundheitsbefragung der Österreicher ab 15 Jahren zeigte, dass jeder vierte Nichtraucher am Arbeitsplatz passivrauchen musste, davon jeder fünfte sogar länger als 5 Stunden pro Tag. Das Eurobarometer 2012 ergab, dass im EU-Schnitt 28% der Nichtraucher zumindest gelegentlich am Arbeitsplatz Tabakrauch atmen müssen, in Österreich aber 49%. Leider gibt es dazu keine EU-Direktive, aber wenigstens beschloss das EU-Parlament 2009 eine Resolution und es gibt eine EU-Rats-Empfehlung zu rauchfreien Innenräumen. Das Eurobarometer zeigte die höchsten Zustimmungsraten für komplett rauchfreie Restaurants in den Ländern, die schon entsprechende Gesetze umgesetzt hatten: Italien 95%, Malta 88%, Schweden 87%, U.K. 86%, Irland 85%, Frankreich 83%. Aber auch in Österreich betrug die Zustimmungsrate nach verschiedenen Umfragen schon vor 2019 zwischen 63% und 78%. Gottseidank plant die EU rauchfreie Arbeitsplätze ohne Ausnahmen. Außerdem hat auch Österreich das Rahmenübereinkommen der WHO ratifiziert. Die WHO hat klare Richtlinien zur Eindämmung der Tabakepidemie gegeben. Auch in Deutschland können sich Passivraucher wehren. Australien hat viel strengere Rauchverbote und setzt sie auch durch.
*Können Luftfilter
ein Rauchverbot ersetzen? - Nein. Diese Geräte beseitigen nur
sichtbare Rauchschwaden, reduzieren feine Rauchpartikel aber ungenügend.
In Gaststätten dringt dieser Fein- und Ultrafeinstaub
aus dem Raucherraum in benachbarte Räume vor. In der Regel ist
schon der Luftdurchsatz
von Luftreinigungsgeräten
unzureichend. Weiters müssten Filter
ständig gewechselt werden. Eine wesentliche Fraktion des
gefährlichen Nebenstromrauches wird überhaupt nicht reduziert: die
schädlichen Gase
(z.B. Benzol).
In der Gasphase ist der Anteil gefährlicher Radikale
im Nebenstromrauch höher als im Hauptstromrauch. Auch im Flugzeug
können Klimaanlagen die verrauchte Luft nicht reinigen: Von den
lungengängigen Staubteilchen stammen in der Raucherzone 95% und
in der Nichtraucherzone 85% aus der Zigarette. Selbst teure
Lüftungsanlagen schaffen keine rauchfreien Räume, sondern nur Rauchverbote. Das bewiesen sowohl Feldstudien in Gasthäusern wie Experimente in großen
Klimakammern.
In Finnland hat der Versuch versagt, Nichtrauchersektionen in Gasthäusern
besser zu belüften. In Bayern erhielt der "technische
Nichtraucherschutz" ein Staatsbegräbnis.
Aus dem österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetz wurde im §30 die
Belüftung mit der Begründung
gestrichen, dass sie die Gesundheitsschäden durch Passivrauchen
nicht verhindern kann. Bei der Abweisung einer Klage gegen
das Tabakgesetz hatte der Verfassungsgerichtshof (G127/08-10) am
1.10.09 zwar richtig festgestellt: "Die Abgrenzung zwischen
Raucher- und Nichtraucherräumen muss daher gewährleisten, dass
eine Gesundheitsgefährdung von Nichtrauchern durch das
Passivrauchen verhindert wird", er ging aber von der irrigen
Annahme aus, dass es für Karzinogene und Feinstaub Schwellen
gäbe, unterhalb derer keine Gesundheitsgefährdung, sondern nur
eine Belästigung bestünde und verlangte daher auch keine
separate Belüftung mit Unterdruck im Raucherraum, wie sie in Italien
und anderen Ländern vorgeschrieben war, wo der Gesetzgeber von
Experten beraten wurde. Besser beraten war der Verwaltungsgerichtshof,
der auch entschied, dass ein Raucherzimmer nur ein Nebenraum
sein darf, der nicht als Durchgang in den rauchfreien Hauptraum
dient, was die Bundesregierung aus FPÖVP jedoch mit einem
eigenen Gesetz wieder aufhob (bis zur Übergangsregierung 2019). Gaststätten wurden bis 2019 auch vom §30 ASchG
ausgenommen, aber die Arbeitsinspektorate waren gemäß §20 (4)
ArbIG berechtigt, Übertretungen der Vorschriften des
Gesundheitsrechts den zuständigen Behörden zu melden.
*Führen Rauchverbote am Arbeitsplatz
nicht zu mehr verrauchten Wohnungen? -Nein, Studien in Canada, Irland, Schottland, Italien,
etc.
beweisen das Gegenteil: Rauchfreie Arbeitsplätze fördern
ein rauchfreies Zuhause. Vermieter ersparen sich Geld, wenn
Rauchverbote im Vertrag stehen. In der Gastronomie verringern Rauchverbote das
Erkrankungsrisiko sowohl für Angestellte wie für Gäste. Auch ein
Rauchverbot im Auto
half, die sozialen Normen zu ändern, sodass in der Folge
Passivrauchen auch dort abnahm, wo die Nichtraucher kein Gesetz
schützte.
*Macht die österreichische Tabak-Politik
Fortschritte? -1997-2019 nur durch EU-Richtlinien und Direktiven (z.B. TPD).
Aus der London School of Hygiene and Tropical Medicine (LSHTM) gibt es eine gute
Beschreibung der Tabakkontrolle in Österreich 2018. Die Raucher
sind zwar in Österreich ebenso eine Minderheit wie in der EU, aber
rücksichtsloser.
Auch kennen viele Österreicher die Gefahren des Passivrauchens
nicht und glauben daher der Propaganda der Tabakindustrie, die
unsere Wirtschaftskammer
als Sprachrohr verwendet. Andere Länder sehen Nichtraucherschutz
als gesellschaftliche Verantwortung und versuchen, die
Tabakepidemie einzudämmen, mit Erfolg. Dort haben auch die Wirte
rascher erkannt, dass ihr Umsatz durch ein für alle geltendes
Rauchverbot nicht leidet, sie neue Kunden (z.B. Familien mit
Kindern) gewinnen, die beträchtlichen Umbau-, Energie- und
Lüftungskosten sowie Reinigungskosten sparen, Gäste nach dem Essen
und Trinken wieder gehen und nicht lange zum Rauchen herumsitzen,
sodass sie öfter decken können, ihr Personal gesünder wird und
seltener im Krankenstand ist und sie keine Beschwerden mehr von
Gästen bekommen, die zu einem guten Essen auch eine gute Luft
atmen möchten. Hauptproblem in Österreich waren Beziehungen von Politikern zur Tabakindustrie, auch nach deren Verkauf ans
Ausland. Den Handel mit Tabakprodukten reguliert noch immer das Tabakmonopolgesetz,
das stark von der Tabakindustrie beeinflusst ist. Auch die
Westbahn
machte bis 2018 Geschäfte mit der Tabakindustrie und warb auf
ihren Fahrplänen fürs Rauchen. Aber seit 1.5.2018 ist das
Rauchen auch in Zügen der Westbahn gesetzlich verboten (§12
Abs.4 TNRSG).
Denn eine lüftungstechnische Trennung war nicht
möglich, schon gar nicht in einem fahrenden Zug. Die Raucherkabinen am Flughafen
Wien-Schwechat entsprachen nicht mehr dem Stand der
Technik: durch löchrige Türen waren Nichtraucher nicht
ausreichend geschützt. Bis 2021 gibt es keinen Nachweis, dass
die vielfältigen Belastungen mit Tabakrauch in Österreich
abgenommen hätten. In den U.S.A. wurde der
Rückgang mittels Kotinin
nachgewiesen. MedUni
Wien und AKH Wien nahmen 2019
endlich die Verantwortung für die Gesundheit aller
MitarbeiterInnen am Arbeitsplatz wahr. In Wien wurde die
Einhaltung des Gastro-Rauchverbots 2019 durch das Marktamt
kontrolliert und auch eine Verbesserung der Luftqualität
in Lokalen nachgewiesen.
*Schadet Tabakrauch beim Denken und Lernen? -Ja, auch Passivrauchen
schränkt geistige Fähigkeiten ein (Verstehen, Erinnern, Rechnen).
*Welche Stoffe sind für die Schäden beim Passivrauchen
verantwortlich? -Eine Schlüsselrolle spielt die Belastung mit Feinstaub
und Produkten der Pyrolyse (unvollständigen Verbrennung),
die Herzkreislauferkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall),
Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes,
Lungen- und Krebserkrankungen verursachen können. Diese
Luftschadstoffe sind in verrauchten Lokalen in höheren
Konzentrationen vorhanden als in stark befahrenen Straßen. Tierversuche
zeigten, dass Sauerstoffradikale und chronische Entzündungen
durch Tabakrauch sowohl die Lunge
wie auch die Arterien
angreifen. Herztodesfälle
können durch Passivrauchen mehr als verdoppelt werden. Für die
Krebserkrankungen durch Passivrauchen sind tabakspezifische
Nitrosamine und andere Karzinogene
(BaP, Naphthalin, Benzol, Arsen, Cadmium, ChromVI,
etc.) verantwortlich, sowie hormonell wirksame
Rauchbestandteile. Je nach genetischer Veranlagung entwickelt
sich z.B. ein Brustkrebs
durch Passivrauchen erst nach der Menopause oder schon davor.
Ähnlich wie beim DDT
ist die Passivrauchbelastung in jungen Jahren am gefährlichsten,
wenn sich die Brustdrüse entwickelt und die Eltern im Haushalt rauchen. Im
Nebenstromrauch sind auch Pestizide
nachweisbar, die im Tabakanbau verwendet werden.
*Wieso wird die Luftqualität außen und innen mit zweierlei Maß gemessen? Dieses Problem besteht vor allem in Mitteleuropa und ist auf den Einfluss der Tabakindustrie zurückzuführen. Im Freien gelten oft strengere Grenzwerte. Rauchverbote im Freien gibt es aber in Europa meist nur in Schulen. Weltweit ist die Luftverunreinigung für jeden achten Todesfall verantwortlich, wobei jährlich 3,7 Millionen Sterbefälle auf das Konto der Außenluftverunreinigung gehen und 4,3 Millionen auf das der Innenluftverunreinigung. §1a und §3 des Luftreinhaltegesetzes wird leider nicht auf Tabak angewendet.
*Welche Partei engagiert sich für meine Gesundheitsinteressen? Wahlprogramme lassen sich in bezug auf Folgen für Gesundheit und Umwelt analysieren. Manche Parteien unterstützten nur Interessen der Industrie und gaben wider besseres Wissen an, Lüftung wäre ausreichend und sogar Kinder wären vor Passivrauchen geschützt. Parteien sollten Sie an ihren Taten beurteilen und nicht nur nach den Sonntagsreden. Prüfen Sie das Abstimmungsverhalten Ihrer Abgeordneten in Wien und Brüssel. Eine aktuelle Wahlempfehlung dürfen wir als überparteiliche Initiative nicht geben, aber wir raten Ihnen, eine Partei zu wählen, die sich ehrlich für Frieden, Gesundheits- Klima- und Umweltschutz engagiert und nicht egoistische, rückwärtsgewandte und nationalistische Bewegungen, keine Partei der rücksichtslosen Raucher und Raser (die Gesundheitsinteressen nur zum Wählerfang heuchelt), sondern eine Partei, die keine Schmiergelder der Tabak- und Waffenindustrie annahm und Korruption aufdecken hilft. (Die Pneumologen hatten z.B. eine Politikerin für ihre mutigen Anträge 1, 2, 3 zur "Botschafterin der Lungengesundheit" ernannt).
*Dürfen Politiker die öffentliche Meinung durch Werbung manipulieren, die sie mit Steuergeld bezahlen? -Nein, das sollten Sie dem Rechnungshof melden. Werbemanipulation ist nach dem Medientransparenzgesetz strafbar.
*Machen gewählte Volksvertreter die Gesetze in Österreich oder
Wirtschaftskämmerer, Lobbyisten und Marionetten der
Tabakindustrie? -Leider gibt es in Österreich keinen
Aufdeckungsjournalismus wie in Deutschland
oder England,
aber dank der Grünen und einiger ehrlicher Mandatare anderer
Parteien gibt es Bestrebungen zu mehr Transparenz
(Parteienfinanzierung), die sich allerdings noch nicht auf
Wirtschaftsbund und Wirtschaftskammer erstreckt.
*Warum kann man die Tabak- und Nikotindrogen nicht einfach
verbieten? -Es gäbe wirksamere Strategien,
das Geschäft mit der Nikotinsucht zu beenden, das Gesundheit und Umwelt
zerstört. Der Verkauf dürfte jedenfalls nicht mehr durch
profitorientierte Firmen und ausschließlich an registrierte
Nikotinabhängige erfolgen. Kinder erhalten selbstverständlich
keinen Bezugsschein. Wenn sie dann später als Jugendliche einen
beantragen, müssten sie angeben, wer sie zum illegalen Konsum
verführt hat. Die Verführung eines Minderjährigen zum
Tabak/Nikotinkonsum wäre so zu bestrafen, wie der Drogenhandel.
Gleichzeitig sollten Dealer ihren eigenen Bezugsschein verlieren.
Aber nur Turkmenistan
hat bisher den Zigarettenhandel verboten und in den U.S.A.
konnte sich die Politik nicht einmal zur konsequenten Behandlung
von Nikotin als Suchtgift entschließen. Der
deutschsprachige Raum ist noch rückständiger und gewissenlose
Aktionäre helfen bei der Ausbreitung der Epidemie in die dritte Welt. Trotzdem ist
eine tabakfreie
Welt heute keine Utopie mehr, sondern ein konkretes Ziel,
wodurch die Zerstörung von Gesundheit und Natur
beendet würde. Die Tabakindustrie tötet jeden zweiten Konsumenten
ihrer Produkte und hinterlässt außerdem einen katastrophalen Fußabdruck
in der Umwelt.
*Soll ich für die Raucher in meinem Betrieb ein Raucherzimmer
einrichten oder eine Raucherkabine anschaffen? -Um das Geld
sollten Sie lieber Betriebsseminare
zur Raucherentwöhnung unterstützen. Nur wenn der Raucher ausstempeln und ins
Freie gehen muss, wird ihm seine Sucht (und der Wunsch nach
Entwöhnung) bewusst werden und er wird beginnen, sich für die
angebotenen Raucherseminare im Betrieb zu interessieren.
Nichtraucher brauchen dann nicht mehr mit dem Chef oder Kollegen
in einen Raucherraum zu gehen, um in der Pause etwas zu
besprechen, die Pause bekommt für alle wieder einen Erholungswert
und niemand wird mehr gezwungen, Passivrauch einzuatmen, der ein Karzinogen der Klasse 1 ist. Statt eine
teure Raucherkabine anzuschaffen, die im Umluftbetrieb den
Nichtraucherbereich nur ungenügend schützt, sollten Sie lieber
Nikotinersatz zu einem ermäßigten Preis zur Verfügung stellen.
Wenn keine Betriebsvereinbarung zustande kommt, kann die
Betriebsleitung ein Rauchverbot festsetzen, auch für das gesamte
Betriebsgelände. Die meisten Raucher möchten aufhören und
aufhörwillige Raucher wissen, dass ihnen Rauchverbote
helfen.
Fragen Sie die Betriebsärzte dieser rauchfreien Betriebe
um Rat.
*Wo kann man rauchfrei
leben? -Weltweit hat die Deglorifizierung und Denormalisierung des
Rauchens begonnen und viele Länder schützen Nichtraucher bereits an
öffentlichen Plätzen (z.B. Flughäfen,
die weltweit rauchfrei werden) und an allen
Arbeitsplätzen. Besonders fortschrittlich sind Australien,
Neuseeland, Kalifornien, etc. Skandinavische Länder führten seit
2004 Rauchverbote in der Gastronomie ein. Die Krebsrate
bei Kellnern ist zwar immer noch erhöht, sinkt aber bereits.
Tabakkontrolle hat sich wirtschaftlich als vorteilhaft erwiesen,
auch in der Gastronomie.
Österreich hinkte bis 2019 der Entwicklung
hinterher und zählte in der EU
zu den Ländern mit den rücksichtslosesten
Rauchern. Die Tabakindustrie blieb hier erfolgreich und
wird von bestimmten Politikern und Medien unterstützt. Das
relativ fortschrittlichste Bundesland war die Steiermark, die
trotz Polemik von Trafikanten und Wirten für rauchfreie Lokale
eintrat und ein Budget für die Tabakprävention bereit stellte
und mehrere Krankenhäuser
und Gesundheitseinrichtungen
als rauchfrei zertifizieren
ließ. Das Universitätsklinikum Graz
war das erste große, rauchfreie Krankenhaus
mit Silberzertifizierung,
gefolgt vom AKH
Linz (jetzt Med Campus III des Kepler' Univ.klinikums).
Silber erhielten auch LKH Salzburg, LKH Weiz, LKH
Judenburg-Knittelfeld, Humanomed Zentrum Althofen und die
Rehab-Zentren Aflenz, Bad Hofgastein, Bad Tatzmannsdorf, Graz,
Großgmain, Gröbming, Hochegg, Saalfelden und St. Radegund. Das
Klinikum am Kurpark Baden hat 2018, das Krankenhaus Maria Ebene
2019 und die Gesundheitseinrichtung Josefhof 2021 das Gold-Level
erhalten, so wie schon 2013 das RZ Weyer, welches 2019
rezertifiziert wurde. Auf Bronzelevel
sind weitere Spitäler zertifiziert. Das kleinere Irland hat mehr
als doppelt soviele zertifizierte Spitäler und in Spanien und
Taiwan gibt es viel mehr Goldzertifizierungen.
Rauchfrei leben können Sie auch bei unseren Nachbarn Italien, Slowenien,
Ungarn,
Bayern,
Teilen
der Schweiz,
aber auch in Skandinavien, Westeuropa und weltweit
in allen Ländern, in denen die Gesundheitslobby stärker war als
die Korruption durch die Tabakindustrie. Frankreich
verzeichnete zunächst unter Chirac (1995-2007) durch
Nichtraucherschutzgesetze Erfolge wie in England, doch führte
der Einfluss der Tabakindustrie unter Sarkozy (2007-2012)
vorübergehend wieder zur Förderung von Trafikanten, billigen
Zigaretten, laxem Vollzug der Gesetze und einer Zunahme der
Raucherquoten. Erst unter Hollande (2012-17) und Macron (ab
2017) besserte sich die Situation, wie u.a. die Abnahme
täglicher Raucher unter 16-Jährigen zeigte.
*Wieso waren Klagen gegen die Tabakindustrie in USA erfolgreicher als in Europa? Weil die Haftung unterschiedlich geregelt ist.
*Was sind die gesetzlichen
Grundlagen der Tabakkontrolle?
-In Deutschland und Österreich
novellierungsbedürftig. Das TNRSG trat zum Teil 2016 in Kraft, aber 2017
ein Deregulierungsgesetz, das praktisch EU-Mindeststandards
vorschreibt und die für Österreich bisher höheren Standards für
Gesundheit und Umweltschutz verbietet, auf die wir seit unserem
EU-Beitritt stolz waren. Das Produktsicherheitsgesetz
wäre relevant, wurde aber bisher auf Tabakwaren nie angewendet.
Das gleiche gilt für Passivrauchen, das nach § 83 StGB strafbar
sein müsste ("Eine Körperverletzung begeht, wer einen anderen am
Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt. Ebenso ist zu
bestrafen, wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch
fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt"). Eltern
und Fürsorger, die in Räumen oder im Auto bei Anwesenheit von
Kindern rauchen, sollten laut §
92 StGB angezeigt und bestraft werden. 2003 wurde im Tabakgesetz
die EU-Direktive umgesetzt, aber noch immer
nicht die Intentionen von Minister Außerwinkler (BGBl. 431/95),
sodaß z.B. der Nichtraucherschutz
bis 2009 sanktions- und damit wirkungslos blieb. Am Arbeitsplatz konnten in
§30 ASchG
159/01 Verbesserungen erzielt werden und ein Erlass untersagte
das Rauchen in Arbeitsräumen, die gleichzeitig oder anschließend
von einem Nichtraucher benutzt werden, doch wurden Kontrollen
selten durchgeführt und Strafen
noch seltener verhängt. Auch wurde das Gastgewerbe ausgenommen,
wo sich bis 2009 nicht einmal Schwangere auf das Mutterschutzgesetz 130/2003 (§4, Abs.6)
berufen konnten. Seit 2009 gab es endlich ein
Beschäftigungsverbot und Wochengeld,
das von der Krankenkasse bezahlt wurde, aber groteskerweise bis
Juli 2010 noch nicht, wenn der Betrieb einen Umbau beantragt
hatte. Mütter konnten sich mancherorts nicht auf §4, Abs.6 MSchG
berufen, weil dort noch immer steht "soweit es die Art des
Betriebes gestattet", wohl aber auf §13a, Abs.5 Tabakgesetz.
In Trafiken sind weder Kinder noch schwangere Verkäuferinnen vor
Tabakrauch geschützt. In §30 ASchG wurde 2017 endlich
klargestellt, dass Aufenthalts-, Bereitschafts-, Sanitäts- und
Umkleideräume nicht als Raucherräume eingerichtet werden dürfen
und dass Rauchverbot in allen Arbeitsräumen gilt, wo
Nichtraucher beschäftigt werden. Die Gleichstellung für
Bundesbedienstete fehlte noch bis 2020 und das Gastgewerbe wurde
2018 wieder ausgenommen und erst 2020 trat dort ein generelles
Rauchverbot in Kraft. Jugendschutzgesetze der Länder
verboten den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 16
Jahren und erst ab 2019
an Minderjährige (unter 18 Jahren), was durch fehlende
Kontrollen der Trafiken und die Erlaubnis von Zigarettenautomaten ad absurdum geführt
wird. Außerdem stieg die Begehrlichkeit durch das
Erwachsenenprivileg. Leider erlaubten manche Schulen das Rauchen
ab 16 auf dem Schulhof, was dadurch den Jüngeren erstrebenswert
erschien. Eine Raucherlaubnis nach §9 (Abs.2) der Schulordnung war aber
gar nicht möglich, weil Rauchen durch ein Bundesgesetz (BGBl.
431/95, §13.1) seit 1995 in Schulgebäuden und in der Novelle 2004 auch Lehrern
untersagt wurde, auch wenn das nicht alle Lehrer akzeptierten.
2006
wurde der Schutz der Schüler und aller Nichtraucher im
Schulbereich zufriedenstellend geregelt, nur leider mit einer
Hintertür: Das Rauchverbot im Freien (Schulliegenschaft) konnte
im Nicht-Pflichtschulbereich ab der 10. Schulstufe durch einen
Beschluß des Schulgemeindeausschusses zurückgenommen werden.
Erst 2018
trat ein Teil des TNRSG
in Kraft, das alle
Schulen samt dazugehöriger Freiflächen rauchfrei machte. In der Schulordnung
wurde das Rauchverbot in Schulen, an sonstigen Unterrichtsorten
und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen
nur für Schüler festgelegt. In Krankenanstalten
gilt laut Anstaltsordnung (§6/1e des KAKuG 35/2004)
grundsätzlich Rauchverbot, das aber nach Landesgesetzgebung in
besonders gekennzeichneten Raucherräumen aufgehoben werden kann.
(In der Praxis wird das Rauchverbot "wegen mangelnder
Sanktionsmöglichkeiten" meist nicht beachtet, wie z.B. im Wr. AKH. Tatsächlich fehlt
Spitalsdirektoren für Sanktionen nur die Rückendeckung der
Gesundheitslandesräte). Kaum bekannt ist, dass §13 (1)
Tabakgesetz (TNRSG)
das Rauchen in allgemein zugänglichen Räumen von
Amtsgebäuden, und Betreuungsstellen für Kinder und Jugendliche,
Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen sowie Ausstellungen
und Vorführungseinrichtungen schon seit 1995 verbot. Seit 2004
gilt dieses Verbot für alle Räume öffentlicher Orte. (Die Ausnahme
nach §13 (2) für Raucherzimmer darf nach §13 (3) auf Schulen und
Beaufsichtigungsstätten für Kinder und Jugendliche nicht mehr
angewendet werden). Außerdem gilt auch in öffentlichen Gebäuden
das ASchG 159/2001 bzw. das BBSG 131/2003. Trotzdem
entstanden wirklich rauchfreie Betriebe bis 2015
nur auf Basis von Betriebsvereinbarungen. Denn die Polizei erklärte sich
für Kontrollen unzuständig und die Arbeitsinspektion
wurde erst 2018
in die Pflicht genommen und das nur zaghaft. Eine Umsetzung der
WHO - Rahmenkonvention
zur Tabakkontrolle (z.B. Artikel 8) ist in Österreich dringend
erforderlich. Im Vergleich zu Südtirol und anderen
fortschrittlichen Nachbarländern machte Österreich auch beim
Arbeitnehmerschutzgesetz und den Tabakgesetznovellen 2004 , 2008 und 2015
immer noch beschämende Zugeständnisse an die Tabakkonzerne.
Dagegen gab es in der EU
und weltweit
Fortschritte in der Tabakgesetzgebung, seit Pioniere wie Irland,
Norwegen (2004) oder Italien (2005) den Weg vorzeigten. Sogar in
Deutschland
wurden bereits einige Landesgesetze dem Fortschritt angepasst,
wenngleich noch vieles zu tun bleibt, inklusive der Stärkung der
Rechte von Mietern und Vermietern. Unter den Maßnahmen
zur Luftreinhaltung sind Rauchverbote die effizientesten und
helfen am Arbeitsplatz sowohl Nichtrauchern wie Rauchern. EU-weit wurde bisher nur die
verbindliche Tabakprodukterichtlinie
novelliert, die Verpackung und Inhaltsstoffe von Tabakwaren
regelt, aber nicht den Schutz der Nichtraucher. Laut Beschluss des
EU-Parlaments vom 24. 10. 2007 sind aber die
Mitgliedsstaaten aufgefordert, einen umfassenden
Nichtraucherschutz zu realisieren, der Rauchverbote in allen
Arbeitsräumen einschließlich der Gastronomie vorsieht. 2010
wurde ein Entschließungsantrag im EU-Parlament eingebracht, aber auf eine
Direktive hoffte man bisher vergeblich. Schon 2009 drohte
Gastwirten, die trotz Geldstrafen wiederholt gegen das nationale
Tabakgesetz verstießen, der Gewerbeentzug.
Der VwGH-Entscheid vom 21.9.2010 hat das
Aufstellen von Aschenbecher im Nichtraucherbereich als nicht
tolerierbares Signal verurteilt. Was der "Hauptraum"
ist, klärte der UVS besser als die Kommentare
des Gesundheitsministeriums zum Tabakgesetz.
Aber die Anweisungen zur Beschleunigung der Strafverfahren
waren nützlich und wurden 2013 vom UVS
bestätigt. Ein Grundproblem des komplizierten Tabakgesetzes
voller Ausnahmen und ohne Vollzugsbestimmungen war die
Verlagerung zu den Gerichten: Mit finanzieller Unterstützung der
Tabaklobby gingen Gesetzesbrecher bis zum
VwGH,
wo sie schließlich gewannen, während ein kleiner Amtsvorsteher
die Prozesskosten scheute. Beispiellos war die Aufhebung eines
VwGH-Entscheids durch das Parlament
auf Wunsch der Wirtschaftskammer durch die SPÖVP und FPÖ.
Die Novelle 2015
beschloss endlich ein Rauchverbot in allen Lokalen, wenn auch erst
ab 2018 und mit halbherzigem Vollzug, aber das Gesetz wurde 2018 noch vor
Inkrafttreten von FPÖVP gekippt und dieser Rückschritt als TNRSG 2018
beschlossen.
Fortschrittlicher waren manche Hausordnungen wie z.B. die
der Wiener
Linien, die schon lange das Rauchen unter Strafe stellten
und ab 1.10.2015 auch den Gebrauch von E-Zigaretten untersagten.
Dank der EU traten Verwendungsverbote für Shisha,
E-Zigaretten u. dgl. in Räumen mit Rauchverbot schließlich ab
20.5.2016
in Kraft und ebenso neue Verpackungsvorschriften. Teile
des Gesetzesentwurfes
und die Erläuterungen
in Österreich ließen noch immer die Handschrift der Tabakhändler erkennen,
weil sich seine Verfasser nicht an Art. 5.3 des WHO-
Rahmenübereinkommens hielten. Das relativ schwache Tabakgesetz
wird durch einen noch schwächeren Vollzug wenig wirksam. Ein
Fortschritt war das am 1.11.2019 endlich in Kraft getretene
Rauchverbot in der Gastronomie sowie die
Ausweitung des Rauchverbots an Schulen auf Freiflächen (seit
1.5.2018 darf auf der gesamten Liegenschaft der Schule nur mehr
der Schulwart in seiner Wohnung rauchen), und auf private PKWs
beim Transport Minderjähriger (Organstrafverfügung von zumindest
50 Euro für eine Verwaltungsübertretung nach § 12 Abs. 4 TNRSG).
Das aktuelle
Tabakgesetz
aus Sicht des Sozialministeriums.
Zuständig für Kontrolle von Tabak- und verwandten
Erzeugnissen ist die AGES. Wichtige OGH-Urteile
seit 2016. Geräte für Tabakerhitzung wie IQOS sind in
Österreich noch nicht vom Werbeverbot umfasst, aber eine
Gesetzesnovelle ist in Vorbereitung, die unserer
Verpflichtung nach FCTC und COP-8 Rechnung trägt. In Art. 2,
Z 19 der europäischen Richtlinie (TPD-2) sind mit "Nikotin"
auch die Nikotinalkaloide umfasst und es wird kein Bezug zu
Tabak hergestellt. Auch im TNRSG sind daher sowohl Nikotin
aus Tabak als auch synthetisch hergestelltes Nikotin
mitumfasst. In der Praxis gibt es aber noch Defizite bei der
Kontrolle von Tabak- und Nikotinprodukten in der EU.
*Darf für Raucherzimmer geworben werden? -Nein, das sollten Sie anzeigen, denn diese Werbung ist laut Tabakgesetz verboten.
*Wer hilft mir als Nichtraucher? -Wenn die oben genannten Gesetze
nicht eingehalten werden, sollten Sie Anzeige erstatten. Als Bürgerinitiative finden Sie eher Gehör.
Schreiben Sie an die Verantwortlichen und Leserbriefe an die
Medien. Lassen Sie sich nicht mit Stehsätzen aus der Propaganda
der Raucherlobby abspeisen: z.B. "Wir
wollen ein vernünftiges Nebeneinander von Rauchern und
Nichtrauchern." Das funktioniert genauso gut wie das
vernünftige Nebeneinander zwischen Rasern und Nichtrasern auf
Autobahnen. Rauchfreiheit am Arbeitsplatz garantiert das Gesetz
(siehe unten), in der Wohnung leider noch nicht, obwohl Tabakrauch
nachweislich bis in die Nachbarwohnung
vordringt.
Aber auch hier hat ein Umdenken begonnen (Regelungen für Wohnungen und
Mehrparteienhäuser, Ratschläge für Wohnungsmieter und
Eigentümer, Gerichtsurteile
in Deutschland,
Hilfe für Untermieter
in Deutschland durch NGOs). In Österreich hat der OGH erstmals das
Rauchen auf dem eigenen Balkon zeitlich
eingeschränkt, was mit der Belästigung eines Wohnungsnachbarn
begründet wird. Die Gesundheitsgefährdung
wurde in diesem Urteil nicht behandelt, aber bei Streit mit einem
rauchenden Nachbarn bietet es eine erste Grundlage dafür, wie
Nichtraucher als Opfer eine außergerichtliche Entscheidung suchen
und erforderlichenfalls auch klagen können.
*Wer hilft mir gegen das gesetzwidrige Rauchen an meinem Arbeitsplatz?
-Die AI.
Ihre Beschwerde bleibt vertraulich. Auch anonymen Beschwerden
muss nachgegangen werden. Falls der Arbeitsinspektor §
30 (1) ASchG ("Arbeitgeber
haben dafür zu sorgen, daß
Nichtraucher vor den Einwirkungen von
Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt sind, soweit
dies nach der Art des Betriebes möglich ist")
falsch interpretiert, machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass dies
grundsätzlich immer möglich ist und dass Sie der Arbeitgeber
vor Passivrauchen schützen muss. Wenn der Inspektor Ihres Aufsichtsbezirkes
Ihr Recht
auf einen rauchfreien APlatz nicht durchsetzt, wenden Sie sich an
den Ombudsmann
Ing. Griebler, die AK
oder an die EU. Arbeitnehmer müssen auch auf Gängen und
in Stiegenhäusern vor Tabakrauch geschützt werden. Die Arbeiterkammer
unterstützt Sie und auch die EU,
nachdem RL 89/391/EWG an die neuen wissenschaftlichen
Erkenntnisse zum Passivrauchen angepasst wurde. Die
Arbeitnehmervertretung berichtete, dass sich nach der "weichen"
Novellierung des Tabakgesetzes nur wenige Raucher erkundigten,
wo Rauchen noch erlaubt sei (nur bei Abwesenheit von
Nichtrauchern, geschlossener Tür und separater Belüftung).
75-80% der Anrufer beklagten dagegen, dass der
Nichtraucherschutz zu lax gehandhabt werde. Das entspricht
Ergebnissen einer Gallup-Umfrage, bei der sich 3 von 4
Österreichern und sogar die Mehrheit der Raucher die
Beschränkung des Rauchens am Arbeitsplatz auf eigene
Raucherzimmer wünschen. Laut ÖGB
und AK
werden Ausstiegshilfen besonders in Stressberufen und von
Schichtarbeitern benötigt, wobei von Lehrern
nach dem Gesetz und vom Krankenhauspersonal nach einer
Betriebsvereinbarung verlangt werden kann, während der
Arbeitszeit völlig auf das Rauchen zu verzichten. Betriebsärzte
können Rauchern
beim Ausstieg und Nichtrauchern beim Atemschutz helfen. Einen
internationalen Überblick geben ILO und ENSP,
mit Argumenten für rauchfreie Arbeitsplätze. Wie u.a. Irland, Italien, UK,
Frankreich,
Australien,
Canada und die meisten Bundesstaaten der USA bewiesen, ist ein
Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen kein Problem, gerechter und
einfacher zu überwachen als Gesetze mit Ausnahmen. In Österreich
hatten ein paar rauchende Betriebsräte durchgesetzt, dass §30 ASchG
nur in Büros oder vergleichbaren
Arbeitsräumen und nicht in Werkshallen galt, obwohl sich dort
die Leute den ganzen Tag aufhalten mussten, doch die
Regierung Kern erreichte, dass der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz seit 2018
für alle Arbeitsräume gilt (aber bis 2019 noch ohne Gasträume).
In Sanitätsräumen und Umkleideräumen war das Rauchen jedenfalls
verboten und bei Anwesenheit eines Nichtrauchers auch in
Aufenthaltsräumen und Bereitschaftsräumen. In Arbeitsräumen mit
Parteienverkehr (z.B. Friseur) ist das Rauchen nach dem
Tabakgesetz verboten.
*Der Oberarzt raucht im Dienstzimmer,
in dem ich die Arztbriefe schreibe. Muss ich mir das gefallen
lassen? -Nein, das Arbeitsinspektorat muss Ihrer Anzeige nachgehen
und Sie können verlangen, dass Sie anonym bleiben.
*Hat Österreich 2019 endlich Rauchverbote wie Italien oder Irland bekommen? -Ja, das war die kostengünstigste und sofort wirksame Maßnahme gegen Koronarerkrankungen, sofern die Verbote auch kontrolliert werden. In Schottland nahmen die Herzinfarkte dadurch um 17% ab, was zu 67% auf Nichtraucher (Wegfall des Passivrauchens) zurückführbar war. In Irland, das schon 2004 das generelle Rauchverbot einführte, nahmen hospitalisierte Koronarerkrankungen über die Jahre bei Rauchern und Nichtrauchern ab. Erst nachdem Nordirland seine Gaststätten ebenfalls rauchfrei machte, kam es auch dort zu den erwünschten Verbesserungen. Eine rasche Abnahme der Spitalsaufnahmen wegen Koronarerkrankungen nach Rauchverboten beobachteten auch Entwicklungsländer wie Argentinien (minus 13%) oder Uruguay (minus 17%), während partielle Rauchverbote wie in Österreich keine Wirkung zeigten. Bis 2019 war die Regierung dafür verantwortlich, dass laufend Herzinfarkte, Krebs- und Lungenerkrankungen, Schlaganfälle, Asthma, COPD, usw. ausgelöst wurden, weil sie den unzureichenden Nichtraucherschutz im Tabakgesetz nicht verbesserte. Eine rauchfreie Gastronomie wurde in Bayern, Slowenien oder Südtirol schon lange geboten, während die Tabakindustrie österreichischen Wirten noch einredete, dass Geschäftsverluste drohen, wenn die Raucher im Freien sitzen müssen. Das Gegenteil wurde nicht nur in Italien seit 2005, sondern auch im kalten Norwegen seit 2004 nachgewiesen. Aber Politiker etlicher Bundesländer in Deutschland und Kantone in der Schweiz haben bis heute noch nicht erkannt, dass Passivrauch eine krankmachende Luftverschmutzung ist.
*Ist Lungenkrebs durch Passivrauch eine Berufskrankheit? -Ja, Lungenkrebs muss bei Nichtrauchern als Berufskrankheit gemeldet werden, wenn sie am Arbeitsplatz langjährig Tabakrauch ausgesetzt waren und er wird in Österreich nach der Generalklausel des ASVG und in Deutschland als BK-4116 entschädigt.
*Sind Raucherkabinen für den Nichtraucherschutz in Betrieben ausreichend? -Sie dürfen nicht in Büros und ähnlichen Arbeitsräumen aufgestellt werden, auch nicht in Umkleide- und Sanitätsräumen. In Räumen für kurzzeitigen Aufenthalt wie Pausenräumen werden sie von der Arbeitsinspektion gestattet, doch sollten sie geschlossen und separat belüftet sein. Nur wenn in ihnen gegenüber dem umgebenden Raum ein Unterdruck von mindestens 5 Pa aufrechterhalten wird, sind die Nichtraucher ausreichend geschützt. Umluftbetrieb ist für Karzinogene am Arbeitsplatz verboten. Deutschland hat Passivrauchen am Arbeitsplatz schon seit >30 Jahren als berufliche Ursache von Lungenkrebs anerkannt, aber nur in 3 Bundeländern legistische Konsequenzen gezogen.
*Ich bekam Lungenkrebs, obwohl ich nie geraucht habe: Ist das eine Erbkrankheit oder Folge des Passivrauchens als Kind? -Beides ist möglich. Der Samen für Ihren Lungenkrebs kann schon im Mutterleib oder durch Passivrauchen als Kind gelegt worden sein. Wahrscheinlich könnten schon 15% der Lungenkarzinome verhütet werden, wenn Ungeborene keinem Tabakrauch über ihre Mütter ausgesetzt wären.
*Darf im Theater geraucht werden? -Nein, weder im Zuschauer- oder Pausenraum noch auf der Bühne. Bei Darstellung einer Rauchszene müssen die Schauspieler Attrappen verwenden. Laut Volksanwaltschaft ist Werbung für das Rauchen auf öffentlichen Bühnen nicht im staatlichen Interesse und auch E-Zigaretten sind im Theater verboten.
*Wieso rauchen so viele Krankenpfleger? -Das liegt vor allem an den Schulen, die Krankenpfleger ausbilden. In Australien und Nordamerika gibt es viel weniger Raucher im Spitalspersonal.
*Wann dürfen wir uns "Rauchfreies
Spital" nennen? -Ein "Self-Audit" sagt
Ihnen, wie weit Sie fortgeschritten sind. Danach beantragen Sie
die Zertifizierung.
*Kann meine chronische Sinusititis, vom Passivrauchen kommen? -Ja,
das Risiko für eine chronische Nebenhöhlenentzündung ist z.B. beim
Passivrauchen am Arbeitsplatz auf das 2,8-fache erhöht.
*Bin ich in einem Nichtraucherraum gefährdet, wenn die Tür zum
Raucherraum häufig offen steht? -Ja, die Belastung mit Feinstaub und Ultrafeinstaub kann auch im Nebenraum gefährliche Werte erreichen. Für
Tabakrauch gibt es keine Schwelle, unterhalb der er ungefährlich
wäre. Das zeigten sowohl Experimente
wie epidemiologische Studien zu Lungenkrebs, Herzinfarkt, etc.
Schon nach einer halben Stunde Passivrauchen zeigen Vorgeschädigte
eine Beeinträchtigung der Durchblutung ihrer Herzkranzgefäße
und das Bronchialepithel zeigt eine mindestens 24 Stunden
anhaltende Resistenzminderung gegen Virusinfekte.
*Mein Wirt klagte, das Rauchverbot vertrieb seine Gäste. -Das
stimmte nur bei partiellen Rauchverboten wie in Österreich bis
2019, die in einem Teil der Lokale das Rauchen erlaubten. Diese
Schmutzkonkurrenz führte in den Nichtraucherlokalen zu
Umsatzverlusten. Dagegen konnten international durch Rauchverbote
bisher nirgends
Umsatzeinbußen
nachgewiesen werden, sondern in manchen Ländern wie in Deutschland sogar Umsatzgewinne.
Auch die Beschäftigung
hat durch Rauchverbote nicht gelitten. In Bremen
nahmen die Herzinfarkte mit dem Rauchverbot von 39 auf 29 pro
Monat ab, und zwar bei Nichtrauchern (Passivrauchern). Die
Ausnahme von Casinos
vom Nichtraucherschutz führte dazu, dass es dort weiterhin zu
Herzinfarkten durch Passivrauchen kam, bis auch dort das
Rauchverbot eingeführt und umgesetzt wurde.
*Rauchverbote bezeichnen Raucher als Freiheitsberaubung,
was soll ich antworten? Sie können Goethe
zitieren,
seinen Arzt Hufeland oder die von der WHO empfohlenen Maßnahmen und die Menschenrechte.
Nicht die Aufklärung, sondern erst strenge Gesetze
führten in Nordamerika, Westeuropa und Australien schließlich
zum gesellschaftlichen Wandel und der Ächtung einer tödlichen
Angewohnheit. Rauchverbote führen nachweislich zu einer
Abnahme des Tabakkonsums,
was dem Raucher nützt. Vor einer Diskussion sollten Sie sich
Antworten auf die wiederkehrenden 8 Raucherargumente
überlegen.
*Was kann ich tun, wenn mir jemand
absichtlich Rauch ins Gesicht bläst? -Notwehr
ist erlaubt und nicht strafbar.
*Ist die Nikotinsucht heilbar?
-Sicher, aber nicht wie eine echte Krankheit.
Vor allem ist sie verhütbar, indem Kinder und Jugendliche vor dem
Marketing der Tabakindustrie geschützt werden. Denn nicht
anzufangen ist viel leichter als aufzuhören. Auch mit Aussicht auf
eine größere Belohnung
scheinen Raucher Versuchungen (kleineren Belohnungen) schlechter
widerstehen zu können.
*Ich soll eine Patenschaft für einen Raucher übernehmen: soll ich mich darauf einlassen? -"Liebevolle Patenschaft" können Sie für einen rauchenden Freund oder Verwandten übernehmen, um ihn von seiner Sucht zu befreien, nach dem Motto "schütze (rette) Deine Liebsten". Fast jeder Raucher lässt sich mit liebevoller Geduld zum Ausstieg aus der Nikotinsucht motivieren, besonders wenn Sie ihm die für ihn besonders zutreffenden Ratschläge immer wieder mit dem Argument nahebringen, dass Sie ihn nicht verlieren oder leiden sehen möchten. Sie müssen sich aber bewusst sein, dass Süchtige sich selbst etwas vormachen und auf Grund einer Veränderung im Gehirn nicht rational handeln, wenn es ums Rauchen geht. Das Rauchfrei-Telefon kann Sie unterstützen. Erfolge der Raucherberatung im Einzelfall können aber gesetzliche Maßnahmen nicht ersetzen, die Verführungen zum Rauchen verhindern. Denn das Tabakproblem ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftlich-politisches Versagen.
*Kann mein ungeborenes Kind auch durch andere Raucher geschädigt werden? - Ja. Passivrauchen der werdenden Mutter kann erbgutschädigend wirken, begünstigt die Entstehung von Missbildungen wie Hasenscharten und kann sogar zum Tod des Kindes beitragen oder führt im Zusammenwirken mit anderen Verschmutzungen der mütterlichen Atemluft zu Wachstumsstörungen des Fetus, die zu späteren Störungen der geistigen Entwicklung des Kindes und Lernschwierigkeiten führen können. Auch die Zigarette des Vaters schadet dem Kind schon im Mutterleib. Durch unfreiwilliges Einatmen von Tabakrauch in der Schwangerschaft können Sie Ihr Kind auch verlieren: Aborte treten um ca. 70% häufiger auf.
*Kann mein Kind durch Passivrauchen nikotinsüchtig werden? - Kinder rauchender Eltern werden später selbst häufiger zu Rauchern. Dabei scheint nicht nur Nachahmung, leichte Zugänglichkeit von Zigaretten, etc. eine Rolle zu spielen, sondern auch direkte Einflüsse des Nikotins auf die Hirnentwicklung, die schon im Mutterleib beginnen. Tierversuche zeigen, dass Nikotin, das man dem Muttertier zu trinken gibt, bei den Nachkommen zur Nikotinsucht führt.
*Welche Krebserkrankungen sind Folge des Passivrauchens? - Alle Formen von Lungenkrebs, besonders aber das aggressive kleinzellige Bronchuskarzinom. Neue Studien zeigen, dass Krebs durch unfreiwilliges Einatmen von Tabakrauch des Partners bzw. Arbeitskollegen nicht nur in der Lunge, sondern auch im Kehlkopf und Rachen, den Nebenhöhlen und in der Brustdrüse auftreten kann (wobei ein Teil der Frauen durch Erbfaktoren zusätzlich gefährdet ist). In Europa ließen sich viele Fälle von Brustkrebs vermeiden, wenn Frauen keinen Tabakrauch mehr einatmen müssten, entweder unfreiwillig als Passivraucher oder weil sie schon als Mädchen zur Nikotinsucht verführt wurden. Einige Studien fanden, dass sich das Brustkrebsrisiko vor der Menopause durch Passivrauchen verdoppelt, andere finden nach der Menopause ein 32% erhöhtes Brustkrebsrisiko als Folge jahrelangen Passivrauchens. Ältere Kohortenstudien haben das Passivrauchen von Kindern und Adoleszenten nicht entsprechend erfasst und zeigten daher eindeutige Risikoerhöhungen nur für das Aktivrauchen (wonach Brustkrebs um ca. 30% häufiger auftrat), aber z.B. eine sorgfältig durchgeführte Prospektivstudie weist für Frauen vor der Menopause ein 2,6-faches Brustkrebsrisiko durch Passivrauchen aus. Metastudien berechnen 65% Zunahme von Brustkrebs vor der Menopause, wobei der Zusammenhang mit dem Passivrauchen wahrscheinlich kausal ist. Insgesamt wurde in China aus 8 Studien eine Risikozunahme um 67% abgeleitet. Bei Frauen kann auch eine (chronisch-lymphatische) Leukämie und wahrscheinlich auch ein Harnblasenkarzinom durch Passivrauchen entstehen. Dagegen scheint das Cervix-Karzinom durch Passivrauchen nur gefördert zu werden, wenn sich die Frau auch zum Aktivrauchen verführen lässt. Schon das Rauchen des Vaters vor Zeugung eines Kindes kann bei diesem zur Leukämie führen und nicht nur das Rauchen der Mutter sondern auch das der Großmutter in der Schwangerschaft ist ein Risikofaktor für Krebs beim Kind durch DNA-Methylierungen. Eine ähnliche Weitergabe von Tabakschäden an der Erbsubstanz ist auch für Asthma-Gene nachgewiesen (Chromosom 22, APOBEC3B, reduzierte HDAC2). Passivrauchen als Kind ist ein Risikofaktor für Brust-, Pankreas- und Blasenkrebs als Erwachsener und scheint auch die akute myeloische Leukämie und andere bösartige Erkrankungen wie z.B. Non-Hodkin Lymphome zu fördern. Auch für das Passivrauchen als Jugendlicher und Erwachsener wurde ein Zusammenhang mit Krebs des Kehlkopfes und der Bauchspeicheldrüse gefunden. Bei den häufigen Karzinomen des Dick- und Enddarmes wird ebenfalls ein Einfluss vermutet. Bei der Behandlung von Magenkrebs wurde überlegt, die Nikotinrezeptoren zu blockieren, weil Nikotin das Wachstum des Magenkarzinoms fördert. Im Tabakrauch wurden bereits 90 Stoffe nachgewiesen, von denen 21 sicher, 14 wahrscheinlich und die übrigen möglicherweise beim Menschen krebserzeugend sind. Dazu kommen noch kohlenstoffhaltige Nanopartikel, die bis in die Lungenbläschen eingeatmet werden und dort Fresszellen und andere Zellen der Immunabwehr schädigen, sodass Entzündungsprozesse chronisch werden und schließlich zu Emphysem oder Krebs führen.
*Ist Krebs durch unsere Gene
bestimmt? -Gene, die mit einem erhöhten Risiko für bestimmte
Krebsarten wie z.B. Brustkrebs zusammenhängen, können durch
"epigenetische" Faktoren an- und abgeschaltet werden. Dazu gehört
auch der Tabakrauch und das Nikotin. Selten kommt Lungenkrebs
bei Niemalsrauchern vor und die in England beschriebene Zunahme
dürfte weniger auf genetische Faktoren als auf die zunehmende
Verheimlichung früheren Aktivrauchens zurückzuführen sein. In
Ländern wie China spielt die Außenluftverunreinigung und das
Passivrauchen bei Frauen die größte Rolle, aber auch andere
Risikofaktoren wie Kochen und Heizen und vor allem bei Männern
berufliche Expositionen können bei Niemalsrauchern zu Lungenkrebs
führen.
*Ist Feinstaub
oder Passivrauch
gefährlicher? -Am gefährlichsten wird es, wenn beides zusammenkommt und Sie sowohl außen
den Russ von Dieselfahrzeugen und Heizungen als
auch innen Tabakrauch atmen. Sowohl verschmutzte Außenluft
als auch Tabakrauch
beschleunigen die Alterung. Aber gegen die Feinstaubbelastung
durch KFZ gibt es Grenzwerte und Kennzeichnungspflichten,
wobei die bis 2021 geltenden Richtwerte
der WHO für PM2.5 erreichbar wären und vielerorts sogar die neuen
Leitwerte.
In Innenräumen ist dafür aber ein absolutes Verbot von Rauchwaren
und E-Zigaretten erforderlich. Denn in Raucherlokalen war die
Feinstaubbelastung (aus der Zigarette) um ein Vielfaches höher als
außen an einer verkehrsreichen Straße. Die Empfindlichkeit
gegenüber Verkehrsabgasen (NO2, PM10) steigt nach frühem
Passivrauchen (im Mutterleib und als Kleinkind) signifikant und
führt bei Kindern zu einem höheren Asthmarisiko.
Sowohl Feinstaub aus der Stadtluft als auch das Passivrauchen
steigern den Blutdruck.
Experimentell ließen sich ähnliche Schäden
an den Arterien durch Passivrauch und konzentrierte
Stadtluft nachweisen (beim Passivrauch erreichten die Schäden
schon bei 30% der Feinstaubmasse dasselbe Ausmaß). Schon bei Kindern
leidet die Erweiterbarkeit der Arterien sowohl durch Passivrauchen
wie durch den Feinstaub der Außenluft. Später sieht man eine
Zunahme von Verkalkungen der Herzkranzgefäße,
wobei das Calcium schon durch leichtes Passivrauchen um 54%
zunimmt und durch starkes Passivrauchen um 93%. Auch Schlaganfälle
nehmen sowohl durch Passivrauchen wie durch Dieselruß und andere Feinstäube
zu. Feinstaubgetragene Kumulationsgifte wie Cadmium werden mit Tabakrauch eingeatmet und
über die Nahrungskette aufgenommen. Ihre Ausscheidung im Harn
nimmt mit Abnahme der Tabakrauchbelastung ab. Spitalsaufnahmen von
Asthmapatienten nahmen sowohl nach Rauchverboten
wie nach Verkehrsbeschränkungen
ab.
*Ist "Passivrauchen"
nicht ein verharmlosender Ausdruck? - Ja, er drückt zwar die
Leideform aus, aber besser wäre "Zwangsberauchung", denn in
Zusammenhang mit Tabak bezeichnet "rauchen" immer eine aktive und
freiwillige Tätigkeit bzw. Unart. (Auch die Worte "Nichtraucher"
und Nichtrauchen" sind unglücklich und wurden vielleicht von der
Tabakindustrie in Umlauf gebracht, um die Nochnichtraucher als
außenstehende Verweigerer darzustellen, obwohl das Nichtrauchen
das normale Verhalten ist und der Raucher der Suchtkranke). Im
Englischen versuchte man statt "passive smoking" auch die Begriffe
"environmental tobacco smoke - ETS" und "second-hand smoke - SHS"
einzuführen, doch wird der zuerst vom Deutschen Internisten Fritz
Lickint geprägte
Begriff "Passivrauchen" bis heute verwendet. Beschönigend ist auch
der von der Tabakindustrie geprägte Begriff "starker
Raucher", der in Wahrheit so schwach ist, dass er schwer
suchtkrank wurde.
*Stimmt es, dass Tabakrauch radioaktiv
ist? -Ja, Passivraucher können mit dem Nebenstromrauch auch
beträchtliche Dosen von Polonium 210 einatmen, das ihre Lunge
danach von innen bestrahlt.
*Sind elektronische Zigaretten für Nebenstehende
gefährlich? -Ja, deshalb sind z.B. im Flugzeug nur Nikotinkaugummi
oder andere (nach Arzneimittelgesetzen kontrollierte) Ersatzstoffe
zugelassen, denn E-Zigaretten sind unter anderem eine Brand- und
Explosionsgefahr. Die E-Zigaretten sind
Nikotinverdampfer, die von der Tabakindustrie propagiert werden,
um Rauch- und Werbeverbote für Zigaretten zu unterminieren,
um Rauchern den Ausstieg zu erschweren und ihre Nikotinsucht
aufrecht zu erhalten und und um neue Kunden zu gewinnen. Auch
Nebenstehende atmen den Dampf mit Nikotin, Reizstoffen und Spuren
von Karzinogenen ein, allerdings in geringerer Konzentration als
beim Passivrauchen.
*Ich bin herzkrank
und rauche nicht. Kann mir kurzes Passivrauchen schaden? -Ja,
sogar bei Gesunden führt eine Stunde in einem Raucherzimmer zu
einer mindestens 3 Stunden anhaltenden Beeinträchtigung von
Herz-Kreislauffunktionen und Immunabwehr. Aber wenn Sie eine Erkrankung
der Herzkranzgefäße haben, kann Sie schon kurzes Passivrauchen
(wie beim Essen) gefährden. Wenn Sie keinen Infarkt riskieren möchten, sollten
Sie nur rauchfreie Lokale besuchen und auch Nichtraucherzimmer
meiden, die an ein Raucherzimmer anschließen. Rauchverbote führten zu einer raschen
Abnahme der Herzinfarkte, vor allem bei Nichtrauchern. Auch andere
spitalsbedürftige Krankheiten nahmen ab.
Ebenfalls profitierten Raucher, die sich das Rauchen wegen der
Verbote abgewöhnten. Eine internationale Studie
in 33 Regionen fand umso stärkere Rückgänge der Spitalsaufnahmen
je weniger Ausnahmen das gesetzliche Rauchverbot zuließ: Im
Schnitt nahmen nach dem Rauchverbot hospitalisierte Herzinfarkte
um 15% ab, Schlaganfälle um 16% und Lungenkrankheiten um 24%. Die
Sterblichkeit an Herzinfarkt
nahm in Europa durch die verbesserte Behandlung ab, aber seit
2005 stärker in Ländern, die auch in die Prävention investierten
und den Schutz vor Passivrauchen verbesserten: Der Rückgang von
2000-2004 auf 2005-2009 betrug bei Frauen in Holland 34.0%,
Slowenien 30.8%, Dänemark 28.4%, Großbritannien 27.4%, Italien
27.1%, Irland 24.5%, Deutschland 23.9%, Frankreich 21.4%,
Spanien 20.5%, Finnland 19.8%, Portugal 19.6%, Malta 19.5%,
Schweden 19.0% und in Österreich nur 17.9%. Das liegt nicht an
einer schlechteren Therapie in Österreich, sondern an
Versäumnissen bei der Prävention und besonders beim
Nichtraucherschutz. Auch bei Männern nahm die
Herzinfarktsterblichkeit in Österreich nur um 18.7% ab, während
Holland, Deutschland, Dänemark, Großbritannien, Portugal und
Slowenien 25.0-32.7% erreichten und auch Irland und Schweden
deutlich größere Rückgänge zeigten.
*Schadet Tabakrauch im Freien? -Im allgemeinen ist die Belastung im Freien nur kurz und dadurch kaum schädlich. Allerdings sind in Ihrem Harn auch Karzinogene aus der Zigarette nachweisbar, die neben Ihnen im Freien geraucht wird und Sie atmen beim Vorbeigehen an einem Raucher etwa 3-mal so viele Feinstaubpartikel ein wie beim Überqueren einer verkehrsreichen Straße. Besonders hoch ist Ihre Belastung, wenn Sie nahe bei Rauchern und in Windrichtung sitzen oder stehen, was Sie als Schwangere oder mit Kindern unbedingt vermeiden sollten. Im Eingangsbereich vor Büros, vor dem sich viele Raucher aufhalten, sollten Sie nicht lange verweilen, weil sie dort Nikotin und Karzinogene atmen, die in Ihrem Harn nachweisbar sind. Manche Länder haben Rauchverbote in Spitälern u.a. öffentlichen Gebäuden auch auf den Eingangsbereich ausgedehnt. Für Karzinogene gibt es keine Konzentrationen, unterhalb derer das Krebsrisiko nicht erhöht ist. Ähnliches gilt für das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub und Rauch und die hohen Nikotinbelastungen in der Außengastronomie zeigen, dass auch ein Rauchverbot in Gastgärten erforderlich wäre. In Mailand fand sich in einer Fußgängerzone mit vielen Cafes, in denen außen geraucht wurde, in den Abendstunden eine höhere Feinstaubbelastung als an einer verkehrsreichen Straße. Wenn Sie sich ständig nahe bei Rauchern aufhalten, wird ihre im Freien über den Tag eingeatmete Feinstaubkonzentration Grenzwerte überschreiten, was vor allem für Kellner zu einem Gesundheitsrisiko werden kann, besonders wenn sie in Gastgärten servieren müssen, die durch ein Dach und mehr als eine Wand halbgeschlossen sind. Auch wird der Rauch vom Gastgarten ins rauchfreie Lokal geweht und kann dort ziemlich hohe Konzentrationen erreichen. Auch in halboffenen Cafes waren nichtrauchende Kellner erhöhten Belastungen mit Feinstaub- und tabakspezifischen Karzinogenen ausgesetzt. Die passive Nikotinbelastung durch ein bis zwei Raucher ist im Gastgarten höher, wenn er überdacht und von 3 Wänden umschlossen ist. Bei mehr als 2 Rauchern hilft auch die bessere Belüftung durch das Weglassen von Wänden nicht mehr und Nichtraucher sind sogar auf Terrassen ohne Dach nikotinbelastet, wenn mehr als zwei rauchen. Rauchwolken sind jedenfalls auch im Freien gefährlich, wenn man sich dort länger aufhält. Halten Sie jedenfalls im Freien Abstand zu Rauchern, besonders wenn Sie sich dort länger aufhalten wie z.B. in Freibädern. Auch in überdachten Stationen (Bus, Bim) sollte das Rauchen verboten werden, weil es dort zu höheren Schadstoff- und Feinstaubbelastungen führt als der Autoverkehr. Das kann bei empfindlichen Personen auch bei Kurzzeitbelastung zu Beeinträchtigungen der Gesundheit führen. Deshalb müssen z.B. manche Asthmatiker im Regen auf einen Bus warten, wenn sie keinen Asthmaanfall durch den Tabakrauch im Wartehäuschen riskieren wollen. Rauchfreie Stadien, Parks und Strände finden auch deshalb mehrheitlich Zustimmung, weil sie der Denormalisierung des Rauchens dienen (kein schlechtes Beispiel für Kinder, keine Verführung zum Anzünden einer Zigarette für andere, weniger Stummel). Schon die Beschilderung von Parks als "Rauchfreie Zone" reduzierte die Zigarettenstummel signifikant. Kalifornien begründete sein Rauchverbot in Parks und auf Stränden vor allem mit den Giften in Zigarettenstummeln, untersagt hier aber auch E-Zigaretten, die eine Kontrolle unterminieren würden. In Toronto wurde im Umkreis von 9 Metern um alle Eingänge zu öffentlichen Gebäuden ein Rauchverbot im Freien erlassen. In Tokio darf nur in speziell ausgeschilderten Raucherecken auf der Straße geraucht werden. In den letzten Jahren haben zunehmend mehr Stadtverwaltungen Rauchverbote in begrenzten Freibereichen wie Kinderspielplätzen oder Parks erlassen, zum Schutz der Nichtraucher und wegen der Gefährdung von Kleinkindern durch Zigarettenstummel. Rauchfreie Gastgärten haben sich u.a. in Canada bewährt. Cannabis wurde in Deutschland leider freigegeben, aber wenigstens blieb sein Konsum in Gegenwart Minderjähriger verboten, also in Sichtweite von Spielplätzen, Schulen, auf Volksfesten oder Bahnhöfen.
*Was kann ich gegen die Geruchsbelästigung durch Rauch aus der Nachbarwohnung tun? Eine Zigarette führt noch in einer Verdünnung von >3.000 m³ Frischluft zu Schleimhautreizungen und ihr Geruch wird noch in >19.000 m³ wahrgenommen. Wenn der Qualm vom unteren Balkon zu Ihnen zieht, sollten Sie den Nachbarn zuerst bitten, Rücksicht zu nehmen und woanders im Freien zu rauchen. (Für jede Zigarette in den Garten gehen zu müssen, wird ihm selbst helfen, mehr Bewegung zu machen, weniger zu rauchen und vielleicht ganz aufzuhören). Ist Ihr Nachbar uneinsichtig, bleibt nur die Möglichkeit einer Klage (§ 364 ABGB). Jede Zigarette benötigt ein Verdünnungsvolumen von mindestens 20.000 m³, damit sie keine Belästigung verursacht. Zwischen Wohnungen im selben Haus findet ein Luftaustausch statt und Rauch aus der Nachbarwohnung kann jedenfalls zu unzumutbaren Belästigungen führen. In den USA wurde das erkannt und ein Rauchverbot in Sozialwohnungen erlassen, da ein Drittel der Nichtraucherhaushalte durch Passivrauch aus anderen Wohnungen belastet war, z.T. auch durch Zigarettenrauch mit Cannabis. Das Landesgericht Hamburg hat 2012 wenigstens eine Mietzinsminderung von 5% für die Störung (7-23 Uhr) durch Tabakrauch vom Nachbarbalkon zugestanden. Die Rechtslage in Österreich ist noch unklar. Aber Sie sollten nicht nur wegen Belästigung, sondern auch wegen Gefährdung klagen.
*Hat es einen Sinn, Süchtigen etwas zu verbieten? Ja, auch der Suchtkranke mit seinen Verdrängungsmechanismen akzeptiert schließlich Verbote, die ohne Ausnahmen und konsequent umgesetzt werden. In allen Ländern, die Rauchverbote ohne Ausnahmen einführten, stieg danach die Zustimmungsrate auch bei Rauchern an. Dagegen ändert Aufklärung ohne gesetzliche Verbote das Rauchverhalten der Bevölkerung nicht, insbesondere nicht in den bildungsfernen Schichten, die sich ohne gesetzliche und fiskalische Maßnahmen auch kaum zum Rauchstopp motivieren lassen.
*Darf man das Rauchen im Gefängnis verbieten?
Man muss es verbieten, um Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu
schützen, aber auch Raucher werden gesünder und sogar die Insassen von
Einzelzellen profitieren von Rauchverboten.
In Neuseeland
und anderen Ländern wurde das Rauchverbot auch wegen der Brandgefahr
eingeführt und Zünder werden konfisziert. In Deutschland
stellte ein Gerichtsurteil fest, dass der Nichtraucherschutz auch
hinter Gittern gilt.
*Können höhere Zigarettenpreise das Rauchen reduzieren?
Höhere Tabaksteuern und -preise (mit gleichzeitiger
Schmuggelbekämpfung) können das Rauchen bei Kindern, Jugendlichen
sowie bildungsfernen Bevölkerungsschichten reduzieren, aber nicht
in der Gesamtbevölkerung, wenn sie nicht mit
anderen Maßnahmen kombiniert werden, insbesondere
Rauchverboten an allen Arbeitsplätzen und in öffentlich
zugänglichen Räumen, verbunden mit einem breitgefächerten Anbot
von Entwöhnungshilfen. Hohe Zigarettenpreise helfen, doch sollte
ein Teil der Tabaksteuereinnahmen in die Tabakprävention und
Rauchertherapie fließen. Denn Raucher aus niedrigen sozialen
Schichten, die bis zu 24%
ihres Einkommens für Zigaretten ausgeben, schaffen den Ausstieg
oft nicht ohne Therapie.
*Die Tabakindustrie tut doch auch Gutes? -Ja, aber nur für das
Marketing. Auch die Mafia war schon karitativ
tätig. Nachdem die Tabakindustrie viele Menschen blind gemacht hat
(Netzhautschäden durch Tabakrauch), kann sie sich durch eine
Spende an ein Blindeninstitut nicht reinwaschen, da sie ja
weiterhin Menschen zum Rauchen verführt und so u.a. auch weitere
Erblindungen verursacht.
*Hätte es nicht genügt, das Rauchen in
Speiselokalen zu verbieten? -Nein, denn dann stünden die Kellner
dort weiter im Rauch, ebenso die von Gästen mitgenommenen Kinder,
die später als Jugendliche in solchen Lokalen zu ihrer ersten
Zigarette verführt werden. Patienten mit chronischen Lungen- und
Herzkrankheiten wären diskriminiert, weil sie solche Lokale nicht
besuchen könnten, ohne sich der akuten Gefahr eines Rückfalls
auszusetzen. Nur in Ländern und Städten,
wo alle Lokale rauchfrei wurden, fand sich in der Folge ein
Rückgang von Herzinfarkten, Schlaganfällen, Asthma, Bronchitis
und COPD bei der Bevölkerung, und das schon nach einem Jahr und
in einem Ausmaß, wie es keine andere Maßnahme erreicht hätte. Nur
ein ausnahmsloses Rauchverbot beseitigt die
Wettbewerbsverzerrung und ist leicht und billig zu überwachen.
Auch bei Firmentreffen, Besprechungen, etc. in einem Lokal
ohne Speisen sollte kein Nichtraucher gezwungen sein, giftige
und krebsfördernde Stoffe zu atmen.
*Wieso mussten Nichtraucher in Tirol häufiger passivrauchen als im Burgenland? -Vermutlich verschiedene Berichterstattung und Politik.
* Was könnte die Raucherquote in der Bevölkerung senken?
- Sowohl für Österreich
wie international sind legislative Maßnahmen (vor allem Rauchverbote,
rauchfreie Arbeitsplätze, Werbeverbote, etc.) vordringlich, gefolgt
von fiskalischen (Steuererhöhung) und edukativen. Die WHO
gibt mit MPOWER
Anleitungen. Länder wie Australien
oder die USA
zeigten den Weg. Die von uns
(z.B. AtemwLungenkrkht 28, 4, 2002,
167-172) als prioritär genannten Maßnahmen
(Tabaksteuererhöhung, aus der u.a. verbesserte
Konsumenteninformation und Hilfe beim Ausstieg finanzierbar
wären, Rauchverbote an Arbeitsplätzen und in Öffentlichen
Gebäuden sowie umfassende Tabakwerbeverbote) wurden von der Weltbank als die kostengünstigsten
Interventionen bezeichnet. Seit 2004 wurden auch in Europa die
nötigen Gesetze geschaffen; zuerst in Irland und Norwegen,
dann in U.K., Italien, Frankreich, etc. Eine
Studie in 18 EU-Ländern bestätigte, dass hohe Tabaksteuern und strenge Tabakgesetze
mit Werbeverboten und Nichtraucherschutz (Tabakkontroll-Score)
mit höheren Aufhörraten einhergehen, sogar bei niedrigem
Bildungsgrad. Rauchfreie Betriebe erleichtern den Ausstieg und
bewirken, dass die übrigen Raucher im Schnitt weniger rauchen.
In Ländern mit
rauchfreien Arbeitsplätzen werden pro Kopf und Tag
durchschnittlich drei Zigaretten weniger geraucht. Auch
eine rauchfreie Wohnung (z.B. dem Partner
zuliebe) und ein rauchfreies Auto
erleichtern dem Raucher den Ausstieg aus der Nikotinsucht. Die
Tabakepidemie
lässt sich dagegen nicht dadurch eindämmen, dass man in der
Bevölkerung andere Nikotinprodukte verteilt, die fälschlich
als "Nikotinersatz" bezeichnet werden,
sondern durch andere Maßnahmen. Die Reduktion des Anbots muss
beim Tabakanbau beginnen: Die Umstellung auf
Nahrungsproduktion kann das Einkommen von Tabakbauern
erhöhen und ihre Gesundheit
verbessern. (Ein Durchschnittsraucher vernichtet alle drei
Monate einen Tropenbaum. Die im Tabakanbau eingesetzten
Pestizide vergiften Böden, Grundwasser, Flüsse und Seen und
selbst aus Zigarettenstummeln gelangen noch Gifte in die
Nahrungskette). Auch in Entwicklungsländern
sinkt die Raucherquote mit dem Bildungsgrad, aber Geschlecht
und Einkommen haben oft andere Einflüsse als in
Industriestaaten. Jedenfalls unterminiert Tabak die Bemühungen
der Entwicklungshilfe.
Prüfen Sie Ihre Portfolios
und trennen Sie sich von Geldanlagen, an denen die
Tabakindustrie verdient.
*Sollten Raucher nicht höhere Versicherungsprämien zahlen? -Ja, aus Sicht der Versicherungen wegen ihres höheren Gesundheits- und Sterberisikos. Nachgewiesen ist die rasche Abnahme der staatlichen Gesundheitskosten nach Senkung der Raucherquote. Doch ist umstritten, ob höhere Versicherungsprämien die Raucherraten senken. Besser ist jedenfalls, die Zigaretten durch hohe Tabaksteuern teuer zu machen und den Raucher für einen Ausstiegsversuch zu gewinnen. Dazu muss er sich auch ohne finanzielles Risiko als Raucher deklarieren dürfen.
*Wer finanziert die Tabakprävention? - In
manchen Ländern werden namhafte Summen aus der Tabaksteuer dafür
verwendet (Schweiz: 2,6 Rappen, Kalifornien 5 Cent pro Packung). Da die
Inflation die nachweisbaren Erfolge dieser Investitionen
erodiert, werden in Kalifornien 20
Cent pro Packung für Tabakkontrolle gefordert, um die
Raucherrate auf 10% zu senken. In den U.S.A. wurde diskutiert,
ob der Erfolg dieser Finanzierung (z.B. 40% Reduktion der
Raucher unter Pflichtschülern seit 1997) mit 5 oder 10% der
Tabaksteuereinnahmen aufrechtzuerhalten ist. In Österreich wurde
dafür nicht einmal ein Promille zweckgewidmet. Unsere
Regierungen vertrauten auf "Vorsorgeprogramme", die von der
Tabakindustrie beeinflusst und daher kontraproduktiv oder im
günstigsten Fall unwirksam waren. Dabei sind auch die
wirtschaftlichen Schäden durch Rauchen und Passivrauchen
enorm. Für die Schweiz wurde die Kostenersparnis durch Rauchverbote
berechnet. Für Deutschland liegen Daten von 2006, 2009
und 2013
vor.
*Müssen Kranke vom Rauchverbot ausgenommen werden? -Nein, aber
ein Psychotherapeut kann entscheiden, dass ein Klient bei ihm
rauchen darf, oder das Pflegepersonal kann einem unheilbar Kranken
im Raucherzimmer einer Palliativstation zu rauchen gestatten. Dazu
braucht es keine Ausnahmen im Tabakgesetz.
*Wieviele Raucher gibt es in Europa? Selbst kleine Länder erheben das
jährlich (z.B. Island), Österreich nur einmal in 7 Jahren. 2006/7 wurden 23,2% tgl. Raucher gezählt
(27,3% der Männer und 19,4% der Frauen über 15 Jahre). Die EU befragt kleinere Stichproben, auch zu Einstellungen zum Rauchen.
*Warum lassen sich Raucher
nicht helfen? Manche wollen sich ihre Schwäche nicht eingestehen
und flüchten lieber zu den von der Tabakindustrie angebotenen
Argumenten ("Genuss, Freiheit", usw.), um zu verdrängen, dass sie
abhängig sind.
*Ist die Verschmutzung der Stadtluft durch Auto- und Industrieabgase oder Tabakrauch gefährlicher? - Beides führt zu Krankheit und Tod, Aktivrauchen in wesentlich größerem Ausmaß. Aber das Rauchen dominiert nicht so, dass die Auswirkung der allgemeinen Luftverschmutzung auf Raucher nicht nachweisbar wäre. Neue Studien zeigen im Gegenteil überadditive Effekte von Rauchen und atmosphärischer Feinstaubbelastung. Die Doppelbelastung schädigt vor allem das Herz. Die Feinstaubbelastung durch Passivrauchen kann in Innenräumen die eines Dieselmotors übertreffen, aber auch dabei gilt: beides zusammen ist besonders gefährlich. Auf Konto der Außenluftverunreinigung entfallen in Österreich jährlich ca. 1000 vorzeitige Todesfälle und mindestens ebensoviele sterben jährlich an Folgen der Innenraumverunreinigung durch Tabakrauch. Sogar von Zigarettenstummeln gehen noch Gefahren aus, besonders für Kleinkinder, aber auch, wenn sie von Fahrzeugen fein zerrieben in den Luftstaub und die Atemluft gelangen.
*Krebs durch schlechte Erbanlage und nicht durch schlechte Luft? - Der Tabakgigant BAT zahlte Millionen an Universitäten, um diese Hypothese zu stützen, aber bezahlte Forscher und einseitige Berichte konnten die wahren Zusammenhänge nicht vernebeln. Ohne Tabakrauch bleiben auch Menschen mit genetischer Belastung länger gesund. Ihr Geld ist in einem Entwöhnungskurs besser investiert als in einem Gentest. (Auch die Forschung über das p53-Tumorsuppressor-Gen wurde von der Tabakindustrie beeinflusst).
*Steht mir als Kellnerin nicht der Nichtraucherschutz wie anderen Arbeitnehmerinnen zu? - Gesundheitsgefährdungen durch Passivrauchen sind für Angestellte im Gastgewerbe eindeutig nachgewiesen. Vor Einführung der rauchfreien Gastronomie starb in England jede Woche ein Kellner an den Folgen des Passivrauchens. Für das Personal in Bars wurde berechnet, wieviele vorzeitige Todesfälle durch ein Rauchverbot verhindert werden. KellnerInnen mit Asthma oder Herzkrankheiten sind sogar akut gefährdet. Gesunde können im Laufe der Jahre krank werden. An Arbeitstagen scheiden nichtrauchende Angestellte im Gastgewerbe bis zu 25-Mal mehr Nikotin im Harn aus als an ihren freien Tagen und bis zu 4,5-Mal mehr tabakspezifische Karzinogene. Im Harn nichtrauchender Kellner nimmt das potenteste Lungenkarzinogen des Tabakrauches um 6% pro Stunde zu, während sie ihren Dienst versehen. Sogar an arbeitsfreien Tagen lässt sich bei diesen Arbeitnehmern, die unfreiwillig Tabakrauch einatmen müssen, noch immer eine erhöhte Ausscheidung von krebsfördernden Nitrosaminen im Harn nachweisen. In dieser Atmosphäre entwickelt sich ein erhöhtes Risiko für Lungen- und Brustkrebs, Rachen- und Kehlkopfkrebs (besonders in Kombination mit Alkohol), Herzkreislauferkrankungen und vorzeitigen Tod. Schon im Verlauf einer Arbeitsschicht lässt sich ein signifikanter Abfall der Lungenfunktion durch Passivrauchen beobachten, was sich nach Einführung eines Rauchverbotes signifikant bessert. Ebenso verschwindet nach einem Rauchverbot Nikotin aus Ihrer Atemluft und Nikotinabbauprodukte aus Ihrem Blut und Speichel und auch die tabakspezifischen Karzinogene aus Ihrem Harn; Ihr Herzrhythmus normalisiert sich und die Steifigkeit ihrer Arterien nimmt ab. Auch wenn Sie selbst gesund bleiben, kann Ihnen ein Kinderwunsch durch Passivrauchen versagt bleiben. Husten und Atembeschwerden nehmen nach Rauchverboten ab, unabhängig von der Einstellung zum Rauchverbot. Die WHO bestätigt Ihr Recht auf rauchfreie Luft. Leider waren KellnerInnen in Österreich noch bis 2019 ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse und mussten ihr Recht auf saubere Atemluft erst erkämpfen. Nur bei Schwangerschaft mussten Sie freigestellt werden und bekamen Wochengeld. Seit 2009 hatten sie das Recht zu kündigen und so lange Arbeitslosenunterstützung zu erhalten, bis das AMS einen rauchfreien Arbeitsplatz vermittelt. Angestellte im Gastgewerbe, die Lungenkrebs bekommen, obwohl sie selbst nicht geraucht haben, müssen der Unfallversicherung als Berufskrankheit gemeldet werden (ASVG § 177 Abs.2). Das Lungenkrebsrisiko verdoppelt sich beim Servieren in einem Raucherlokal in ca. 8 Jahren und kann sich in 40 Dienstjahren verzehnfachen. Ein Fall einer COPD-Erkrankung bei einer Kellnerin, die nur passiv geraucht hat, wurde von der AUVA als Berufskrankheit anerkannt. Wenn Sie von Ihrer Gewerkschaft und Ihrer Kammer schlecht vertreten werden und kein Gehör finden, gehen Sie an die Öffentlichkeit. Noch gibt es freie Journalisten, die sich nicht von der Wirtschaftskammer einschüchtern lassen.
*Lassen sich Rauchverbote überhaupt kontrollieren?
-Selbstverständlich! Bei ihrer Einführung sind mehr Kontrollen
nötig, gleich ob durch Polizisten wie in Italien oder Inspektoren
wie in Holland, wichtig ist, dass erforderlichenfalls auch
gestraft wird. Würden auch in Innenräumen (in denen wir uns ja
meist aufhalten) die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub kontrolliert, müsste
der Raucher als Verursacher ihrer Überschreitung sofort bestraft
werden. Mit dem Rauchverbot in Italien sank die Feinstaubbelastung
in der Gastronomie und in der Allgemeinbevölkerung nahmen die Herzinfarkte ab: z.B. in Rom bei 35-64-Jährigen um 11% und bei
65-74-Jährigen um 8% (wobei die Infarkte auf Konto der
Feinstaubbelastung durch Autoabgase, etc. schon abgezogen sind).
Positive Auswirkungen von Rauchverboten zeigte auch eine Metaanalyse von 50 Studien und die Abnahme
von Kotinin im Speichel der Bevölkerung.
*Viele Wirte und Kellner sind doch Raucher? -Zum Teil ist das
dadurch zu erklären, dass gesundheitsbewusste Nichtraucher diesen
Beruf seltener wählten oder ihn wechselten, um nicht mehr
belästigt und gefährdet zu werden. Eine wichtige Rolle spielte
aber auch die Verführung der Kellnerlehrlinge. Möglicherweise
wurde auch schon bei Kindern des rauchenden Wirtes durch das
ständige Passivrauchen eine spätere Nikotinsucht gebahnt. Dass der
Kellnerberuf
das höchste Krebsrisiko mit sich bringt, hängt sowohl mit dem
ständigen Passivrauchen als auch mit der Verführung zum
Aktivrauchen und zum Alkohol zusammen.
*Wieso sind Raucher so rücksichtslos?
-Rücksichtslose Menschen gibt es sowohl unter Rauchern wie unter
Nichtrauchern. Gefährlich werden sie erst mit einer Waffe, gleich
ob das ein Auto gegen Fußgänger ist oder eine Zigarette, die Gifte
verteilt oder Häuser in Brand setzt. 2005 gaben noch erschreckend
viele Raucher in Österreich an, in der Wohnung
zu rauchen und selbst im kleinen Luftraum ihres Autos auf Nichtraucher
keine Rücksicht zu nehmen, nicht einmal auf Kinder.
Kinderärzte sollten nicht nur die Eltern
sondern auch die Kinder fragen, ob zu Hause oder im Auto geraucht
wird. Unsere Aufklärung über mögliche Folgen scheint aber
inzwischen dank einiger Medien viele erreicht zu haben, sodass
österreichische Raucher im Schnitt heute nicht mehr so rückständig
sind, leider aber noch einzelne Politiker.
*Mein Freund raucht nicht in meiner Gegenwart, aber sein Atem
riecht nach Rauch. Ist das schädlich? -Die Konzentration an Kohlenmonoxid,
die ein Raucher ausatmet, ist im Schnitt doppelt so hoch, wie die
höchste in der Außenluft zulässige Konzentration. Auch andere
Gifte werden in den Rauchpausen ausgeatmet und durch Haare und
Kleidung des Rauchers an seine Umwelt abgegeben. Je länger
Ihr Freund nicht geraucht hat, desto weniger Gifte atmet er aus.
Er gefährdet sich aber vor allem selbst und Ihnen wird sein Kuss
wahrscheinlich weniger schmecken. Das sollten Sie ihm liebevoll
sagen. Die "braune Aura" erklärt, warum rauchende Händler oder
Vertreter weniger verkaufen, Tabak-Kinder weniger Freunde haben
und rauchende Jugendliche bei Bewerbungsgesprächen häufiger
durchrasseln: ihre Kleidung, Bewerbungsunterlagen, Häuser,
Läden, Autos, etc. stinken nach Tabakrauch.
*Kann ich durch die Zigaretten meines Wohnungsnachbarn krank werden? - Wenn Sie
den Rauch nicht riechen, sind Sie im allgemeinen auch nicht
gefährdet. Eine gesunde Nase (nicht die eines Rauchers) ist ein
empfindlicher Sensor. Eine Geruchsbelästigung verschwindet
erst ab einem Verdünnungsvolumen von ca. 20.000 m³ pro Zigarette.
Allerdings gibt es Gewöhnung an den Geruch, während die Gefährdung
bestehen bleibt. Chronische Gesundheitsgefährdungen gibt es auch
unterhalb der Riechschwelle. Außerdem ist die Tabakindustrie dazu
übergegangen, ihre Produkte zu parfumieren. Für eine Kontamination von Nichtraucherwohnungen
durch benachbarte Raucherwohnungen gibt es Nachweise. Dabei zeigte sich, dass Nikotin stärker mit Oberflächen reagiert und
daher nicht so stark in Nachbarwohnungen vordringt wie andere
Schadstoffe aus der Zigarette. Besonders rasch reagieren Asthma-
und Herzkranke auf Passivrauch, aber auch die Auslösung eines
Hirnschlags oder eines epileptischen
Anfalls sind bei bestimmten Vorschädigungen möglich.
*Mein Freund raucht nur auf dem Balkon. Bin ich dadurch auch
gefährdet? -Nicht wenn er die Balkontür geschlossen hält und Sie
nicht gleich nach seinem Zigarettenkonsum küsst. Besonders
Empfindliche (z.B. Asthmakinder) können aber auch auf die
Giftstoffe reagieren, die ein Raucher ausatmet und mit Kleidern und Haaren in die
Wohnung einschleppt. Kleinkinder sollten nicht in Räumen spielen,
in denen vorher geraucht wurde. Lüften allein genügt nicht, weil
sich krebsfördernde Stoffe aus Giften, die der Raucher hinterließ, erst
langsam bilden und später vom Kind über Mund, Haut und Atmung
aufgenommen werden.
*Wie kann ich meinen Partner dazu bringen, dass er nicht in der
Wohnung raucht? Sagen Sie ihm, dass seine "Abgase" 10-Mal
gefährlicher sind als die eines in der Wohnung laufenden
Dieselmotors. Erst die Trennung des Rauchens von den dabei
gewohnheitsmäßig verrichteten Tätigkeiten (Kaffee trinken, Zeitung
lesen, Telephonieren, etc.) schafft die Voraussetzungen, dass sich
Ihr Partner selbst von der Zigarette befreit. Nach einer Zeit, in
der er -mit Rücksicht auf Ihre Gesundheit- nur mehr im Freien
raucht, wird er sich fragen, ob er es überhaupt nötig hat, bei
schlechtem Wetter ins Freie zu gehen, um zu rauchen. Wenn er aber
nach wie vor nicht aufhören und auch nicht im Freien rauchen will,
müssen Sie ihm einen Schutzhelm empfehlen, um wenigstens selbst
gesund zu bleiben. Gottseidank gehen jetzt auch schon Wohnträger
dazu über, ihre Eigentumswohnungen nur mehr an Nichtraucher zu
verkaufen (z.B. office@schubert-bau.at in Wien 22).
*Bei Umweltverschmutzung
sollte doch der Verursacher zahlen? - Jeder 2. Raucher zahlt
letztlich mit seinem Leben. Rauch, Asche und Zigarettenstummel
sind allerdings auch für andere ein Problem und der Beitrag der
Tabakzigaretten zu Klima- und Umweltschäden ist groß. Bei
einem Pfand auf Zigarettenstummel würden Raucher nachdenken,
bevor sie ihre giftigen Suchtreste wegwerfen, Sandler würden
nicht nur Abfalleimer absuchen, sondern auch Kippen sammeln. Das
Geld liegt ja auf der Straße. Die Trafiken und andere
Drogenverkaufsstellen bekämen ihren giftigen Dreck zurück und
würden vielleicht überlegen, Zigaretten aus ihrem
Verkaufssortiment zu nehmen. Durch ein Pfand würde das Rauchen
teurer, was besonders Jugendlichen und Einkommensschwachen
hilft, mit dem Rauchen aufzuhören. Ausnahmen von Rauchverboten
schaden übrigens den Ärmsten am meisten. Passivrauchen
schadet Bevölkerung und Wirtschaft.
In den USA wird deshalb überlegt, der Tabakindustrie eine
schrittweise Reduktion ihrer Kunden (vergleichbar der
schrittweisen Reduktion der Luftverschmutzung) vorzuschreiben, um
schließlich Nikotin alls illegale Droge verbieten zu können. Oraltabak scheint durch das Spucken ein Hygieneproblem zu sein und E-Zigaretten
durch die Nachfüllungen, Batterien, Heizdrähte und Elektronik.
*Welche Karzinogene sind im Passivrauch? -Eine
Unzahl, von Nitrosaminen über Polyaromaten (Teerstoffe)
bis zu radioaktiven
Schwermetallen. Viele davon sind bei Einatmung gefährlicher als
bei Zufuhr der gleichen Dosis mit der Nahrung. So findet man z.B.
bei Rauchern und Passivrauchern höhere Dosen von Acrylamid, die an die Erbsubstanz gebunden
ist. Viele dieser Stoffe sind genotoxisch, andere wirken als
Promotoren (z.B. Schwermetalle
bei Brustkrebs).
*Wie hoch ist die Schadstoffbelastung durch Raucher? -Österreich
zeigte von 7 EU-Ländern die höchste Belastung der Luft. In unseren Bars und Diskos
waren die Feinstaubbelastungen so hoch, dass eigentlich
Schutzmasken erforderlich gewesen wären. Die
Schadstoffbelastung im Blut von Kindern und erwachsenen
Passivrauchern wurde leider in Österreich nie gemessen, aber sie
dürfte noch hoch sein. Dagegen haben die Rauchverbote in den USA
bereits zu einer Abnahme geführt. In Flughäfen
mit Rauchverbot betrug die mittlere Feinstaubbelastung nur 8
µg/m³, in Raucherbereichen 189 µg/m³ und in angrenzenden
Nichtraucherbereichen 44 µg/m³; die Raucherkabinen sind also
nicht dicht. In Irischen Pubs führte das Rauchverbot zu einer
Abnahme von PM2.5 um 75-96%. Gleichzeitig nahm das Passivrauchen
zu Hause ab. In New York fand sich bei Zufallsstichproben von
Nichtrauchern eine Abnahme von Kotinin im Speichel um 47,4% (von
78 ng/L vor dem Verbot 2003 auf 41 ng/L im Jahr 2004). Raucher
hinterlassen auf Oberflächen und im Hausstaub von Räumen ihre Schadstoffe, die
z.T. nach Monaten noch nachweisbar sind.
*Atmet der Raucher nach dem Rauchen noch Schadstoffe aus? -Ja. Er
sollte deshalb wenigstens 2 Minuten nach der letzten Zigarette
warten, bevor er einen Nichtraucherraum betritt. Als 5 Raucher
ohne zu warten, nacheinander einen 33 m³ großen Raum betraten,
stieg die Raumluftkonzentration von 22.283 Staubpartikel pro Liter
auf 341.956 Staubpartikel pro Liter.
*Dürfen Mitglieder Ihres Vereines rauchen? -Ja, wenn sie
niemand passiv mitrauchen lassen und in der Öffentlichkeit kein
schlechtes Beispiel
geben.
*Wieso ist Prof. Kunze nicht mehr in Ihrem Vorstand? -Das Institut für Sozialmedizin (Vorstand: Prof. Dr. Anita Rieder) ist Gründungsmitglied und nach wie vor in unserem Wissenschaftlichen Beirat vertreten. Prof. Kunze ist wegen seiner Beratertätigkeit für die Firma Niconovum aus unserem Verein ausgeschieden. Auch Prof. Sevelda musste ausscheiden, nachdem die Österr. Krebshilfe Dr. Ainedter in Ihren Vorstand aufgenommen hatte und unserem Verein nicht bestätigt hat, auf ein Sponsoring der Tabakindustrie zu verzichten. Aus dem Beirat mussten einige Mitglieder wie Prof. Sönnichsen oder Doz. Groman ausgeschlossen werden, wenn sie wissenschaftlich nichts beitrugen oder evidenzbasierte Fakten öffentlich in Frage stellten. (Als Professor für Allgemeinmedizin wurde Sönnichsen von seinem Dienstgeber enlassen).
*Von einer militanten Raucherin
bekomme ich ständig unerwünschte Post: was soll ich tun? -Es
gibt in Wien eine aggressive Truppe. Die Kommentare, die wir zu
dieser Kampfrauchersekte und "Raucherbewegung" erhielten, reichen von
"Verklärter Tabakterror" bis "Ausfluss eines nikotinveränderten
kranken Gehirns einer Süchtigen". Setzen Sie die
Absenderin einfach auf Ihre Spam-Liste, ebenso wie alle von der
Nikotindrogenindustrie bezahlten Absender. Mit fanatischen
Suchtkranken zu diskutieren ist ebenso sinnlos wie sich mit der
bezahlten Schlägertruppe der Tabakindustrie auseinanderzusetzen.
International unangenehm aufgefallen sind u.a. Romano Grieshaber,
Beda Stadler,
Peter Kampits,
Robert Pfaller.
Walter Wippersberg
hat sich schon totgeraucht.
*Verstoße ich gegen EU-Recht, wenn ich nur Nichtraucher
beschäftige? -Nein. Diskriminierung
gibt es nach EU-Recht nur gegen Rasse oder Herkunft, Behinderung,
Alter, sexuelle Orientierung, Religion oder Glauben, aber nicht
gegen Raucher oder Gruppen mit anderen schlechten Angewohnheiten.
Die Anstellung
eines Nichtrauchers kommt Sie billiger als die eines Rauchers.
*Darf im Theater
geraucht werden? -Laut Tabakgesetz nur mehr in einem abgetrennten
und gekennzeichneten Raum, wenn gewährleistet ist, dass der Rauch
nicht in andere Räume dringt, in denen Rauchen verboten ist (inkl.
Foyer und Gänge). Leider wird trotz wissentlicher Schädigung durch
Tabakrauch auf der Bühne gequalmt, wenn die Tabakindustrie das
Theater subventioniert. Dabei sollten Schauspieler doch in der
Lage sein, unbedingt nötige Rauchszenen ohne brennende Zigarette
zu spielen (Mord und Vergewaltigung wird doch auch nur gespielt).
Beschweren Sie sich bei der Direktion und melden Sie den Vorfall
an ombudsstelle.nrs@sozialministerium.at, das die Verwendung von
Attrappen fordert!
*Eine aggressive Frau aus einer "Raucherbewegung" hat mich als Nazi beschimpft, nur
weil ich mein Recht auf eine rauchfreie Atemluft verteidigte. -Die
Tabakindustrie und ihre Helfer vergleichen Nichtraucher
selbstverständlich lieber mit Hitler als mit Ghandi, aber jeder
denkende Mensch kann zwischen Opfern und Tätern unterscheiden,
auch beim Passivrauchen.
*Wieso diskutieren Politiker, ob, wann und inwieweit die
Gesundheit durch Passivrauchen geschädigt oder ein Leben
ausgelöscht werden darf? -Sie haben noch nicht begriffen, dass das
ein Mord
auf Raten ist. Der Nikotinsüchtige braucht zwar medizinische
Hilfe, aber bevor ein Drogenkranker selbst zum Täter wird, muss
ihn das Gesetz einschränken und seine Opfer schützen.
*Was macht die Tabakindustrie so reich? Langfristig das
Geschäft mit Kindern! Deutschland scheint hier schon eine
Trendwende erzielt zu haben, aber es fehlen noch Tabaksteuern, die
für die Tabakprävention zweckgewidmet werden.
*Gibt es überhaupt eine Lösung für das Tabakproblem? -Ja, viele
Länder sind (dank ihrer Politiker) schon heute viel
fortschrittlicher als Österreich, was eng mit dem
Problembewusstsein zum Passivrauchen
zusammenhängt. Das Hindernis ist nur die Tabak-Drogenindustrie. Deshalb
wird es längerfristig nötig sein, dass eine unbestechliche Behörde den Nikotinmarkt reguliert, den
Verkauf von Zigaretten schrittweise einschränkt und auch rauchlose
Ersatzprodukte überblickt und kontrolliert. Das Ziel ist zuerst
die Denormalisierung
des Rauchens und der Tabakindustrie
und letztlich das Verbot aller Tabakwaren und Nikotinprodukte
auf dem freien Markt. Schon jetzt sollte die Tabakindustrie von
der Liberalisierung des Handels und der Investitionen ausgenommen werden. Statt
einer Lizenz
zum Rauchen sollten die Tabakindustrie und ihre Dealer strenger
kontrolliert werden und bei Verstößen ihre Verkaufslizenz
verlieren.